Ein Epstein-Opfer, welches ihren Fall im Jahr 2009 anzeigte, wehrt sich nun entschieden gegen die Ungerechtigkeiten des Systems. Während das DOJ ihren Namen öffentlich machte, bleiben die Akten weiterhin versiegelt – trotz der gesetzlichen Offenlegungspflicht, wurde das Opfer auf Februar 2026 vertröstet.
Bedrohung durch Namensoffenlegung
Die Enthüllung des Klarnamens erhöht massiv die Gefahr von Anfeindungen und Bedrohungen. Opfer, die 2009 mutig anzeigten, leben nun in Angst, ohne vollen Schutz. Das verstößt gegen US-Gesetze wie den Crime Victims' Rights Act, der Anonymität garantiert.
DOJ-Rechtsbrüche
Das DOJ verletzt doppelt: Erstens die Anonymisierungspflicht für Opfer; zweitens die Veröffentlichungspflicht nach FOIA. Tausende Seiten Akten werden zurückgehalten, während Prominente geschützt bleiben. Klagen gegen FBI und DOJ wegen Versäumnissen seit 1996 häufen sich.
Dieses Opfer fordert nun Schutz und Gerechtigkeit: Sofortige Aktenfreigabe und Strafe für Verzögerungen. Öffentlicher Druck unter Präsident Trump könnte helfen – Zeit für Transparenz!