Das Tagesthema vom 22.05.2025 erlaubt meine Kommentare nicht.
Einer der Grundwerte ist, das eine Vorverurteilung nicht statthaft ist. Erst ein rechtskrftiges Urteil ist es.
Ich plädiere also dafür, nicht nach Gustave le Bons "Altweiberkaffeeklatsch" zu handeln, sondern die rechtswirksamen Fakten zu beachten. Und natürlich immer Beweise vorzulegen.