In meiner Serie "Der wahre Islam" beschäftige ich mich nun in Kapitel drei nach der Kopftuchfrage und der Alkoholfrage mit der Heiratsfrage, insbesondere mit der angeblichen oder wirklichen islamischen asymmetrischen Endogamie, also dem angeblichen Verbot, dass Musliminnen Beziehungen oder Heirat mit einem Nicht-Muslim eingehen, bei gleichzeitiger Erlaubnis, dass ein Muslim Beziehungen oder Heirat mit einer nicht-muslimischen Frau eingeht.

Eine der koranischen Grundlagen dafür ist ein Teil der Sure 60:10, die je nach Formulierung und Übersetzung und Zitierung "Lasst die gläubigen Frauen nicht zu den Ungläubigen gehen" oder "Lasst die gläubigen Frauen nicht zu den Kuffar gehen".

Eine weitere Erschwernis bei der Interpretation dieser Frage, der Heiratsfrage ist, dass sie mit zahlreichen anderen Fragen verbunden ist.

Koransure 60,10: "O ihr, die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Flüchtlinge zu euch kommen, so prüft sie. Allah weiß am besten, wie ihr Glaube in Wirklichkeit ist. Wenn ihr sie dann gläubig findet, so schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Diese (Frauen) sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie (als Ehemänner) diesen (Frauen) erlaubt. Jedoch zahlt (ihren ungläubigen Ehemännern) das zurück, was sie (für sie) ausgegeben haben. Und es ist keine Sünde für euch, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Brautgabe gegeben habt. Und haltet nicht am Ehebund mit den ungläubigen Frauen fest, sondern verlangt das zurück, was ihr (für sie) ausgegeben habt, und lasset (die Ungläubigen) das zurückverlangen, was sie (für sie) ausgegeben haben. Das ist Allahs Gebot. Er richtet zwischen euch. Und Allah ist Allwissend, Allweise."

Allerdings bezieht sich diese Sure nur auf Frauen, die Flüchtlinge sind, und sie ist durch zwei Suren umrahmt, die beide einen Bezug zum Dschihad, also zum Krieg des Islam gegen andere Religionen haben, nämlich 60,9 und 60,11.

http://www.islam.de/1355.php

60,9 spricht vom Kampf des Glaubens willen und 60,11 von der Kriegsbeute in eben diesem Krieg. Es ist daher anzunehmen, dass dieses Verbot, die gläubigen Frauen nicht zu den Ungläubigen gehen zu lassen, nur für den Zustand des Dschihad gilt, nicht aber für den Zustand des Nicht-Dschihad, also der friedlichen Koexistenz des Islam mit anderen Religionen.

Es ist ja auch irgendwie logisch, dass dieses Heiratsverbot den Kriegszustand verschärft, weil die Männer anderer Religionen es gar nicht mögen (was zu massiven Konflikten führen kann), wenn Muslime ihnen die nicht-muslimischen Frauen wegschnappen, während ihnen dasselbe Recht, nämlich Beziehungen oder Heiraten mit muslimischen Frauen einzugehen, verwehrt bleibt.

Was auch auffällt, ist die Asymmetrie in der Glaubensprüfung bei den Geschlechtern. Während die Prüfung der Gläubigkeit der Frauen in dieser Sure angesprochen ist, fehlt die umgekehrte Prüfung der Gläubigkeit der Männer.

Nimmt man alle diese Gebote ernst, so ist das Verlangen, Musliminnen erst dann zu den Männern gehen zu lassen, wenn diese sich bekehrt haben, ja nur dann ernst zu nehmen, wenn die Konversion der Männer zu den Prinzipien des Islam ernst ist und keine Scheinkonversion mit dem alleinigen Zweck, eine Muslima heiraten zu können.

Das Fehlen der Prüfung der Männer darauf, ob Scheinkonversion, nur um eine Muslima heiraten zu können vorliegt oder nicht, weist hin auf ein signifikantes Problem des Koran hin, nämlich seine offensichtliche Unvollständigkeit: wenn die Suren, die die Prüfung der konvertierenden Männer darauf vorsehen, ob ihre Konversion ernst gemeint ist oder nur erfolgt ist, um eine Muslima heiraten zu können, fehlt, welche Suren fehlen dann noch ? Diese fehlenden Suren können bedeutende Relativierungen von islamischen Glaubenssätzen sein, und sie können bewirken, dass der Rest-Koran, den wir derzeit vorliegen haben, nur einen verfälschenden und selektiven Teil des wirklich-gesamten Koran darstellt.

Aber das sind bei weitem nicht die einzigen Punkte, die man an diesem angeblichen Heiratsverbot üben kann.

Zwei weitere beziehen sich auf die Begriffe "Gläubige" und "Kuffar":

Der Koran enthält Unterscheidungen unter den verschiedenen Nicht-Muslimen: beispielsweise sind Christen und Juden im Koran oft als "dhimmi" angesprochen, als "Schriftbesitzer", und eben die abrahamitische, monotheistische (Ein-Gott-Glauben-vertretende) Gemeinsamkeit der drei Religionen Judentum, Christentum, Islam schafft eine Nähe dieser drei Religionen, die es fraglich erscheinen läßt, ob man aus Sicht der Muslime die Juden und die Christen, die ebenso Schriftbesitzer, ebenso monotheistisch, ebenso eingottgläubig sind, etc. sind, als Ungläubige einstufen muss.

Bei Beurteilung des Verbots, Ungläubige, bzw. Kuffar zu heiraten, ist also die Frage zu bedenken, ob Juden und Christen überhaupt Ungläubige sind, ob Dhimmi Kuffar sind oder nicht, und ob der Kuffar-Begriff nicht nur diejenigen Nicht-Muslime umfasst, die sich von dem Muslimen stärker unterscheiden als die glaubensnahen Juden und Christen.

Das gilt wahrscheinlich in Besonderem Maße für diejenigen Juden und Christen, die Besitzer mehrerer Schriften, also beispielsweise der Thora UND des Koran, sowie der Bibel UND des Koran sind.

Bei diesen ist die Nähe zu den Muslimen schon derartig groß, dass sich die Frage stellt, ob ein Heiratsverbot in diesen Fällen noch einen Sinn macht.

Was die Unvollständigkeit des Koran betrifft, so sind auch die Bahai ins Treffen zu führen, eine nach dem Islam gegründete Religion, die in vielerlei Hinsicht (z.B. Monotheismus) sehr gut ins Muster der bereits erwähnten Religionen passt.

Da die Bahai erst nach dem Islam gegründet wurden, hat der Prophet Mohammed die Frage, ob eine Muslima eine Beziehung oder Heirat mit einem Bahai-Mann eingehen darf, entweder nicht behandelt, oder er hat sie behandelt, und der Zuhörer, der diese Bemerkungen Mohammeds hörte, fand sie für so unverständlich, dass er sie nach dem Tode Mohammeds den Hadithensammlern nicht mitteilte, auch deswegen, weil er sie wegen der Unverständlichkeit (z.B. über eine nichtexistente vierte Schriftbesitzerreligion) gar nicht verstanden hatte.

Es geht also hier nicht nur um die Frage der Unvollständigkeit des Koran, sondern in gesteigertem Maße um die Frage der Unvollständigkeit der Hadithen, z.B. weil Mohammed etwas über künftige Religionen wie die Bahai sagte, was aber seine Zuhörer nicht verstanden und nicht nach Mohammeds Tod den Hadithensammlern weitergaben, ja nicht einmal weitergaben konnten, weil sie den Sinn nicht verstehen konnten und sich daher gar nichts davon gemerkt hatten, bzw. das einzige, was ihnen im Gedächtnis geblieben war, dass da noch irgendwas war, was sie aber nicht verstanden hatten, was aber den Hadithensammlern absolut nicht erwähnenswert erschienen war, obwohl es aus heutiger Sicht und insbesondere nach der Gründung der Bahai erwähnenswert gewesen wäre.

Auch wenn man die Methode des Betrachtens des Ur-Islam anwendet, so ergibt sich, dass ein derartiges Heiratsverbot keineswegs absolut gemeint gewesen sein kann; denn der Ur-Islam war klitzeklein, und ein Verbot an alle Musliminnen, Beziehungen oder Heiraten mit Nicht-Muslimen einzugehen, hätte unweigerlich Inzucht und genetische Degeneration und Untergang des Islam verursacht.

Da aber der Islam nicht untergegangen ist, sondern heute ca. 1.6 Milliarden Menschen zählt, können wir logischerweise schlussfolgern, dass es im klitzekleinen Ur-Islam kein Heiratsverbot, das zu Inzucht und genetischer Degeneration und Untergang führt, gegeben haben kann.

Weiters ist zu betrachten die Kopftuchfrage im Kontext der Heiratsfrage, denn das Kopftuch ist auch und sehr wesentlich ein Instrument, in Zeiten des Dschihad den Nicht-Muslimen zu signalisieren, dass sie gar nicht erst zu versuchen brauchen, eine Beziehung oder eine Heirat mit einer Muslima anzustreben, sondern es gleich bleiben lassen sollen.

Damit zusammen hängt auch die Frage der sogenannten "Ehrenmorde", das Kopftuch ist auch ein Warnsignal an alle Nicht-Muslime, dass in Zeiten des Dschihad der Versuch, eine Beziehung oder Heirat mit einer Muslima anzustreben, für sie oder für ihn oder für beide, mit dem Tod, bzw. mit der Ermordung enden kann, bzw. muss.

Wegen der Verquickung der Kopftuchfrage können auch Versuche heutiger westlicher Staaten, wie z.B. Österreich, die Kopftuchfrage losgelöst von anderen Fragen zu betrachten und zu behandeln, sehr problematisch und gefährlich sein, und "Ehrenmorde" durch Kopftuchverbote zu provozieren, kann ja wohl nicht der Weisheit letzter Schluss in demorkatischen Staaten sein.

Diese Zusammenhänge der verschiedenen Fragen (im konkreten Fall Kopftuch-Heiratsverbot-"Ehrenmord" ) ist übrigens etwas, was ich in meinem Kapitel 1 von "Der wirkliche Islam" vorläufig wegliess, weil man eben nicht alles auf einmal thematisieren kann.

Eine weitere Frage, die sich in Zusammenhang mit dem Heiratsverbot aufwirft, ist die, ob das Heiratsverbot allgemeingültig ist, also alle Ungläubigen betrifft, oder nur manche.

Laut Koransure 5,32 gilt folgendes: "Wenn jemand einen Menschen tötet, so ist es, als habe er die ganze Menschheit getötet! Und wer einem Menschen das Leben rettet, so ist es, als habe er die ganze Menschheit gerettet!"

Die logische Fortsetzung dieser Denkmetapher ist "Wenn jemand einen Menschen, egal, welcher Religion, schwer verletzt, so ist es, als habe er die ganze Menschheit schwer verletzt!"

Und bei schwerer Verletzung stellt sich natürlich die Frage nach der Reparation, der Wiedergutmachung und der Entschädigung.

Das Prinzip der Entschädigung ist im Koran natürlich enthalten, z.B. in Sure 65,6, wo es um Entschädigung bei Scheidung geht.

Nun stellt sich die Frage, was ein Nicht-Muslim an Entschädigung verdient, der unschuldig durch eine Verletzung durch einen islamischen Dschihadisten in eine Lage versetzt wurde, keine nicht-muslimische Frau mehr bekommen zu können durch die schwere Körperverletzung, die Dschihad-bedingte Verschlechterung der Einkommenslage ?

Es ist naheliegend, hier aus dem Entschädigungsprinzip und aus dem Prinzip der Gleichheit aller Menschen fast eine Art Pflicht für irgendeine Muslima, diesen unschuldig durch den Dschihad schwerverletzten Nicht-Muslim zu entschädigen.

Vorzugsweise kommen dafür natürlich alleinstehende islamische Flüchtlingsfrauen in Frage, die aus islamischen Ländern flüchten, oder z.B. Musliminnen, die wegen irgendwelcher Handicaps, die im Islam als unverzeihlich betrachtet werden (Krankheit, Abtreibung, Entjungfertheit) keinen Muslim als Ehemann bekommen können oder wollen.

Betrachtet man das Fehlen einer Nachfolgeregelung im Koran (und genau das ist einer der wesentlichen Gründe für die zahlreichen Kriege zwischen Schiiten und Sunniten: die Frage, ob nur ein Sohn, Enkel, Urenkel, etc. Nachfolger Mohammeds werden kann, wie die Schiiten behaupten oder jeder Muslim, wie die Sunniten behaupten), so wirft sich auch die Frage auf, wieso sie fehlt.

Daraus ergibt sich weiter, dass Mohammed nicht über Alexander, den Großen, seinen frühen Tod und den Zerfall des alexandrinischen Reiches in die Diadochenreiche Bescheid gewusst haben kann.

Das wiederum bedeutet, dass Allah Mohammed absichtlich nicht informierte, dass eine Nachfolgeregelung im Koran nötig wäre, um Religionszerfallskriege wie die zwischen Schiiten und Sunniten zu verhindern.

Das könnte aber wiederum bedeuten, dass Allah den Islam und Mohammed nur als Übergangsreligion betrachtete, die die Aufgabe hatte, manche präislamischen Urreligionen mehr oder weniger gewaltsam zu übernehmen, sich aber dann in das Christentum oder in das Judentum oder in die Bahai-Religion zu integrieren, denn diese sind die im Koran oder im erweiterten Sinne des Koran die Islamnächsten Religionen, die eben dhimmi und nicht kuffar, oder zumindest nicht ganz kuffar sind.

Zurück zu Alexander: dieser praktizierte ja in der Massenhochzeit zu Susa (zwischen Makedoniern und Perserinnen) die quasi zwangsweise interkulturelle bzw. interreligiöse Massenhochzeit, um eine neue Mischkultur bzw. Mischreligion zu schaffen.

Ebenso wie Alexander der Große, die interkulturelle Massenhochzeit zur Versöhnung, die Notwendigkeit einer Nachfolgeregelung nicht im Koran vorkommen, ebenso wie die Bahai, so kommt auch eine Mischreligion, die große Teile des Islam, aber auch große Teile anderer verwandter Religionen enthält, nicht vor im Koran.

Und man kann oder muss mutmaßen, dass genau das der Wille Allahs war.

Asymmetrisches Heiratsverbot, Kopftuchpflicht und "Ehrenmorde" sind ünbrigens miteinander verbunden: die Kopftuchpflicht kann als Mittel gesehen werden, das Heiratsverbot und die damit verbundenen "Ehrenmorde" zu verhindern. Das Kopftuch ist ja in der orthodoxen Islamistik ja nur ein Warnsignal für Heiratsverbot, Beziehungsverbot und "Ehrenmorde".

Versuche, nur an der Kopftuchpflicht etwas zu ändern, ohne an Heiratsverbot und "Ehrenmord"-Tendenz etwas zu ändern, sind daher kritisch zu sehen; man könnte auch sagen, die ÖVP gehöre in die von ihr vorgeschlagene Sicherungshaft genommen, weil ihre Absicht, ein Kopftuchverbot bis ins Alter von 14 Jahren ohne Begleitmaßnahmen einzuführen, heirats- bzw. beziehungsverbotswidrige Beziehungen verursachen kann und in weiterer Folge "Ehrenmorde". Oder man müsste diejenigen Mullahs in Sicherungshaft nehmen, die den Islam so interpretieren, dass sogenannte "Ehrenmorde" sehr wahrscheinlich werden.

Mit eine Rolle in der Sache des Heiratsverbot spielt auch die islamische Polygynie: laut Koran darf ein Muslim bis zu vier Ehefrauen haben, und da es im Islam nicht genügend Frauen gibt, damit alle muslimischen Männer vier Frauen haben können, müssen logischerweise immer Kriege der Muslime gegen Nicht-Muslime geführt werden, immer muslimische Männerüberschüsse kriegerisch sterben oder durch Männerflüchtlingswellen exportiert werden und/oder immer nicht-muslimische Frauen geraubt und entführt werden und muss das asymmetische Heiratsverbot im Dschihad bestehen bleiben, damit die Polygynieerlaubnisfolgen ausgeglichen werden, sodass das Heiratsverbot als verbunden mit der Polygynie betrachtet werden kann.

Mit der Abkehr von der Polygynie, die eine Möglichkeit ist, weil es nur eine Darf-Bestimmung ist, keine Muss-Bestimmung, ist dann natürlich auch das damit verbundene Heiratsverbot und damit auch die Kopftuchpflicht und die Verpflichtung zu "Ehrenmorden" aus koranischer Sicht hinfällig.

Auf jeden Fall legitim ist eine Kopftuchpflicht für verheiratete muslimische Frauen. Das Kopftuch wäre so gesehen ein Signal für Verheiratetheit. Umgekehrt könnte man auch ein Kopftuchverbot für alle unverheirateten muslimischen Frauen andenken.

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