Wie unabhängig sind Polizei und Justiz wenn ein Kollege an einer Tat beteiligt ist?

#Sicherheit #Justizversagen #Freunderlwirtschaft #Beamtenterror

Wien 2018: Eine Frau wird von ihrem Exfreund auf offener Straße gewürgt und zu Boden gestoßen. 3 Zeugen beobachten diesen Vorgang, sprechen den Täter an, was da los sei. Dieser Antwortet: "Wir lieben uns." Und als sie ihm drohen, die Polizei zu rufen, sagt dieser: "Ich bin die Polizei." Die Zeugen rufen die Polizei. Diese zeigt den Täter auf freiem Fuß an.

Beide Beteiligten gehen ins Spital. Die Frau (ca. 170cm groß, 60 kg) mit Halsmuskelquetschungen - der Mann (Jusitzbeamter - ca. 195cm groß, 90 kg) mit zwei Bissverletzungen und einer Rippenprellung. Der Mann behauptet später von der Frau attackiert worden zu sein und er sie deshalb "fixieren" hätte müssen.

Die 3 Zeugen werden von der Polizei geladen, zu dem Vorgang befragt und geben einhellig zu Protokoll, dass sie gesehen haben, wie der Mann die Frau in der Armbeuge erst gwürgt und dann zu Boden gestoßen hat. Einen Streit, so wie das der Beschuldigte behauptet, haben sie nicht gesehen.

Selbstverständlich werden auch die Beteiligten geladen. Zu dieser Einvernahme kommt es aber nicht mehr, da die Staatsanwaltschaft Wien, das Verfahren wegen Geringfügigkeit bereits eingestellt hat und das noch bevor der Abschlussbericht der Polizeibeamten fertig ist (!).

Pikantes Detail am Rande: In Schreiben des Richterin, die das Verfahren einstellte, steht ein falsches Geburtsdatum der Frau und nur ihr erster Vorname. Bei dem angeklagten Justizbeamten steht "Geburtsdatum unbekannt" und alle zwei Vornamen.

"Ein Schelm, der Böses dabei denkt."

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Spinnchen

Spinnchen bewertete diesen Eintrag 20.05.2018 15:32:14

harke

harke bewertete diesen Eintrag 20.05.2018 11:00:46

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