„Bundesnotbremse“ aufheben – Menschen Grundrechte zurückgeben – Lockerungen jetzt

#Bundesnotbremse #CORONA #Grundrechte #Lockerungen

Die deutsche Gesellschaft ist ob der Diskussion und der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie überdrüssig. Kritische Stimmen nehmen die „tägliche Ziehung der Corona-Zahlen“ mit Neuinfektionen, Toten, R-Wert und regionalen Inzidenzen sowie der Belegung von Intensivbetten kopfschüttelnd zur Kenntnis.

Gleichsam nimmt die Debatte um Öffnungsszenarien an Fahrt auf. Bei Inzidenzen unter 100 (dauerhaft in 5 Tagen) können Lockerungen erfolgen, so exemplarisch die Öffnung der Außengastronomie, Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren. Die Impf-Priorisierungen werden z. B. in Berlin aufgehoben. Die Zahl der sich impfen lassen wollenden Menschen nimmt deutlich und täglich zu. Diese Entwicklung ermöglicht die Öffnungen, Deutschland wird langsam wieder hochgefahren.

Insgesamt bewegt sich Deutschland auf einem Weg der Lockerungen. Dieser Trend wirkt für viele Menschen überaus positiv. Wie in vielen anderen gesellschaftspolitischen Fragestellungen wird auch die „Lockerungs-Diskussion“ nur am Rande geführt. Eine ganzheitliche und damit komplexe politische Debatte bleibt aus. Zu derartigen Diskussionen sind die linksgrünen-sozialdemokratischen Parteien und die CDU nicht in der Lage. Sie folgen ideologisch vorbestimmten Programmen. Diese werden den realen Verhältnissen nicht gerecht. Ein zentrales politisches Problem in diesen Tagen – bedauerlich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

Dieses bedeutet, dass die Öffnungen nicht isoliert betrachtet werden müssen. Entscheidend hat in diesem Kontext ebenso eine Anpassung der Corona-Regeln zu erfolgen. Die „AHA+L-Regel“ ist ebenso zu hinterfragen, wie die detaillierte und für jeden verständliche Differenzierung zwischen Genesenen, Geimpften und Getesteten („3-G-Kreis“) objektiv nachvollziehbar abzugrenzen ist. Darüber hinaus ist ein Ausweisdokument für diejenigen verbindlich und fälschungssicher zu etablieren, die zu dem „3-G-Kreis“ gehören und entsprechende Erleichterungen erhalten.

Einige empfinden die Maskenpflicht für geimpfte Personen als unverhältnismäßig. Die Maskenpflicht stellt wie viele andere Maßnahmen auch einen Eingriff in die Freiheit und damit die Grundrechte der Menschen dar. Die Grundrechte sind unteilbar. Sie sind den Menschen vollumfänglich zurückzugeben, sobald die politische Lage es ermöglicht. Genau das ist jetzt der Fall.

Dieses fällt in den vorbezeichneten Lockerungen und im „3-G-Kreis“ nicht mehr verhältnismäßig aus. Für Menschen, die geimpft sind, sollte besonders das Maskentragen generell freiwillig sein. Vor diesem Hintergrund ist interessant, dass in den USA Corona-Geimpfte weitestgehend von der Maskenpflicht befreit sind.

In Deutschland wird zu vorsichtig, zu zaghaft gehandelt. Den Menschen als Individuen wird zu wenig Eigenverantwortung zugetraut. Dieser politische Weg ist zu korrigieren. Die „Bundesnotbremse“ ist aufzuheben!

Zuerst erschienen im blaulichtblog.de

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