Wer die Gleichheit von Mann und Frau vor dem Gesetz, die Trennung von Kirche und Staat, die Freiheit von Meinung, Glauben, Presse und Forschung, das Recht der sexuellen Selbstbestimmung und die Unabhängigkeit der Justiz ablehnt, gilt in Deutschland als Reaktionär, Faschist und Ewiggestriger.

Wer fremde, nach Deutschland eingeführte Sitten, Religionen und Gebräuche ablehnt, die im Widerspruch zu den oben genannten Errungenschaften unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, gilt in Deutschland ebenfalls als Reaktionär, Faschist und Ewiggestriger.

Das bedeutet, dass Gleichheit, Meinungsfreiheit und Selbstbestimmung von denen straflos mit Füßen getreten werden dürfen, solange sie in Deutschland nach ihren eingeführten Sitten, Religionen und Gebräuche leben.

Doch dieser Schluss ist falsch! Denn Gleichheit, Meinungsfreiheit und Selbstbestimmung darf nur von denen straflos mit Füßen getreten werden, deren fremde Sitten, Religionen und Gebräuche außerhalb Deutschlands stammen. Nur Bio-Deutsche - keine Zuwanderer - können Reaktionäre, Faschisten oder Ewiggestrige sein! Nach Deutschland Zugewanderte, die ähnliche Ideologien wie deutsche Reaktionäre, Faschisten und Ewiggestrige pflegen, fallen nicht darunter und werden trotz großer Übereinstimmung mit den Vorstellungen von Reaktionären, Faschisten und Ewiggestrigen von Linken, Liberalen, Grünen und weiteren Demokraten respektiert.

Es gibt Ausnahmen!

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philip.blake

philip.blake bewertete diesen Eintrag 28.04.2020 21:00:20

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