Papst und Katholizismus beschliessen Ökosünde und damit eigene Sündhaftigkeit ?

Laut verschiedenen Berichten sind Papst Bergoglio/Franziskus dabei, die "Ökosünde" in den Katechismus der katholischen Kirche aufzunehmen.

Allerdings gibt es da ein klitzekleines Problem:

In der katholischen Kirche, in demselbem Katechismus ist z.B. an Stelle 2270 das Verbot der Abtreibung verankert. Ebenso gibt es im Katholizismus Kondomverbote und eine Interpretation der Genesis, die aus "Seid fruchtbar und mehret Euch, bis die Erde voll ist!" ein "Seid fruchtbar und mehret Euch !" macht.

All diese Maßnahmen sind geburtensteigernd, und je höher die Geburtenzahl, umso höher tendenziell die Umweltverschmutzung.

So gesehen ist die Katholische Kirche durch Abtreibungsverbot, Kondomverbot und Falschinterpretation der Genesis eben der Ökosünder, den sie jetzt laut geplantem, neuen Katechismus als "sündig" einstuft.

In der offiziellen Rhetorik stufen Papst und Katholizismus die "Konzerne" als böse, sündige Ökosystemzerstörer ein, unterschlagen aber, dass der katholische Geburtenreichtum (aus den obigen Gründen) den Konzernen sehr viele Kunden zutreibt und damit auch sehr viele Ökosystemzerstörungsmöglichkeiten.

Ein weiterer potenzieller Faktor ist das Pornoverbot der katholischen Kirche: man kann annehmen, dass das Pornoverbot zu vermehrtem echten Sex und zu vermehrter Kinderzahl führt, und somit auch zu vermehrter Umweltzerstörung.

Die andere Interpretation der Genesis-Passage "Seid fruchtbar und mehret Euch, bis die Erde voll ist!" müsste oder könnte lauten: Nach Füllung der Erde herrscht laut Bibel die Vorschrift, nicht mehr als zwei Kinder zu haben bzw. zu bekommen.

Es stellt sich die Frage, ob diese Erdfüllung bereits erreicht ist.

Falls die Erdfüllung bereits erreicht ist, so müßte man es gemäß dieser Interpretation als Sünde (auch als Ökosünde) und als Verstoss gegen die Bibel betrachten, ein entstehendes drittes Kind nicht abzutreiben.

Ebenfalls nicht thematisiert in der katholischen Kirche wird die Frage der unnormalen Schwangerschaft, beispielsweise der Eileiterschangerschaft: bei einer solchen Schwangerschaft nistet sich der Embryo nicht in der Gebärmutter ein, sondern im Eileiter, der dafür gar nicht vorgesehen wird. Eine Eileiterschangerschaft führt ohne Abtreibung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum Tod von Mutter oder Embryo oder beiden.

Und rein medizinisch ist im Falle einer solchen Schwangerschaft eigentlich eine Abtreibung angesagt.

Es gibt, auch wenn Papst, katholische Kirche und katholische Medien das totzuschweigen versuchen, eine Minderheitenfraktion katholischer Theologen, die sich für die Abtreibung aussprechen, zumindest unter gewissen Umständen:

z.B. Rahner war einer der Vertreter der Sukzessivbeseelung, laut der der Emrbyo nicht vom Moment der Zeugung an eine Seele hat, sondern gleichsam mit dem Körperwachstum auch die Seele sozusagen wächst.

Rein biblisch gesehen ist folgendes interessant: zu Zeiten von Jesus waren Kondome aus Schafsdarm oder aus Fischblasen durchaus gebräuchlich, dennoch findet sich in der Bibel (im neuen Testament) kein Verbot dieser Schafsdarm- oder Fischblasenkondome, das kann man auch als jesuanische Erlaubnis der Kondome betrachten. Diese Schafsdarm- oder Fischblasenkondomerlaubnis für quasi ungültig zu erklären (wie der heutige Katholizismus), nur weil heutige Kondome aus Kunststoff sind, nicht aus Naturprodukten, ist eine sehr gewagte Interpretation.

https://katholisches.info/2019/11/16/papst-kuendigt-einfuehrung-der-oekosuende-an/

http://www.vatican.va/archive/compendium_ccc/documents/archive_2005_compendium-ccc_ge.html

Ich bin gerade dabei, zu recherchieren, wann das Abtreibungsverbot in den Katechismus der Katholischen Kirche hineinkam; es könnte sein, dass es irgendwann zwischen 1980 und 1990 war.

Anders als beim RIS (Rechtsinformationssystem) kann man beim Katechismus nicht abfragen, wann er bzw. ein spezieller Punkt geändert wurde. Man kann beim Katechismus (wieder anders als beim RIS) auch nicht abfragen, wie er zu einem gewissen Zeitpunkt (z.B. im Jahr 1984 oder im Jahr 1978) aussah.

Man kann vermuten, dass diese Nichtabfragbarkeit Änderungen verschleiern soll und verschleiern soll, dass es früher einen anderen Katechismus und sozusagen eine andere katholische Kirche gab.

Der Katechismus der Bistümer Deutschlands aus dem Jahr 1955 interpretiert das Tötungsverbot jedenfalls nicht absolut:

https://archive.org/details/KatholischerKatechismusDerBistmerDeutschlands/page/n115

Dort heisst es: "Der Leib und das Leben sind nicht das Höchste. Manchmal ist es erlaubt oder sogar geboten, die Gesundheit, ja das Leben einzusetzen, z.B. um des Glaubens willen oder zum Wohle des Nächsten."

Der Kontrast dazu der heutige spätestens seit 1992 geltende Katechismus:

"Das fünfte Gebot verbietet als schwerwiegende Verstöße gegen das Sittengesetz:

.) den direkten und willentlichen Mord und die Beihilfe dazu;

die direkte Abtreibung, als Ziel oder als Mittel gewollt, und die Mitwirkung daran; dieses Vergehen wird mit der Exkommunikation bestraft, weil das menschliche Wesen von der Empfängnis an in seiner Unversehrtheit absolut zu achten und zu schützen ist;

.) die direkte Euthanasie, die darin besteht, dass man durch eine Tat oder die Unterlassung einer geschuldeten Handlung dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt;

.) den Selbstmord und die freiwillige Beihilfe dazu, weil er ein schwerer Verstoß gegen die rechte Liebe zu Gott, zu sich selbst und zum Nächsten ist. Die Verantwortung dafür kann aufgrund eines Ärgernisses verstärkt oder wegen besonderer psychischer Störungen oder schwerer Furcht vermindert werden."

(Dieses Zitat macht mir klar, wie knapp ich eigentlich an der Exkommunikation vorbeischramme)

Papst Pius XII. (gestorben 1958) vertrat 1950 folgende Position: „Wenn z. B. die Rettung des Lebens der zukünftigen Mutter, unabhängig von ihrem Zustand der Schwangerschaft, dringend einen chirurgischen Eingriff oder eine andere therapeutische Behandlung erfordern würde, die als keineswegs gewollte oder beabsichtigte, aber unvermeidliche Nebenfolge den Tod des keimenden Lebens zur Folge hätte, könnte man einen solchen Eingriff nicht als einen direkten Angriff auf schuldloses Leben bezeichnen. Unter solchen Bedingungen kann die Operation erlaubt sein wie andere vergleichbare ärztliche Eingriffe, immer vorausgesetzt, dass ein hohes Gut, wie es das Leben ist, auf dem Spiele steht, dass der Eingriff nicht bis nach der Geburt des Kindes verschoben werden kann und kein anderer wirksamer Ausweg gangbar ist“.

In einer Aggiornamento-Tradition (Verheutigung, Aktualisierung) stehen auch die Mariatroster, Solothurner und Königsteiner Erklärungen, in denen die österreichische, Schweizer und Deutsche Bischofskonferenz in den 1960er Jahren Fragen der Familienplanung und der Empfängnisverhütung zur privaten Gewissens- und Entscheidungsfragen erklärten, bei denen die Lehren der Kirche zwar von den Kirchenmitgliedern mitgedacht werden müssen, aber nicht dogmatisch vom Klerus vorgeschrieben werden.

Die Unterscheidung zwischen liberalen und konservativ bis reaktionären Katholizismus ist wohl auch eine Schichtfrage: von Oberschichtvertretern wie dem aus einem Adelsgeschlecht stammenden Wiener Kardinal Schönborn kann man vielleicht kein Verständnis für die materiellen Nöte der Unterschicht bei zu großer Kinderzahl erwarten. Während der als links, als rot (also SPÖ-affin) bezeichnete Kardinal König mehr Verständnis in dieser Hinsicht hatte, das auch in die Mariatroster Erklärung einfloss.

Anfang 2013 gab es einen Fall, dass eine vergewaltigte Frau in zwei katholischen Krankenhäusern keine "Pille danach" verschrieben bekam. Der Kölner Erzbischof Kardinal Meisner rechtfertigte das, indem er die jetzige Position der katholischen Kirche bestärkte und wiederholte, dass befruchtungshemmende Präparate aus katholischer Sicht erlaubt seien, hingegen einnistungshemmende Präparate nicht: "Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar. Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht vertretbar, weil damit der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukommt, die Lebensgrundlage aktiv entzogen wird." Damit werden natürlich andere Aspekte für irrelevant erklärt, beispielsweise die Einkommensverhältnisse der Mutter, die Fähigkeit ein Mutter, eine "Vergewaltigungsfrucht" kompetent zu erziehen, etc.

Auch das Selbstmordverbot, das hier im Katechismus verankert ist, ist problematisch; denn in der Vergangenheit führte es zu Korruption und Lüge, weil Familien von Selbstmördern Ärzte und Leichenbeschauer bestachen, um Falschatteste auszustellen, die den Selbstmord des Verwandten vertuschten, damit er im katholischen Friedhof gemeinsam mit der Familie beerdigt werden konnte.

Es gibt eine Studie zum "Tod in Preussen" im 19. Jahrhundert, laut der vordergründig betrachtet Protestanten die eindeutig höhere Selbstmordrate haben als Katholiken, aber bei kritischer Betrachtung der offiziellen Daten liegt das daran, dass der Katholizismus eben verlogener und korrupter ist und Selbstmord im Katholizismus durch Bestechung und Falschgutachten vertuscht wird, um Beerdigung im Familiengrab oder Familienfriedhof zu ermöglichen.

Tendenziell gilt "Je strenger die religiösen Regeln, umso häufiger ist die Lüge und umso verbreiteter die Korruption". Zum Beispiel zur Vertuschung von Regelbrüchen.

Dies kann wegen der strengen Regeln im Katholizismus auch zu einer "Kultur der Lüge" und zu einer "Kultur der Korruption" führen.

0
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
0 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Noch keine Kommentare

Mehr von Dieter Knoflach