Enteignung oder Vergesellschaftung?
Stell dir vor, du wohnst mit deiner Familie in einem schönen Haus, das deine Großeltern gebaut haben und mit dem du viele tolle Erinnerungen verbindest.
Eines Tages kommt ein großer Kohlekonzern und sagt zur CDU-geführten Regierung: „Unter diesem schönen, geschichtsträchtigen Haus liegt Kohle. Die wollen wir haben.“
Die CDU-geführte Regierung wird dann für die Kohlelobby alles machen und unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen dafür sorgen, dass deine Familie ihr Grundstück und dieses wunderschöne Haus verliert.
Der Kohlekonzern bekommt das Grundstück durch eine staatliche Entscheidung übertragen, kann die Kohle abbauen und damit richtig, richtig viel Geld verdienen.
Vielleicht spendet der Konzern später sogar noch etwas Geld an die CDU. Natürlich ganz freiwillig.
Deine Familie bekommt eine Entschädigung, muss ausziehen und sieht irgendwann dabei zu, wie ihr altes Zuhause von riesigen Baggern plattgemacht wird.
Das nennt man Enteignung.
Oder stell dir vor, die CDU möchte eine neue Autobahn bauen. Dummerweise steht euer Elternhaus genau dort, wo die Autobahn verlaufen soll.
Pech gehabt. Auch dann kann eine CDU-geführte Regierung unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen dafür sorgen, dass deine Familie ihr Grundstück abgeben muss.
Und auch dabei dürft ihr zuschauen, wie das Haus eurer Eltern weggebaggert wird.
Ihr bekommt eine Entschädigung, müsst ausziehen und dort, wo früher euer Kinderzimmer war, donnern später täglich Tausende Autos und Lastwagen vorbei.
Auch das nennt man Enteignung.
Und jetzt kommt Die Linke.
Die sagt: „Warum sollen eigentlich riesige Wohnungskonzerne mit Zehntausenden Wohnungen immer mehr Geld verdienen, reicher und reicher werden und kaum etwas in die Modernisierung investieren, während sich viele Menschen ihre Miete kaum noch leisten können?“
Deshalb möchte Die Linke besonders große Wohnungskonzerne vergesellschaften.
Das bedeutet: Die Konzerne sollen ihre Wohnungen gegen eine üppige Entschädigung an die Gemeinschaft abgeben.
Die Menschen dürfen in ihren Wohnungen bleiben. Nur der Eigentümer ändert sich. Der Wert der Gebäude gehört jetzt der Allgemeinheit. Dir und mir.
Und statt möglichst hoher Gewinne für Aktionäre soll es künftig vor allem um bezahlbare Mieten gehen.
Das nennt man Vergesellschaftung.
Und plötzlich entdeckt die CDU ihre große Liebe zum Schutz des Eigentums.
Was beim Kohleabbau oder Autobahnbau grundsätzlich möglich ist, wird bei großen Wohnungskonzernen zum politischen Aufreger. Ob das an den großzügigen Spenden der Konzerne an die Politik liegt, will ich hier ausdrücklich nicht behaupten.
Dabei steht beides seit 1949 im Grundgesetz.
Enteignung in Artikel 14.
Vergesellschaftung in Artikel 15.
Und jetzt die Frage für Fünftklässler:
Warum kann man einer Familie das Haus wegnehmen, damit ein Unternehmen darunter Kohle abbaut, aber große Wohnungskonzerne sollen ihre Wohnungen nicht gegen Entschädigung für bezahlbares Wohnen abgeben müssen?
Vielleicht erklärt uns die CDU ja mal, warum das Eigentum eines Wohnungskonzerns politisch schützenswerter sein soll als das Zuhause einer Familie.