Personen, die sich aus freien Stücken zu einer Ideologie oder zu einer Glaubensgemeinschaft bekennen, deren einigendes Element der gemeinsame Glaube an die Verkündigungen einer Schrift darstellt, in der offen gefordert wird, Andersdenkende, wie auch jene, die von dieser Ideologie abfallen, zu bedrohen oder gar zu töten, müssen im Gegenzug dazu wenigstens dulden müssen, von denen, die von ihnen mit dem Tod bedroht sind, unter „Generalverdacht“ gestellt zu werden. Auch wenn sie sich zu gewissen Passagen des Koran nicht in dem Ausmaß bekennen, wie es ein fundamentalistischer Anhänger täte, müssen sich gläubige Muslime klar sein, dass sie durch ihre Mitgliedschaft, und um eine solche handelt es sich, mithelfen, dem Terrorismus ein Milieu zu bieten, in dem er gedeihen kann. Daher ist der "Generalverdacht", kein unverhältnismäßiger Angriff gegen Unschuldige, sondern ein Akt verhältnismäßiger Notwehr, zu dem die bedrohte Gruppe nicht nur berechtigt, sondern zu ihrem Schutz geradezu verpflichtet ist. Ein Grund, darüber zu klagen, besteht nicht, um so mehr es jedem Muslim freisteht – anders als bei „Ethnien“, aus denen man nicht „austreten“ kann, weil sie sich durch die Vorstellung einer gemeinsamen Abstammung konstituieren – diese (seine) Ideologie wegen ihrer die Menschenwürde missachtenden Passagen zu verwerfen. Dies wäre als Pflicht dann anzusehen, wenn er meint, dass er sich mit den Zielen dieser Ideologie nicht mehr identifizieren kann. Dass dies („Abfallen vom Glauben“, Apostasie) beim Islam mit erheblicher Gefahr verbunden ist, sollte eher den Muslimen als den „Ungläubigen“ zu denken geben.

Die führenden Muslime halten sich in Anbetracht der brenzligen Situation in Westeuropa offenbar bewusst zurück.

Reaktionen wie die nachfolgend zitierte, bleiben die Ausnahme. „Nach dem Anschlag auf „Charlie Hebdo“ hielt der muslimische Bürgermeister von Rotterdam eine bemerkenswerte Rede, die in einem Aufruf an seine Glaubensbrüder gipfelte: „Wenn ihr die Freiheit nicht wollt, packt um Himmels willen eure Koffer und geht.“ Wer hält heute so eine Rede in Deutschland?“

Es gibt natürlich Muslime, die sich distanzieren. Sich zu distanzieren, ist aber zu wenig. Man kann sich auch nicht vom Terror der Nationalsozialisten distanzieren und dennoch Nationalsozialist bleiben.

Letztlich krankt es aber doch am Staat, der alle seine Rechte, die gegen den Bürger auszuüben, er nur dem einen verdankt: Er muss ihm, dem Bürger, Schutz gegen Gefahr gewähren. Versagt er, hat er sein Recht auf treue Gefolgschaft verwirkt. Die beständige Beteuerung des „Wir schaffen das!“ ist zu wenig. Es fehlt immer noch die Antwort auf das „WIE schaffen wir das, ohne in einen Bürgerkrieg abzurutschen?“

„In dem Maße, wie die Staatsgewalt sich auflöst und nicht mehr den Schutz und den Rechtsfrieden gewährleistet, um dessentwillen sie besteht, verliert sie auch den Anspruch auf Gehorsam.“ (Leviathan, XXI) (Zit. Nach Reinhold Zippelius, Geschichte der Staatsideen, Becksche Reihe, 9. Auflage, 1994, S.103)

Der gesamte Text -wie üblich- unter: http://zeitdiagnosen.wordpress.com

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