Die Menschenrechte: schöne Utopie in Corona-Zeiten?

Vor kurzem las ich im Werk von Alain de Benoist einige Sätze über die Menschenrechte, die ich dem bekannten französischen Philosophen der neuen Rechten durchaus ein wenig übel genommen hatte. Die Menschenrechte, so sagt Benoist, seien primär ein ideologisches Scheingefecht, das von Personen vorgebracht würde, die in Wahrheit den globalen Markt damit meinen würden. Ich stand Benoist ab diesem Zeitpunkt durchaus kritischer gegenüber, denn wer meinem Blog auf Fisch und Fleisch folgt, weiß, dsss ich selbst ein glühender Verfechter und Anhänger der Idee der Menschenrechte bin, die ich gerade als Schutzfunktion des Individuums gegenüber einem übermächtigen Staat auf der einen, einem noch übermächtigeren globalen Markt auf der anderen Seite interpretiere. Die Crux daran ist: die jüngsten Ausführungen der Vorsitzenden der Bioethikkommission scheinen Benoist's Hypothese absolut zu bestätigen.

Mehr noch: in ihren Grundlegenden Paradigmen was das Verhältnis von Staat und Individuum betrifft, vertritt die Vorsitzender der Bioethikkommission offenbar viel eher Benoists Position, laut der das Individuum sich immer nur eingebettet sehen und verstehen kann in ein größeres Ganzes eines staatlichen oder gesellschaftlichen Körpers, das immer größer ist als die Summe seiner Teile, als es der klassischen liberal-konservativen Position entsprechen würde. Die Menschenrechte können dann nur insoweit gelten, als das Verhalten des Einzelnen dem Wohle des großen Ganzen - der gesamtgesellschaftlichen Entität - eben dienen kann.

Und an diesem Punkt müssen wir weiter einhaken, denn: Wenn wir von den Menschenrechten sprechen, dann reden wir im Grunde nicht von einem für alle Zeiten abgeschlossenen juristischen Kanon der Grundrechte aller Menschen, sondern von einer Idee. Eine Idee, der zu folgen alle Staaten weltweit sich verpflichtet haben. Und die sie seither leider mehr schlecht als recht umsetzen.

Mit den Menschenrechten - das halte ich für die Grundvoraussetzung zu derem Verständnis im Sinne der westlichen Demokratie ab Mitte der 80ger Jahre - haben und hatten es Machthaber zu allen Zeiten naturgemäß nicht so. Sie hindern ihn, den Machthaber nämlich daran diese Macht als ultima ratio gegen das Individuum und dessen Freiheit auszuspielen. Daher sind diese im Grunde so gut wie nie wirklich 1:1 in nationales Recht umgesetzt worden. Vielmehr stehen sie wie eine höhere Ebene der Gesetzgebung im Raum über der nationalen Souveränität und bilden den Kanon der Grundrechte, die - angeblich - jedem Menschen zukommen. Schlicht auf Basis dessen, dass er Mensch ist. Und demzufolge auf nicht ablegbare und nicht einschränkbare Weise an den Rechten partizipiert, die jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zukommen.

"Jo, mei. Dann dürfens des holt net." - wie die eingeschränkten Freiheiten von mannigfaltigen Bezirkspolitikern der Regierungsparteien immer mal wieder kokket kommentiert wurden - ist somit also nur ein relativ schwacher - und nicht einmal hinkender - Gegenpol zu dem Kanon der universellen Grundrechte aller Menschen, nach denen selbst Staaten sich in ihrer Gesetzgebung und ihrem Gebahren gegenüber dem Einzelnen zu richten haben.

So jedenfalls die Idee. Denn im Grunde müsste den Menschenrechten ja in der Praxis der staatlichen Rechtssprechung die Klausel vorangestellt werden: "Die in dieser Erklärung enthaltenen Grundrechte, gelten für jeden Menschen gerade so, als wie der Staat in dem er sich aktuell aufhält gerade lustig ist." Das würde leider der gängigen Praxis im internationalen Raum entsprechen, dem Grundgedanken der Menschenrechte aber diametral entgegengesetzt zuwiderlaufen.

Ähnlich verhält es sich aus meiner Sicht mit den jüngtsen Wortmeldungen der Vorsitzenden der Bioerthikkommision im österreichischen Bundeskanzleramt. Diese forderte eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen - und nicht alleine dieses Faktum, sondern womit sie diese Forderung begründet, halte ich für einen Skandal allererster Güte.

So lesen wir dazu in der Presse: "Als Argument brachte sie (Anm.: die Vorsitzende der Bioethikkommission) die "gesamtgesellschaftliche Verpflichtung des Einzelnen". Die Freiwilligkeit habe ihre Grenzen, wenn es um eine Erkrankung gehe, "die unser Wirtschafts- und Sozialsystem weltweit in einen Krisenmodus gebracht hat", betonte sie." (Die Presse, online Portal, abgerufen am 28.07.2021 - Quelle: https://www.diepresse.com/6012643/chefin-der-bioethikkommission-fur-ausdehnung-der-impfpflicht)

Auf Basis der Menschenrechte kann es - wenn man deren Inhalte und Normen ernst nimmt - aus meiner Sicht keine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung des Einzelnen dazu geben, an Post-Marketing-Studien von in den USA unter Notzulassung stehenden, in der EU unter bedingter Zulassung stehenden experimentellen Technologien wie m-RNA-Impfungen und Vektor-Vakzinen zwangsweise teilzunehmen. Vielmehr ergibt sich aus der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit notwendigerweise ein rechtlicher und sehr grundlegender Schutz des Einzelnen vor unerwünschten medizinischen Behandlungen und Eingriffen. Das damit verbundene Thema der juristischen Einordnung von Eingriffen am Patienten durch Mediziner ist damit übrigens nur am Rande gestriffen, da dies ein sehr komplexes und auch spannendes Rechtsgebiet ist, das keineswegs einfach so mit dem Hinweis auf eine diffuse "Verpflichtung des Einzelnen" in gesamtgesellschaftlicher Hinsicht abgetan werden kann.

Das eigentliche Skandalon der Aussage der Vorsitzenden der Bioethikkommision ist aber weder dieses noch das Fakt der angedachten Impfpflicht für verschiedene Berufsgruppen, sondern die Art wie und wodurch diese in ihrer eigenen Argumentationskette begründet wird. Sie leitet die "gesamtgesellschaftliche Verpflichtung" des Einzelnen nämlich aus dem Umstand ab, dass wir eine Entwicklung sehen, die das "Wirtschafts- und Sozialsystem weltweit in einen Krisenmodus gebracht hat". Dieser Gedanke spricht der Idee der universellen Menschenrechte aus meiner Sicht Hohn. Denn hier bestätigt die Vorsitzende der Bioethikkommission die Kritik die Benoist an der Idee der Menschenrechte per se übt. Sie scheinen in dieser Denkweise nur so lange zu gelten, als wirtschaftliche und soziale Standards uns das Luxusgut Menschenrechte einigermaßen erlauben.

Die Menschenrechte können und dürfen jedoch genau das nicht sein: ein Luxusgut, dem eine dekadent gewordene westliche Gesellschaft genau so lange folgt, als wie sie als Beiwerk auf irgendwelchen Events der Party- und Spaßgesellschaft gerade brauchbar scheinen. Die Menschenrechte müssten vielmehr etwas sein, wie der Amboß, der den staatlichen Hammer struktueller Übermacht und Unfreiheit abwehrt, ohne selbst daran Schaden zu nehmen wenn Politik, Medien und Gesellschaft wie von Sinnen permanent auf ihn einschlagen. Aus meiner Sicht wäre es die Aufgabe der Bioethikkommission genau diese Amboß in seiner Eigenständigkeit zu verteidigen, statt die Politik darin zu beraten, wie sie dessen Stabilität und Festigkeit doch aus wirtschaftlichen Gründen am besten umgehen kann.

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