Prominente, die es nicht betrifft, machen sich für illegale Immigration stark, die sie „Seenotrettung“ nennen. Derweilen trauen sich die Bürger, die diese Moral finanzieren, kaum noch ins Freibad.

Frei nach Dushan Wegner

Hat die Sea-Watch-3-Kapitänin richtig oder falsch gehandelt? Rechtlich oder ethisch? Badet sie das unmenschliche Durcheinander aus, welches die EU-Bürokratie locker vom Hocker gezeugt hat?

Eine Seenotrettung besteht aus drei Hauptteilen:

1) Die Menschen an Bord eines sinkenden Schiffes werden von einem oder mehreren anderen Schiffen aufgenommen (gerettet).

2) Das rettende Schiff fährt mit den Geretteten in einem Hafen ein.

3) Die Geretteten gehen ans Land.

Punkt 3) ist ungeklärt. Die handlungsunfähige EU hat es trotz ihrer Liebe zu Gesetzen und Menschenrechten es bisher nicht zustande gebracht, diesen Punkt unter ihren Mitgliedsstaaten zu klären.

Somit hat die Kapitänin das italienische Recht gebrochen, indem sie in Lampedusas Hafen eingefahren ist. Ob sie verurteilt wird oder nicht, ist keine juristische, sondern eine politische Frage.

Mann kann Punkt 3) als ethisch, also philosophisch angehen. Man kann es auch sein lassen.

Menschen aus Seenot zu retten ist nach verschiedenen Seerechten auch dann angebracht, wenn die zu Rettenden absichtlich ihr Boot versenkt haben. Auch ein Selbstmörder hat ein Recht auf medizinische Hilfe. Auch ein Verbrecher (Vielfachmörder) hat ein Recht auf Rettung aus Seenot. Früher wurden selbst feindliche Soldaten aus dem Wasser gefischt.

Hätte die Sea-Watch-3-Kapitänin die in Seenot geratenen Menschen ins nahe Libyen zurückbringen dürfen?

Juristisch ja. Man darf juristisch keine in Seenot geratenen Menschen in einen Staat zurückbringen, wo sie verfolgt werden. Doch A) ist Libyen kein Staat und B) ist Libyen nicht das Fluchtland der in Seenot Geratenen. Das Fluchtland ist meist ein schwarzafrikanischer Staat. Libyen hingegen ist von den fliehenden Schwarzafrikanern als Zielland auserwählt worden. Theoretisch hätten sie auch Tunesien, Marokko oder Ägypten ansteuern können. Sie haben jedoch Libyen erwählt, weil die anderen afrikanischen Mittelmeeranrainer den Flüchtenden größere Probleme bereiten als Libyen.

Letztendlich: Seenotrettung und illegale Immigration sind weder juristisch, noch ethisch, noch logisch miteinander verbunden.

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