Eine Meldung auf oe24 (ein Medium, dem ich zwar nicht wirklich traue, es aber als Quellenangabe vor diesen Text stelle) machte mich fassungslos:

In Dänemark wurde ein 14jähriges moslemisches Flüchtlingsmädchen schwanger, das mit einem älteren Mann verheiratet ist. Weitere Fälle gäbe es auch, in Norwegen gebe es sogar eine elfjährige „Kinderbraut“. Behörden seien oft davon ausgegangen, die Mädchen wären 17 Jahre alt…

Ein Imam fordert, dass man diese, nach westlichem Recht illegale, Kinderehen respektiert und erlaubt. Dänemark möchte die „Ehemänner“ sofort abschieben.

Mein erster Gedanke war, dass es eigentlich unmöglich sein müsste, als – nach unseren Gesetzen – Kindesmissbraucher überhaupt nach Österreich (in die EU) einreisen zu können. Schon gar nicht kann es angehen, dass der Missbrauch hierzulande weitergeht. Doch, Moment: Flüchtlinge wurden ja bei ihrer Einreise nicht kontrolliert.

Doch was macht man nun mit solchen „Ehepaaren“, die zwar nach islamischem Recht verheiratet sind, was bei uns als schwere Straftat gilt?

Toleranz, wie im dänischen Fall von einem Imam gefordert („Wir können das Familienleben (der 14jähigen, Anm.) nicht zerstören.“) kann keine Option sein: Straftaten dürfen unter keinem Mäntelchen – schon gar nicht unter dem des Verständnisses für einen anderen Kulturkreis – geduldet werden! Betroffenen Opfern, nichts anderes sind „Kinderbräute“ (Zitat oe24), muss Schutz und Hilfe angeboten, die Täter (in ihren Kulturkreis) abgeschoben werden.

Nur: Gesetze des Gastlandes müssten Asylwerbern sofort bei ihrer Einreise verständlich vermittelt werden.

An kulturelles Verständnis appellieren kann man anderorts: Viele erinnern sich vielleicht an den Facebook-Fake, in dem in Wiener Gemeindebauten das Kochen von Schweinefleisch verboten war, um auf moslemische Mitbürger Rücksicht zu nehmen. Nun, das sollte im Ermessen des Einzelnen liegen, womit er sich bei seinen Nachbarn (un-) beliebt macht. Die Mehrzahl mäht auch nicht am Sonntagmittag Rasen, wird nicht täglich Fischbratengeruch durchs Stiegenhaus ziehen lassen – und auch jene Fälle, die ein Kleinformat oft bemüht, in denen Ziegen in Innenhöfen geschlachtet und gegrillt werden und österreichische Näschen beleidigen, sind die berühmte Ausnahme.

PS: Im Fall der schwangeren 14jährigen schritt der dänische Staat ein und trennte sie von ihrem „Ehemann“.

shutterstock/ZouZou

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