Die Widerlegung des Sozialismus

Das Wesen aller sozialistischen Spielarten besteht in ihrer Gegnerschaft zum Privateigentum, insbesondere zum Privateigentum an den Produktionsmitteln. Das erklärt sich aus der eigentümlichen Zielsetzung, die allen diesen Spielarten gemeinsam ist. Das Ziel besteht stets darin, Menschen nach einem einheitlichen Plan und unter einheitlicher Führung zu organisieren, und zwar zur Not auch gegen ihren Willen. Ob dies auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene erfolgen soll, ist vergleichsweise zweitrangig. Ebenso nebensächlich ist an dieser Stelle die konkrete Rechtfertigung der sozialistischen Umgestaltung, ob sie nun moralischer, naturwissenschaftlicher, medizinischer, juristischer oder ökonomischer Art ist. Der entscheidende Punkt ist einzig und allein die gewaltsame Formierung und Formatierung des menschlichen Miteinanders – die Bildung von Zwangsgemeinschaften, Zwangsorganisationen und Zwangsgesellschaften. Alles und jeder soll einem einzigen großen Ziel untergeordnet werden. Das ist der Geist des Sozialismus.

Es ist ein totalitärer Geist. Daher auch die unvermeidliche Gegnerschaft der Sozialisten aller Couleur zum Privateigentum. Der Zweck des Privateigentums besteht ja gerade darin, verschiedenen Personen die gleichzeitige und friedfertige Verfolgung verschiedener Ziele möglich zu machen. Selbst widersprüchliche Ziele sollen gleichzeitig und friedfertig verfolgt werden können – das Werben um dieselbe Dame, um denselben Auftrag, um dieselbe Auszeichnung.

Die gleichzeitige und friedfertige Verfolgung verschiedener Ziele nennt man gewöhnlich Wettbewerb. Die Konkurrenz in allen ihren Schattierungen ist zwar nicht das primäre Ziel der Eigentumsordnung, aber durchaus eine gewollte und erstrebenswerte Nebenfolge. Das Privateigentum steckt die Grenzen ab, innerhalb derer jeder einzelne eigenständig seinen persönlichen Vorhaben nachgehen und dabei auch mit anderen konkurrieren kann, falls er das wünscht. Daraus entsteht natürlich kein grundsätzlicher Widerspruch zum Leben in Gemeinschaft und Gesellschaft. Privateigentümern können ihr Eigentum durchaus auch frei mit anderen teilen. Sie können sich mit anderen zusammentun, ob zur Verfolgung caritativer Zwecke, für Spiel und Spaß oder zur Erzielung von Geldeinkommen. Aber der springende Punkt ist, dass dieses Zusammensein und Zusammentun freiwillig erfolgt und daher auch jederzeit verweigert werden kann.

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