Hammerurteil des EGMR - Integrationsgebot steht über Religionsfreiheit.

Am 10. Jänner 2017 hat der EGMR entschieden, dass aus religiösen Gründen ein Mädchen den gemeinsamen Schwimmunterricht mit Burschen nicht verweigern darf. Hat schon dieses Urteil für enormes Aufsehen gesorgt, dann muss man sich die Begründung auf der Zunge zergehen lassen, denn diese ist richtungsweisend und wird unser künftiges Lebens in Europa massiv beeinflussen:

"Die Schule habe bei der sozialen Integration von Menschen mit ausländischer Herkunft eine besonders herausragende Rolle. Deshalb habe die schweizerische Schulbehörde das Recht gehabt, gegen die Unterrichtsverweigerung mit Bußgeld vorzugehen."

Die Begründung besagt nämlich, dass das Integrationsgebot Vorrang vor der Religionsfreiheit hat. Anders formuliert muss man zuerst der aufnehmenden europäischen Gesellschaft die Bereitschaft signalisieren dort angekommen zu sein, deren Gepflogenheiten, Rechtsnormen usw. zu akzeptieren - sprich Integrationsbereitschaft zeigen - und erst dann im nächsten Schritt ist eine Berufung auf religiöse Gefühle oder Gebote zulässig.

Wenn man dieses Straßburger Urteil weiterdenkt dann hat selbstverständlich eine Schule das Recht das Tragen von Kopftüchern während des Unterrichts durch Schüler zu verbieten, von Ganzkörperverschleierungen wie Burka möchte ich erst gar nicht reden, weil ein Anlegen von kulturfremden, anti-emanzipatorischen Kleidungsstücken geradezu der Nachweis einer fehlenden Integrationsbereitschaft ist.

Wenn es die Aufgabe der Schule ist, Integration zu bewirken, was eigentlich unbestritten sein sollte, dann ergibt sich zwangsläufig, dass die Schule auch gegen Desintegration vorzugehen hat, vor allem wenn diese auch noch provokativ und vorsätzlich betrieben wird.

Da die europäischen Richter in der Urteilsbegründung die Integration über vorgebliche Religionsansprüche Einzelner stellen und die Schule nur einer von vielen Orten ist wo Integration stattfindet bzw. stattfinden soll hat dieses Urteil auch auf andere Lebensbereiche Einfluss.

Es steht natürlich JEDEM frei sich selbst HALAL zu versorgen, aber ein Verlangen, dass sich die Mehrheitsgesellschaft in ihren Eßgewohnheiten einen verschwindend kleinen, integrationsunwilligen Minderheit unterwirft ist nichts anderes als Desintegration und Kulturübernahme, womit in Wahrheit z. B. in Kindergärten, in Schulkantinen usw. wo überhaupt kein Schweinefleisch mehr angeboten wird das Integrationsgebot verletzt wird.

Selbstverständlich ist jedes zur Schau gestellte Abgrenzungsmerkmal vorgeblich religiösen Charakters desintegrativ!!!

Das Fazit des Straßburger Urteils lautet, dass Integration in die europäische Leitkultur das oberste aller Gebote ist. Und diese Leitkultur ist geprägt durch christlich-abendländische Werte, welche im krassem Gegensatz zu monomachotheistischen Unterwerfungsvisionen brutalo-patriachischer Gesellschaften stehen.

Ein besorgter Bürger für den die christlich-abendländischen Werte und Errungenschaften wie Frauenrechte, Tierschutz usw. mehr als nur ein Lippenbekenntnis sind.

Robert Cvrkal

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