Gerade habe ich bei der neuen Nummer des Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) angerufen. Ich bat um Rat, wie ich denn mit der Aussage des Dönerverkäufers um die Ecke umgehen soll. „Man muss nur seine Frau richtig erziehen, dann macht die alles." Der Döner schmeckt echt toll, wenn man Lust hat bekommt man ihn sogar scharf.

Die Dame am Telefon fragte ganz ruhig ob ich denn eine konkrete Aussage machen wolle. Ich sagte ihr, dass ich bei dieser Aussage fast aus den Latschen gekippt sei. Ob es ihr net och so ginge. Dann legte sie wahrscheinlich auch sehr belustigt auf.

„Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) richtet daher ab dem 28.10.2019 das

Kontakttelefon „RechtsEX“

+49 (0)221 / 792 - 3344

E-Mail: RechtsEX@bfv.bund.de

für Hinweise zu Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus, Reichsbürger und Selbstverwalter ein. Hinweise werden rund um die Uhr vertraulich aufgenommen."

Also Leute, nehmt das Angebot bitte reichlich an. Ihr werdet noch Tage später darüber lachen. Der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt.;););)

https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/presse/pm-20191028-bfv-richtet-hinweistelefon-rechtsex-ein

Anm. Strafgesetzbuch (StGB) § 241a:

Politische Verdächtigung

(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden. https://dejure.org/gesetze/StGB/241a.html

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Waldelfe25

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Tourix

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Claudia56

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