Eine Meditation über die Konsequenzen die das englische Vorgehen gegen Patrioten und Kritiker für das Asylrecht in ganz Europa notwendigerweise haben muss.

Wie in Alternativmedien dankenswerterweise berichtet wurde, kam es vorige Woche zu einem rechtstaatlichen Eklat der Sonderklasse - nicht in fernen Ländern, sondern unmittelbar vor unserer Haustüre: mitten in Europa!

Denn England - das vereinigte Königreich - hat dem österreichischen Aktivisten Martin Sellner und seiner amerikanischen Begleitung Brittany Pettibone (einer us-amerikanischen Autorin / Aktivbloggerin und Aktivistin) die Einreise in das vereinigte Königreich verwehrt.

Wäre dies angesichts der aktuellen Rechtslage bereits ein absoluter Fauxpas, wirft der Grund der Abweisung ein bezeichnendes Licht auf die britische Innenpolitik und den Zustand von Demokratie und Rechtstaatlichkeit in England. Denn Martin Sellner und Brittany Pettibone hatten nichts anderes vor, als am Speakers Corner eine Rede über die Bedrohung der Meinungsfreiheit in Europa zu halten.

Wer eine Rede über die Meinungsfreiheit hält, wird abgewiesen. Warum eigentlich?

Lassen Sie es mich auf den Punkt bringen: Europa steht nach weitläufiger Meinung für die Kultur der Aufklärung und Menschenrechte.

Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht.

Die persönliche Freiheit ist ein Menschenrecht.

Versammlungs- und Gedankenfreiheit ist ein Menschenrecht.

Gegen all diese Rechte wurde vorige Woche in England massiv verstoßen. Doch damit nicht genug, denn neben der für viele Linke bereits zu abstrakter und schwer verständlicher Idee der universellen (!) Menschenrechte, hat Großbritannien auch gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

Denn das Grundrecht auf Personenfreizügigkeit ist in den geltenden EU-Verträgen, die auch für England immer noch gültig und damit verpflichtend einzuhalten sind, nuneinmal de facto festgesetzt.

Es darf keinem Europäer verwehrt werden, sich frei und ungehindert im Rahmen der EU zu bewegen. Mehr noch: Jeder Europäer hat im Zweifel von jedem europäischen Land wie ein eigener Staatsbürger behandelt zu werden.

Wo die Rechte von einem Europäer mit Füßen getreten werden, werden die Rechte von uns allen mit Füßen getreten. Daher muss das britische Vorgehen in diesem Fall von uns - mit äußerter Dringlichkeit und Sorgfalt - betrachtet und genauestens auf seine Konsequenzen hin untersucht werden.

Denn das englische Vorgehen zeigt eines: es gibt offenbar - entgegen aller codifizierungen und geltenden Artikel der universellen Menschenrechte - in Wahrheit kein Recht auf Einreise eines Menschen, das er gegen einen Staat behaupten kann.

Selbst dann nicht, wenn er ein europäischer Mitbürger und Patriot ist, der nichts anderes beabsichtigt als von diesen elementaren Grundrechten, die jeder europäische Staat ratifiziert hat, Gebrauch zu machen.

Wie kann ein solches Recht, dann für einen außereuropäischen Nicht-Bürger und Nicht-Patrioten gelten?

Die Menschenrechte - so hehr und edel sie in ihrem Kern doch sind - sind gegenwärtig eine fromme Utopie. Ein frommer Wunsch des Intellekts dem rasenden und grundlosen Zorn der linken Massen doch Herr zu werden!

Denn diese haben durch ihre hasserfüllten Kommentare in den sozialen Medien zu dem oben genannten Sachverhalt bewiesen, dass sie die Idee der Menschenrechte zu Gunsten von Hass auf und Häme gegen den vermeintlichen politischen Gegner jederzeit und ohne jegliches Zögern sofort im Papierkorb der Geschichte entsorgen würden!

Hierüber wird an anderer Stelle noch näher zu berichten sein.

Zumindest scheint mit Blick auf die Abweisung von Martin Sellner und Brittany Pettibone eines eindeutig feststellbar: es gibt in Wahrheit kein Recht eines Menschen in ein Land einreisen zu dürfen. Und das ist es, was uns England mit seinem fehlgeleiteten political profiling eindeutig und unwiderruflich für alle Zeiten bewiesen hat!

Das Schweigen der Mehrheit - die Antwort auf die wir alle gewartet haben!

Das Fehlen internationaler Proteste an oben genanntem Sachverhalt bedeutet, dass es nun Abschiebungen ohne Angaben von Gründen und ungeachtet aller sonstigen Umstände geben kann. Es gibt keine Ausreden mehr. Großbritannien hat den Aufnahmemythos durch seine Aktion endgültig - und im Alleingang - zerstört. 

Wenn Europäer und einheimische Patrioten an Grenzen einfach so abgewiesen werden dürfen, dann doch die heranstürmenden Massen aus völlig anderen Regionen unserer Welt erst Recht - für die bekanntlich keine Personenfreizügigkeit im Sinne geltenden EU-Rechts vorausgesetzt werden kann.

Die Antwort auf das englische Vorgehen, kann nur in einer Maßnahme bestehen: Es muss abgeschoben werden. Es muss durchgegriffen werden. England wir danken dir. Du erfüllst genau die Rolle, die wir dir zugedacht haben.

Denn indem Du dieses massive Ungleichgewicht in der Personenfreizügigkeit zwischen abgewiesenen Europäern und in Massen aufgenommenen Nicht-Europäern eindeutig aufgezeigt hast - und offenbar weiterhin aufzeigst - hast du die Souveränität staatlichen Handelns in Europa wiederhergestellt.

Das ist eine Leistung, die ich an dieser Stelle und mit diesem Artikel würdigen möchte. Was nun in 3 Tagen geschehen ist, hätte sonst erst mühsam durch Öffentlichkeitsarbeit und Abstimmungen - wohl über Jahrzehnte hinweg - errungen werden müssen.

England - wir danken dir. Und eines versprechen wir dir: Wir kommen wieder. Deine patriotischen Freunde aus dem Herzen Europas!

Quellen:

http://www.heute.at/politik/news/story/Identitaeren-Chef-von--sterreich-Martin-Sellner-festgenommen-48459900

http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Identitaeren-Chef-Sellner-festgenommen/325471820

https://kurier.at/politik/ausland/oesterreichischer-identitaeren-chef-in-london-festgenommen/313.474.077

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:

http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger

https://www.menschenrechtserklaerung.de

Schengener Abkommen und Personenfreizügigkeit:

"Die Bürgerin/der Bürger genießt bei Reisen innerhalb der Schengen-Staaten die freie Überquerung der Grenzen, ohne einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle unterworfen zu sein. Ein Reisepass oder Personalausweis muss als Ausweisdokument jedoch immer mitgeführt werden."

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/249/Seite.249203.html

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