Werden Gewerkschaften und NGOs bald als Terrororganisationen verfolgt!

Was auf den ersten Blick absurd klingt könnte schon bald in Österreich Realität werden, weil die Regierung plant jenen Absatz (§ 278c Absatz 3) zu streichen, in welchem festgehalten wird, dass ein Eintreten für Menschenrechte und Demokratie niemals Terrorismus sein kann.

Schwere Nötigung bzw. schwere Sachbeschädigung können als terroristische Straftaten gesehen werden, wenn dadurch z.B. Gefahr für fremdes Eigentum in größerem Ausmaß entstehen kann, sofern „eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens (…) mit dem Vorsatz begangen wird, (…) öffentliche Stellen (…) zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates (…) ernsthaft zu erschüttern oder zu zerstören.“

Bedenkt man, dass man Tierschützer nach § 278a Strafgesetzbuch (Kriminelle Organisation) angeklagt hat so erscheint es durchaus möglich nach längeren Streiks bzw. häufigen Demonstrationen bei engster Auslegung des Strafrechtsänderungsgesetzes 2018 die Verantwortlichen solcher Aktionen ein Terrorismusverfahrens anzuhängen, womit diese Personen am Ende vergleichbar mit den Tierschützern sowohl gesellschaftlich als auch finanziell ruiniert wären.

Strafbar ist bereits, wer ein Computersystem stört, indem er oder sie „Daten eingibt oder übermittelt“. Sprich der Aufruf zu einer konzentrierten Aktion, möge es ein Protest gegen eine Maßnahme mittels E-Mail, Fax oder Telefon sein, könnte wenn dieser erfolgreich wäre bereits zu einer Anklage wegen Terrorismus führen.

Während normalerweise die Begutachtungsfrist 6 Wochen beträgt will man anscheinend dieses Gesetz möglichst rasch durchpeitschen, weshalb man die Begutachtungsfrist auf 2 Wochen verkürzt hat.

Euer

Robert Cvrkal

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