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Die EU-Datenschutzgrundverordnung tritt mit 25.05.2018 in Kraft, wobei es für deren Umsetzung keines nationalen Umsetzungsaktes bedarf. Ziel ist, die EU-weite Vereinheitlichung des Datenschutzes, wobei die DSGVO als rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung dient. Jede Speicherung von Daten und damit auch Karteikarten im "Geschäftsleben" unterliegt der DSGVO.

Die DSGVO regelt RECHTE von Betroffenen und PFLICHTEN der Verantwortlichen, wobei durch die DSGVO nur natürliche Personen geschützt werden.

Wer sich wirklich über die DSGVO informieren will, was aufgrund der Komplexität des Themas nicht mit wenigen Sätzen abgehandelt werden kann, empfehle ich das nachfolgende Video der Wirtschaftskammer Niederösterreich, welches einen wirklich guten Einblick in die Materie gibt:

Außer Frage steht, dass Handlungsbedarf für Unternehmen besteht, will man Strafen bzw. Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit der DSGVO vermeiden. Allerdings sollte man auch dazu sagen, dass der Großteil der Rechtsnormen nicht erst mit 25.05.2018 Gesetz wird, sondern in Wahrheit der überwiegende Teil der Rechtsnormen schon 10 oder gar 20 Jahre Gültigkeit besitzt bisher jedoch kaum auf deren Einhaltung geachtet wurde.

Datenschutz und die daraus ableitbaren Erfordernisse sind nichts Negatives, sondern man muss die DSGVO als Chance begreifen um z. B. den Datenfriedhof eines Unternehmens (Es besteht die Pflicht zur Löschung von nicht mehr gebrauchten Daten) zu beseitigen und andererseits darf man nicht vergessen, dass auch Unternehmer als natürliche Personen Betroffene sein können.

Dokumentation ist das um und auf im Geschäftsleben was auch für die DSGVO gilt.

Wahrscheinlich wird es spätestens im Sommer zu den ersten Anfragen im Zusammenhang mit der DSGVO kommen, wie z. B. welche Daten ein Unternehmen von einer bestimmten Person gespeichert hat, wobei ich hier nur die Schriftform per Mail unter verpflichtenden Hochladen eines Lichtbildausweises des Antragstellers empfehlen kann, weil sonst Herr Maier die Daten von Herrn Müller abfragen bzw. deren Löschung beantragen könnte.

Mit dem verpflichtenden Hochladen eines amtlichen Lichtbildausweises bei solchen Anfragen ist man nicht nur auf der sicheren Seiten sondern wahrscheinlich werden sich bis zu 95 % der Anfragen dadurch von selbst erledigen.

Während die wichtigsten Highlight im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung den Präsentationsfolien entnommen werden können werden im Rahmen des Toolsets zur DSVGO den Unternehmen ein Einblick in die Hilfmittel zur Erfüllung der Pflichten aus der DSVGO gegeben.

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