Der Blick auf die Bildungspolitik in Österreich macht überdeutlich, dass BremserInnen und BlockiererInnen den politischen Diskurs dominieren. Innovation hat in diesem Rahmen ebensowenig Gewicht und Bedeutung wie der Bedarf nach konsequenter Inklusion. Demgegenüber gelten so grundlegende Sachen wie die Menschenrechte nichts bis gar nichts.
Ein Blick auf die sozialen Grundrechte in Österreich macht betroffen und belegt, dass Österreich nach wie vor in der kakanischen Grundhaltung und Untertanen-Mentalität verhaftet ist, die von Rechten und Rechtsansprüchen simpel nichts wissen will bzw. nix versteht.
Im Einzelnen sieht es dementsprechend finster (das Mittelalter lässt grüen) aus:
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Recht auf Inklusion --> Die UN-Konvention ist zwar formell auch in Österreich in Kraft und schreibt Maßnahmen zur Förderung der Inklusion verbindlich vor. Blöd, dass es hierzulande immer noch öffentliche Gebäude gibt, die für viele Menschen nur mit Einschränkungen oder gar nicht zugänglich sind --> so schnell geht das bei uns leider nicht! Blöd auch, dass die Sonderschulen nach wie vor bestehen und voll sind mit LehrerInnen, die ihren Arbeitsplatz sichern wollen, mit SchülerInnen, für die es im Rahmen der integrativen Schulen leider keinen Platz hat --> so schnell, wie es die UN-Konvention vorschreibt, geht das in Österreich leider nicht!
Recht auf Schutz vor Armut und Ausgrenzung --> der entsprechende § 30 der Europäischen Sozial-Charta wurde von Österreich unter Berufung auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) nicht ratifiziert, ohne dass dabei jedoch auf die kritischen Befunde von Armutskonferenz und Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO) adäquat eingegangen wurde. Nach wie vor selektiert die BMS einzelne Bevölkerungsgruppen, wie z.B. subsidiär Schutzberechtigte, die in manchen Bundesländern keinen Zugang zu sozialer Grundsicherung haben. Nach wie liegen die Fördersätze der BMS unter der Armutsschwelle, wird eine Bewältigung von Armut im Rahmen der BMS also gar nicht erst angestrebt. Weiters werden in der BMS die tatsächlichen Wohnkosten nur teilweise anerkannt und gefördert, sodass ein konsequenter Schutz vor Wohnungsnot im Rahmen der BMS eben nicht gewährleistet ist.
Recht auf Bildung --> in Österreich nicht gewährleistet --> nach wie vor wird im österreichischen Schulwesen frühzeitig und nachhaltig selektiert, ein offener Zugang zu Bildung gar nicht erst angestrebt. Nach wie vor gilt in Österreich der alttradierte Grundsatz, wonach der Zugang zu Bildung der Tendenz nach vererbt wird.
Recht auf Wohnen --> der einschlägige § 31 der Europäischen Sozialcharta wurde von Österreich dezidiert nicht ratifiziert und ist somit außer Kraft gesetzt. Begründet wurde diese Streichung des Grundrechts auf Wohnen mit dem Verweis auf das System der österreichischen Wohnbauförderung, das zum einen die Wohnversorgung aller ÖsterreicherInnen gewährleisten und die Herausbildung einer Zwei-Klassen-Wohnversorgung verhindern soll. Auf die mit Praxisberichten belegte Kritik der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO) gingen die VertreterInnen der Regierungskoalition nicht ein und ließen damit Befunde von Wohnungsnot, von selektiver und ausgrenzender Gestaltung der Zugänge zu leistbaren Wohnungen, von verpassten Chancen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit außer Acht --> und mithin alles beim Alten.
Österreich kann sich damit rühmen, eines der reichsten Länder der Welt zu sein. In Hinblick auf die sozialen Grundrechte jedoch ist festzuhalten, dass Österreich wohl mit zu den ärmsten Ländern gehört.