Ich habe gerade mit einem sehr dramatischen straf- und zivilrechtlichen Fall zu tun, in dem sich mehrere Mängel unseres Justizsystems manifestieren:

Einer derselben ist die Ladung. Auch wenn ich die Strafprozessordnung nur auf die Schnelle überflogen habe, so dürfte es keine Möglichkeit einer eingeschränkten Ladung geben, also einer Ladung, die einige wenige Personen (z.B. die Eltern) als Begleitpersonen verbietet.

Natürlich sollen Menschen, insbesondere junge Menschen eine Begleitperson beiziehen dürfen.

Aber wenn andere Akten, z.B. aus Krankenhäusern, Sozialämtern, Vormundschaftsgerichten, etc. es nahelegen, dass vermutlich ein problematisches Abhängigkeitsverhältnis besteht, dann kann eine Einschränkungsladung bei der Wahrheitsfindung helfen.

Gegen eine solche Ausschliessung aus der Begleitung von Geladenen kann es unter Umständen eine Berufungsmöglichkeit geben.

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