Meine Corona-Infektion ist Anlaß, die Ereignisse und Erlebnisse mit meiner Hausärztin, den Behörden und dem sonstigen drum herum aufzuzeigen.

Tag X -3 bis -6

Ich wachte an einem Mittwoch auf und verspürte eine starke Schwellung im Rachenraum bzw. geschwollene Mandeln. Damit verbunden waren wässrige Augen, ein rauher Hals, ständiges Räuspern udgl.

Die Beschwerden sind wieder abgeflaut und setzten sich am Freitag und Samstag fort. Da ich mehrere Tage mit dem Zug quer in Österreich unterwegs war und mir nicht weitere Leiden mit den Mangeln zumuten wollte, wurde am Samstag die Notordination in Lermoos aufgesucht. Die leicht erröteten Mandeln wurden mit Antibiotika behandelt. Die Nachschau war für Dienstag Vormittag (= Tag X) angeordnet.

Tag X

Es wurde die Hausärztin zwecks Nachkontrolle aufgesucht. Während dieser kam mir in den Sinne, ob die Mandelinfektion nicht mit einer Virus-Infektion mit SARS-Cov 19 in Verbindung steht? Ich ließ mich beim Eintreffen gleich zweimal Testen. Der Antigen-Test ist sofort angesprungen. Der Abstrich fand um 09:27 Uhr statt.

Kurze Zeit kam die Hausärztin und teilte mir mit, wenn ich positiv bin, findet keine weitere Behandlung mehr statt. Ich habe alle notwendigen Medikamente, alles Weitere wird erst wieder besprochen, wenn ich genesen bin. Ich wurde aus der Ordination geworfen! Da unklar ist, ob ich zu den Risikopersonen zähle, wurde auch darauf nicht näher eingegangen und man wurde sich selbst überlassen.

Bis ca. 16:30 war das Kontakthandy eingeschalten, keinerlei Reaktionen seitens der Behörden. Der PCR-Test hat um 16:03 das Labor in Zams erreicht, um 20:16 wurde das Ergebnis freigegeben.

Tag X + 1

Kurz nach acht Uhr wurde das Handy eingeschaltet, es kamen zwei SMS. SMS 1 teilte das Testergebnis mit, positiv. SMS 2 war ein SMS vom Land Tirol, was nach § 7 Epidemiegesetz die Absonderung anordnete und weiterführende Hinweise mittels Link bekanntgab.

Die SMS-Übermittlung war Anlaß beim Land Tirol und der BH Reutte schriftlich nachzufragen, in welcher Rechtsgrundlage ein SMS als Zustellmittel eines Bescheides geregelt ist und falls das SMS als Bescheid gilt, warum dieses mehrere Formfehler aufweist? Des weitere wurde gefragt, warum 24 Stunden nach positivem Abstrich keinerlei Interesse nach den letzten Aufenthaltsorten besteht?

Im selben E-Mail-Account fand sich der Laborbefund mit dem positiven Ergebnis. Im Laborbefund war zu nehmen, daß der Abstrich um 09:27 Uhr stattfand, um 16:03 im Labor in Zams eintraf und um 20:16 das Ergebnis freigegeben wurde.

Link zum Schriftverkehr (wird nachgereicht)

Nach etwas mehr als 26 Stunden nach dem Ergebnis hat ein Sachbearbeiter der BH Reutte mich anrufen, der mein Tun sofort auf das ominöse SMS dingfest machen wollte. Er wurde sogleich darauf aufgeklärt, daß mir die rechtliche Relevanz dieses SMS unbekannt ist. Hat das SMS eine Relevanz, wird es akzeptiert, ist es ein rechtliches Nullum, ist es belanglos. Der Mitarbeiter outete sich in rechtlicher Ahnungslosigkeit, sonst würde er bemerken, beim Durchsetzen eines rechtlichen Nullum einen Amtsmißbrauch zu begehen.

Es folgten einige Fragen zur möglichen Ansteckungsquelle, Aufenthaltsort, Beruf, Reiseaktivitäten und nach den Symptomen, die justament nicht auftraten. Es wurde dann mündlich verlautbart, daß ich abgesondert bin. Selbst ein mündlicher Bescheid erfordert die Einhaltung der formalen Erfordernisse, die nicht zur Anwendung kamen! Die schriftliche Ausfertigung wurde per E-Mail angekündigt. Der schriftliche Bescheid traf ca. 20 bis 25 Minuten später auf meiner E-Mail-Adresse ein. Eine Bescheidzustellung der E-Mail ist aber nur gestattet, wenn der Empfänger auch über eine Bürgerkarte verfügt; ansonsten hätte die Zustellung auf dem üblichen Wege mittels RSa bzw. RSb zu erfolgen. Was meine Reisetätigkeit betrifft, begnügte man sich auf die Aussage, bundesweit unterwegs gewesen zu sein. Eine weitere Erhebung wurde lediglich in Aussicht gestellt, aber nicht mehr durchgeführt. Offensichtlich hat es den Anschein, für die Behörde belanglos zu sein, wenn ein Abgesonderter zuvor über mehrere Tage mit öffentlichen Verkehrsmitteln samt Maskenbefreiung im gesamten Bundesgebiet unterwegs war.

Meine Eltern wurden ebenfalls auf Anraten meinerseits noch am selben Tag getestet und waren positiv. Besonders pikant ist die Übermittlung des Bescheides an die E-Mail-Adresse an meinen Vater, zudem endete bei Ihr die Quanrantänezeit bereits nach Ablauf am Tag X + 7!

Tag X + 4

Gegen 16:15 Uhr fand die sog. Corona-Kontrolle statt. Die Polizei hat meine Eltern angerufen (Festnetz) und gebeten, aus dem Fenster zu schauen. Da mein Vater entweder im Keller oder im Dachboden war, wurde auf die Fensterschau seiner Person verzichtet. Dasselbe galt auch für meine Person. Da mein Kontakthandy üblichen Geschäftszeiten unterliegt und am Wochenende ausgeschalten war, fand sich beim Einschalten eine Anruf-Info. Die Handynummer war eindeutig zuordenbar. Ob ich justament wie meine Eltern zu Hause bin, wurde dabei nicht abgefragt.

Tag X + 7

Zweite Corona-Kontrolle durch die Polizei, kam gegen 13:45 und wollte mich persönlich sehen, nachdem meine Eltern von abgearbeitet wurden. Es gab zuvor keinen Anruf. Die beiden Polizisten waren vermummt im Auto sitzend und meinten, alles ist OK.

Tag X + 15

Es erging an die BH Reutte die Anfrage, wie es um die Ausstellung des Genesungszertifikates aussieht? Die Antwort kam prompt nach einer Stunde. Das Zertifkat ist ca. eine Woche danach bei der BH bzw. im hiesigen Gemeindeamt abholbar.

Tag X + 16

Da ohnehin die Wahlkarte abzugeben war, wurde am hiesigen Gemeindeamt gleich nach dem Genesungszertikat gefragt. Dieses ist im "Portal", eine Online-Einrichtung des Landes Tirol, abrufbar. Mein Zertifikat war nicht abrufbar, obwohl ich als erster getestet wurde. Die Zertifikate meiner Eltern waren schon abrufbar und wurden daraufhin mitgenommen.

Als ich mein Handy erst danach einschaltete, war ein Anruf der BH Reutte gegen 08:08 Uhr verzeichnet. Angerufen hat jemand aus dem Corona-Service, es dürfte wohl ein Zusammenhang zu meiner Mailanfrage am Vortrag bestehen. Die betreffende Person war zwar nicht mehr zugegen, jedoch wurde ich weiterverbunden. Dort habe ich mich nach dem Ausbleiben des Zertifikats erkundigt. Es wurde nachgesehen, demzufolge waren alle Unterlagen vorhanden. Die Freischaltung erfolg automatisch am elften Tage ab Abstrichnahme, danach dauert es noch ca. fünf Tage. Hier werden drei verschiedene Systeme (u. a. ELGA, ein System des Gesundheitsministeriums und das besagte "Portal" vom Land Tirol) eingesetzt. Wieso meines nicht freigeschalten war und der Eltern schon, konnte nicht beantwortet werden. Ich bat um Anstoß des Datensatzes bzw. meinte die Dame, sie werde den Fall an die Gesundheitsabteilung weitergeben.

Tag X + 17

Der Anruf vom Vortag in der hiesigen BH hat gefruchtet. Eine Mitarbeitern, die mich wohl noch von früher zu kennen scheint, hat mich gegen 07:25 angerufen und mitgeteilt, daß das Zertifikat nun im System sei und abrufbar ist. Dieses wurde wenig später in der Wohnsitzgemeinde abgeholt, wobei die Gültigkeit mit Abstrichname zum Laufen begann, obwohl noch in der Quarantäne – also eingesperrt – war. Durch dieses Vorgangsweise wird dem Genesenen eine Zeit von 17 Tagen durch die Behörden gestohlen!

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Aron Sperber

Aron Sperber bewertete diesen Eintrag 28.02.2022 14:29:27

Zaungast_01

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