Laut dem Forschungsorganisationsgesetz (§1) sind unter den Grundsätzen der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch den Bund sowie für die Organisation wissenschaftlicher Einrichtungen des Bundes

1.) die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre

2.) die Vielfalt wissenschaftlicher Meinungen und Methoden

Was an der Universität Wien und insbesondere mit Univ.Prof. Lothar Höbelt und seinen Studenten und Studentinnen passiert (Blockade, etc.), ist daher gesetzeswidrig, weil dadurch die Freiheit der Wissenschaft und Lehre eingeschränkt wird, und weil dadurch die Vielfalt wissenschaftlicher Meinungen und Methoden verringert wird.

Dieses Gesetz betrifft den Bund, und zur Behebung dieser Missstände wäre also die türkis-grüne Bundesregierung zuständig.

Aber der ÖVP ist es scheinbar egal, was mit Höbelt und seinen Studenten und Studentinnen passiert, weil Höbelt ein FPÖler ist und kein ÖVPler, oder weil die ÖVP sich eine zukünftige Koalition mit der SPÖ offenhalten will; und den Grünen gefällt sogar, dass Höbelt behindert wird und gemobbt, weil es zu ihrem Antifaschismus passt, bzw. zu dem, was sie fälschlicherweise für Antifaschismus halten.

Gegen Höbelt wird argumentiert, er sei ein Nazi, und es müssten "Nazis raus !" aus der Uni.

Aber !

Sabotiert wird hier von den angeblichen Antifaschisten nicht eine Vorlesung von Höbelt zum Zweiten Weltkrieg (diese kann er unbehelligt halten), bei der sowas wie NS-Wiederbetätigung vielleicht zu erwarten wäre, sondern eine Vorlesung von Höbelt zum Thema Zweite Republik, bei der NS-Wiederbetätigung nicht zu erwarten ist, vielfach gar nicht möglich ist.

Höbelt steht dem Nationalsozialismus nun nicht so kritisch gegenüber wie die SPÖ oder die Grünen, aber das alleine ist ja noch nicht automatisch NS-Wiederbetätigung, die mit extralegalen Vorlesungblockaden verhindert werden müsse.

Höbelt ist auch ein ziemlich cleveres und fleissiges Kerlchen, und jeder konnte mutmaßen, dass er im Rahmen dieser Vorlesung zur "Zweiten Republik", wenn er sie hätte halten können, ein paar sehr kritische und sehr originelle Kritikpunkte an der ÖVP oder an der SPÖ oder an den Grünen geübt hätte, und dass genau das der Grund gewesen sein dürfte, warum angebliche Antifaschisten diese Vorlesung verhindern "mussten", vielleicht bezahlt von Parteien oder Medien.

CC / BMF https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesregierung_Kurz_II#/media/Datei:Ministerrat_am_8.1.2020_(49351573722).jpg

Türkis-Grüne Regierung Kurz-Kogler: von der Hoffnung zur Gesetzesbrecherregierung in nur zwei Wochen wegen Verletzung des Forschungsorganisationsgesetzes im Fall Höbelt ?

https://www.servustv.com/videos/aa-22fn9w3vh1w12/?fbclid=IwAR0fK8mIa_68mpilVbAe-Dgg_U2JtRM9krWSdUG6SBxUqh-R1_-ODF3IAno

Veranstaltungen von Höbelt in den letzten jahren:

https://ufind.univie.ac.at/de/person.html?id=1668&teaching=true

Und es gibt noch mehr zu der Story:

wenn man bei der Suchmaske des Rechtsinformationsservice des Bundeskanzleramts "DSGVO" für Datenschutzgrundverordnung eingibt und die Suche aktiviert, wird man nicht auf die Datenschutzgrundverordnung weitergeleitet, sondern auf das Forschungsorganisationsgesetz.

Das sieht so aus, als wären sich weite Teile des Verwaltungsapparats darüber bewusst, dass die Regierung das Forschungsorganisationsgesetz bricht, darf es aber nicht sagen (ministerielle Weisung !), und greift daher zum Mittel der Dissidenz und der Subversion, also der heimlichen Befehlsverweigerung, um auf dem Wege der Umleitung auf die Verletzung des Forschungsorganisationsgesetzes hinzuweisen.

https://www.ris.bka.gv.at/Suchen.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=DSGVO&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=20.01.2020&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

Rein völkerrechtlich: wenn eine Regierung die Kontrolle über den eigenen Behördenapparat verliert, dann kann man das als den Verlust der Staatsgewalt interpretieren, und die Staatsgewalt ist ein Kriterium der völkerrechtlichen Anerkennung.

Daher - so könnte man argumentieren - darf die österreichische Bundesregierung militärisch gestürzt werden, weil sie die Kontrolle über den Staatsapparat wegen der zahlreichen Gesetzwidrigkeiten, die sie begangen hat, verloren hat.

Das Gegenargument wäre, dass die Phänomene von Anti-Regierungs-Dissidenz im Staatsapparat, die bisher in Österreich aufgetreten sind, (noch?) zu gering sind, um von einem völligen Verlust der Staatsgewalt zu sprechen. Aber der teilweise Verlust der Staatsgewalt durch die Regierung kann als Vorstufe und als erster Schritt hin zu einer gewaltsamen Amtsenthebung dieser Regierung betrachtet werden.

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philip.blake

philip.blake bewertete diesen Eintrag 20.01.2020 19:45:22

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