Nordelbische Synode 18.9.2009

Juristisch betrachtet wiegen die Argumente der FPÖ-Wahlanfechtung so schwer, dass die von den übrigen Parteien erhoffte Vorgangsweise, Prüfung des umfangreichen Schriftsatzes - ein abstrafender Blick der Höchstrichter und ein paar tadelnde Worte - schließlich jedoch Bestätigung von Dr. Alexander Van der Bellen, nun nicht mehr in Frage kommen dürfte.

Wenn sich die Vorwürfe der FPÖ bestätigen, woran ich aufgrund des Vorliegens von eidesstaatlichen Erklärungen keinerlei Zweifel habe, dann wurden die strengen Bestimmungen der Wahl in einem Ausmaß verletzt, welches ein WEGSCHAUEN unmöglich macht, sodass eine Wahlwiederholung in Teilen Österreichs oder noch wahrscheinlicher in ganz Österreich kaum vermeidbar ist, sodass wir alle oder zumindest der Großteil der Bevölkerung im Herbst wieder zu den Wahlurnen schreiten werden müssen.

Aufgrund der Schwere der Vorwürfe tritt die Frage in den Mittelpunkt, ob wir eine Bananenrepublik sind, wo das Brechen von eindeutigen Rechtsnormen im vorauseilendem politischen Gehorsam einfach toleriert wird oder ob dem Rechtsstaat und damit der Demokratie zum Durchbruch verholfen wird.

Der VfGH wird hier eine wegweisende Entscheidung zu treffen haben, welche einige politische Brisanz beinhaltet, weil die Wiederholung der Stichwahl durchaus in der Lage ist auch die Bundesregierung zu sprengen bzw. Parteien zu spalten.

Bleibt zu hoffen, dass sich alle Verantwortlichen der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst sind und diese staatsmännisch im Interesse des Landes agieren. Für unser Land Österreich ist es wichtig, dass Gräben zugeschüttet werden und man sich die Hände reicht statt weiteres Öl ins Feuer zu gießen, wodurch die Spaltung der Gesellschaft weiter voranschreiten würde.

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Silvia Jelincic

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