Folgenden Brief habe ich einem Mieter geschrieben (anonymisiert):

Betrifft: Laden vom E-Auto

Sehr geehrte Familie XXX,

aus folgenden Gründen muss ich Ihnen hiermit das Laden Ihres E-Autos von Ihrer Wohnung aus untersagen:

1. Optische Gründe

2. Mögliche Erwärmung / Überlastung der Schuko-Steckdosen, Kabel und Anschlüsse

3. Mögliche unsachgemäße Verlängerung / Verlängerungskabel

4. Begrenzung auf 10 A / Adapter

5. Fehlender Überspannungsschutz

Es gibt noch weitere Fragen wie etwa die Eignung des E-Autos für Notladung / Schuko-Stecker oder den fehlenden Schutz gegen das Ziehen des Steckers unter Last. Aber das sind Fragen, welche mich als Vermieter nichts angehen dürften, aber die Versicherung im Schadensfall brennend interessieren wird.

Zu den Gründen im Detail:

1. Optische Gründe:

Ihre Wohnung liegt im Obergeschoss. Die Höhe zwischen Fensterunterkante und Boden liegt bei rund 4,5 m. Der Abstand zwischen Haus und Zaun sind 3 m. Die Fenster gehen zum XXX-Weg raus.

Auf diese Gebäudeseite hat man von der XXX-Str. freie Sicht über ein unbebautes Grundstück. Ebenso wird der XXX-Weg von vielen Fußgänger genutzt.

Ein herunter hängendes Kabel ist insofern sehr auffällig und macht einen unschönen und negativen Eindruck.

2. Mögliche Erwärmung / Überlastung der Schuko-Steckdosen, Kabel und Anschlüsse:

Das Laden von E-Autos über Schuko-Steckdosen wird immer, auch von den Herstellern als „Notladen“ bezeichnet.

Das Laden über Schuko-Steckdosen dauert in der Regel 6 bis 12 Stunden, in Ausnahmefällen bis zu 24 Stunden. Weder die Schuko-Steckdosen noch Kabel noch Anschlussklemmen sind für eine derartige Dauerlast ausgelegt.

Eine Erwärmung ist meist die Folge.

Darum wird dringend von einem ständigen Laden über Schuko-Steckdosen abgeraten. Es ist eben nur eine „Notlösung“!

Zudem soll es auch E-Autos geben, die dafür gar nicht geeignet sind.

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät davon ab, E-Autos ohne Vorsichtsmaßnahmen an Schuko-Stecker zu laden. Die erhöhte Belastung von 10 Ampere (2.300 Watt) über viele Stunden kann im schlimmsten Fall zu schmelzende Kabel oder sogar zu einem Brand führen.

Solche Elektrobrandschäden sind nicht automatisch von der Gebäudeversicherung abgedeckt.

Auch der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) rät von diesem Notladen ab. Das Laden von E-Autos überschreitet die Zeiträume für welche die Schuko-Steckdosen vorgesehen sind.

Weiteres Bedenken von mir sind die vielen Klemmen in der Elektrik der Wohnungen.

Jede Klemme ist eine Schwachstelle mit höherem Widerstand. In der Wohnung können die Kabel dutzende von Klemmen, von einer Steckdose zur nächsten Steckdose haben, bis zu einer Steckdose von der aus das Ladekabel eingesteckt wird.

Lesehinweis im Internet:

Autobild: E-Auto laden: So laden Sie ihr Elektroauto am besten auf

3. Mögliche unsachgemäße Verlängerung / Verlängerungskabel:

Es ist eine Verlängerung von 8 – 10 m von der Küche bis zum nächsten Stellplatz notwendig. Im Idealfall. Da kein fester Stellplatz vorhanden ist, sondern nur Stellplätze auf öffentlichen Gelände kann ein freier Stellplatz stark variieren, was ein deutlich längeres Verlängerungskabel von wenigstens 15 m oder länger notwendig macht.

Bei Benutzung einer Kabeltrommel muss das Kabel vollständig abgerollt werden, weil die Kabeltrommel sonst wie eine Spule wirkt und sich stark erhitzt. Dadurch kann es schnell zu einem Schmelzen und Brennen der Kabeltrommel kommen. Auch mit zunehmender Länge erhöht sich der Widerstand vom Kabel was ebenfalls zu einer Erwärmung, Schmelzen und zum Brand führen kann.

Aus Sicherheitsgründen muss daher immer auf ein passendes Verlängerungskabel geachtet werden. Es muss hochwertig und für 16 Amper zugelassen sein und eine Schutzklasse von IP 44, besser IP 54 haben.

Der Ladevorgang eines E-Autos beträgt in aller Regel zwar „nur“ 10 Amper, aber die Zulassung von 16 Amper für das Verlängerung bewirkt einen höheren Querschnitt der Kabeladern und soll damit die Erwärmung verhindern oder stark reduzieren.

Diese Kontrolle eines angemessenen Verlängerungskabel ist für mich zwar möglich, aber auf Dauer nicht machbar.

4. Begrenzung auf 10 A / Adapter:

Die meisten Adapter auf Schuko-Steckdosen sind aus Sicherheitsgründen auf 10 Amper (2.300 Watt) begrenzt. Aber es gibt auch meist ältere Adapter, welche auch höhere Ladeströme, manchmal frei wählbar, bis zu 16 Ampere (3.680 Watt) zulassen.

Die unter Punkt 2 und 3 erläuterten Gründe gehen von nur 10 Ampere aus.

Bei stärkeren Ladeströmen muss man mit deutlich schneller auftretenden Problemen und Schäden rechnen. Diese können dann binnen einer Stunde auftreten.

Es muss also eine sichere Begrenzung des Ladestroms vorhanden sein.

5. Fehlender Überspannungsschutz:

Durch Schaltvorgänge können Überspannungen von bis zu 6.000 Volt auftreten. Diese Überspannungen dauern nur wenige tausendstel Sekunden bis 400 Millisekunden.

Die hohen und damit schädlichen, sogar zerstörerischen Spannungen treten bei Schaltvorgängen von induktiven Lasten auf. Dazu zählen Motoren, Relais und Transformatoren.

Beim Abschalten bricht ein magnetisches Feld zusammen und induziert Spannung in die Kabel.

Beim Laden eines E-Autos sind ein leistungsstarker Transformator und sehr wahrscheinlich auch ein Relais beteiligt. Da die Akkus von E-Autos bis zu 500 Volt Spannung haben, werden auch die Überspannung bei Schaltvorgängen entsprechend hoch sein.

Die Versicherungswirtschaft schätzt, dass rund 20% der gemeldeten Hausratschäden auf Überspannungen zurück zu führen ist. Aufgrund dessen wurde die Norm IEC 61643 für den Überspannungsschutz überarbeitet.

Die üblichen Sicherungsautomaten in den Wohnungen sowie die Schmelzsicherungen im Zählerkasten reagieren auf Strom, nicht auf Spannungen. Der FI-Sicherungsautomat für das Bad ist wie in Wohnungen üblich Typ A, selten vielleicht auch noch Typ F. Aber nur Typ B ist in der Lage auch Überspannungen von Ladeautomaten von Ladegeräten für E-Auto abzusichern. Deutlich besser sind spezielle Überspannungsschutzgeräten (SPDs), welche nach den zu erwartenden Lasten und Überspannungen ausgewählt werden.

Lesehinweis im Internet:

Elektro-plus.com: Ursachen von Überspannungen

Dke.de: Aktualisierter Überspannungsschutz erleichtert dem Handwerk …

Computer-automation.de: Vor transienten Überspannungen geschützt

All-electronics: Varistoren: Wie sie Schaltungen vor Überspannungen schützen

Zeitgleich mit ihrem ersten Laden von Ihrem E-Auto über eine Wohnungssteckdose via Verlängerungskabel, viel die Heizung aus. Keine Heizung und kein Warmwasser mehr.

Die Feinsicherung war geschmolzen und der Speicher der Heizungssteuerung war leer. Zum Glück konnte der Fachmann das neu programmieren, was mich aber über hundert Euro kostete. Eine neue Steuerung hätte mich wohl weit über 500 Euro gekostet, eine neue Heizung mehrere tausend Euro.

Meine engere Familie und ich haben seit Jahrzehnten mehrere Heizungsanlagen und hatten etwas derartiges noch nie gehabt. Aber es wurde auch noch kein E-Auto an den Schukostecker der Wohnungen geladen.

Der Zusammenhang liegt daher auf der Hand, trotzdem kann man das natürlich nicht belegen.

Ihre Einwendungen mit Volt x Ampere = Watt sind aber in diesem Zusammenhang absurd.

Daher noch einmal:

Aufgrund obiger Gründe untersage ich das Laden ihres E-Autos durch Schuko-Stecker (CEE 7/4, Typ F).

Und das nicht nur von den Schuko-Stecker in Ihrer Wohnung, sondern im ganzen Haus und Grund (Außensteckdosen).

Zuwiderhandlungen führen zu einer Unterlassungsklage und einer Abmahnung, die in weiterer Folge / durch weitere Geschehnisse zur fristgemäßen oder fristlosen Kündigung führen kann.

Sehr geehrte Familie XXX,

wir haben nun ein über 9 Jahre langes Mietverhältnis. Anfangs bin ich Ihnen sehr weit entgegengekommen XXX. Zudem ist ihre Miete inzwischen sehr günstig.

Leider ist ihr Verhalten mir gegenüber in den letzten Jahren immer schwieriger geworden.

XXX. Dann eine Idee mit einer Klimaanlage von Lidl, für die Sie ein Loch in eine Fensterscheibe haben wollten. Immerhin fragte ich bei einem Schreiner nach, anstatt Ihnen, wie es wohl jeder andere Vermieter tun würde, mit einem klaren und sofortigen Nein zu antworten.

Jetzt die Geschichte mit einem E-Auto, wo Sie unbedingt mit dem Kopf durch die Wand wollen, ohne sich vorher ausführlich zu informieren. Das blieb somit an mir hängen, was mich viel Zeit kostete.

Dazu noch Drohungen mit Anwalt und dass Ihnen der Schaden an der Heizungsanlage egal wäre. Dabei waren Sie einer der ersten, die sich über fehlende Heizung und Warmwasser beschwert hatten.

Jedenfalls darf Ihnen das nicht egal sein, sondern es gehört zu Ihren Pflichten, Schaden von Haus und Wohnung abzuwenden.

Aufgrund dieser Vorfälle und Entgleisungen sehe ich leider das Mietverhältnis als zerrüttet an.

Ich muss Sie daher hiermit auffordern, sich zu mäßigen und das Mietverhältnis nicht weiter zu belasten.

Forderung nach einer Ladestation nach § 554 BGB.

Sie machten mir den Vorschlag eines Campingsteckers und die Kosten dafür über eine höhere Miete zu begleichen.

• Diese Campingstecker sind CEE-Stecker der Variante L+N+PE, 6h, Typ 23 und sind für 16 Ampere zugelassen.

Ein Campingstecker würde die Gefahr einer Erwärmung und Brandes erheblich reduzieren (siehe oben Punkt 2 und 3), aber nur wenn die Ladeleistung an die baulichen Gegebenheiten angepasst werden.

Weiterhin lässt das die Gefahr einer Überspannung (siehe oben Punkt 5) weiterhin offen.

Das lehne ich daher ab.

• Weiterhin wollen Sie die Kosten dafür über eine höhere Miete begleichen.

Da ich weder ahnen kann, wie lange Sie noch in der Wohnung wohnen und zudem eine Mietanpassung ansteht (sie bezahlen derzeit eine über 20% niedrigere Miete als nach Mietpreisspiegel), muss ich eine Umlegung der Kosten auf die Miete ablehnen.

Eine Ladestation nach Stand der Technik ist aber jederzeit machbar.

Stand der Technik ist eine Wallbox unter 11 Kw. Und ich bestehe auf einem Überspannungsschutz.

Alle Planungen und Arbeiten sind direkt mit mir abzustimmen.

Sollten Arbeiten ohne mein Wissen oder ohne meiner Zustimmung durchgeführt werden, werde ich die sofortige Stilllegung / Stopp der Arbeiten fordern und durchsetzen, bis die Details abgeklärt sind.

Die Kosten dafür (ca. 1.500 – 2.500 €) sind direkt von Ihnen zu begleichen.

Da die Stellplätze sich auf öffentliche Gelände befinden ist zudem das Ordnungsamt oder das Bauamt zu befragen, gegebenfalls eine Genehmigung einzuholen.

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