Arbeits- und Sozialgericht Wiener Neustadt in der Kritik

Neben vielen weiteren Auffälligkeiten in meinem Verfahren 9 Cgs 360/08z, fielen auch die An-/Aberkennungsquoten von IV-/BU-Pensionsklagen negativ auf.

Das A&S-Gericht Wr. Neustadt ragt da bei einer Statistik (basierend auf AK-Leistungsberichten) negativ hervor. So liegt die Ablehnungsquote bei rund 89% (!) und die rund 11% (!) Anerkennungsquote sind der niedrigste Wert aller untersuchten im selben Zeitraum! Was bei einer annähernd gleichen Erkrankungsstatistik so unmöglich ist.

Auch zeigt eine Statistik des RH Werte bei ÖBB (41,7%) und POST (48,8 %) Dienstunfähigkeiten (also IV-/BU-Pensionsanerkennungen)

derart krasse Unterschiede so dass weder die POST-, ÖBB-, noch die Sozialgerichtswerte Wr. Neustadt korrekt sein können.

Es kann da schon angenommenwerden, dass da politischer Wille dahintersteht, wenn politisch bestens organisierte und vertretene Gruppen einer derart fragwürdigen Verpensionierung (welche über die Jahre Milliarden € kostet)unterzogen wird, während die ASVG-Gruppe möglicherweise willentlich schwer bei IV-/BU-Pensionierungen behindert wird - was da über die Jahre Milliarden an € einspart. (Lesen Sie dazu hier: "Sozialmissbrauch mal andersrum in Milliardenhöhe";).

Dazu könnte auch passen, dass sich A&S-Gerichte nicht und nicht aufraffen wollen in den ASVG-Verfahren die MdE und GdB (Minderung der Erwerbsfähigkeit/ Grad der Behinderung) Tabellen der Einschätzungsverordnung zu verwenden. Damit verhindern sie Objektivität und Überprüfbarkeit und lassen subjektiven Einschätzungen Raum.

Ich erspare Ihnen weitere Ausführungen und füge meine Sachverhaltsdarstellung (als Teil 2) zu dieser Sache an den Herrn Bundesminister an. Diese geistert jetzt schon Monate lang in unserer Justiz herum und wird mir Antwort auf meine Fragen dazu verweigert!

Es gilt die Unschuldsvermutung

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