Einladungen der AfD in den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk: Ein Dilemma

Die jüngste Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt ARD und ZDF vor ein ernstes Dilemma. Einerseits ist die AfD weiterhin eine demokratisch gewählte Partei mit zahlreichen Mandaten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Andererseits arbeitet sie nach Auffassung des Verfassungsschutzes aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und schließt bestimmte Bevölkerungsgruppen systematisch aus.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind laut Medienstaatsvertrag verpflichtet, die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen und dabei Objektivität, Unparteilichkeit sowie Meinungsvielfalt zu gewährleisten. ARD und ZDF betonen, dass sie die neue Einstufung zur Kenntnis nehmen, aber weiterhin kritisch und journalistisch fundiert über die AfD berichten wollen. Die Redaktionen prüfen fortlaufend, in welcher Form AfD-Vertreter im Programm zu Wort kommen.

Konsequenzen für andere Parteien und Organisationen

Wenn der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk der AfD trotz ihrer Einstufung als gesichert extremistisch weiterhin Sendezeit einräumt, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Gleichbehandlung. Es gibt weitere Parteien und Gruppierungen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, etwa die MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands) und die DKP (Deutsche Kommunistische Partei), die als linksextremistisch eingestuft werden. Auch trotzkistische Organisationen, islamistische Gruppen, kurdische Vereinigungen oder andere nicht verbotene, aber radikale Akteure könnten dann Anspruch auf öffentliche Rundfunkzeit erheben, solange sie nicht verboten sind.

Die Logik der Gleichbehandlung würde bedeuten, dass der ÖRR – sofern er der AfD eine Bühne bietet – auch diesen Gruppen Sendezeit gewähren müsste, solange keine gerichtlichen Verbote oder klare rechtliche Ausschlüsse bestehen. Andernfalls würde der Rundfunk seinem Gebot der Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt nicht gerecht werden und könnte sich dem Vorwurf der politischen Einseitigkeit aussetzen.

Deshalb meine Forderung im Zuge von Gleichbehandlung:

Solange die AfD trotz ihrer extremistischen Einstufung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk präsent ist, muss aus Gründen der Gleichbehandlung und Meinungsvielfalt auch anderen nicht verbotenen, aber vom Verfassungsschutz beobachteten Parteien und Organisationen – wie MLPD, DKP, trotzkistischen Gruppen, islamistischen Vereinigungen, kurdischen Organisationen und auch der „internationalen Vereinigung von Witchdoktoren und Herbalisten“ – die Möglichkeit zur öffentlichen Darstellung eingeräumt werden. Andernfalls ist die journalistische und demokratische Glaubwürdigkeit des ÖRR gefährdet.

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