Tat:

Langen, eine 35 jährige Frau geht mit ihrer kleinen Tochter und ihren 2 ebenfalls kleinen, angeleinten Hunden im Wohngebiet spazieren (Bildmitte, bei dem Laster)

Ihr kommt ein Paar mit einem Schäferhund entgegen. Da eine ihrer Hunde läufig ist, bittet die Frau den entgegenkommenden Mann seinen Hund an die Leine zu nehmen.

Alltägliche Situation - bis hierher.

Der 33 jährige Mann rastete sofort aus, beschimpfte sie und spuckte ihr ins Gesicht.

Als die Frau ihm daraufhin eine Ohrfeige gab, stürzte der Mann sich auf sie, rammte ihr das Knie in den Brustkorb, würgte sie heftig und schlug ihr ins Gesicht. Er drohte ihr, sie vor den Augen ihrer Tochter zu erwürgen.

Trotz dicker Jacke und Schal hatte die Frau lange Zeit Schluckbeschwerden, dazu Prellungen im Gesicht, Thoraxprellungen und Kopfschmerzen. Dazu kommen natürlich noch psychische Probleme wie Angstzustände, die sich wohl langsam abschwächen, aber vermutlich nie ganz vergehen.

Der Mann hat bereits eine Reihe von Verurteilungen hinter sich, insgesamt 12 Vorstrafen. Unter anderem wegen Diebstahl, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung. Derzeit hat er eine Bewährungsstrafe wegen fahrens ohne Führerschein.

Verhalten danach:

Der Mann der Frau stellte den Täter zur Rede, dieser stritt aber alles ab.

Vor dem Prozess (wohl auf anraten seines Anwalts), hatte der Täter 1.500 Euro Schmerzensgeld dem Opfer überwiesen. Dazu drückte er auf der Anklagebank auf seine Tränendrüsen. Und es wurde auf eine Borderline-Störung verwiesen, weswegen er in Behandlung sein. Zudem wurde er Vater. Seine damalige Begleiterin war bei der Tat schwanger. Er gab zudem alles vollumpfänglich zu.

Urteil:

Wegen tätlicher Beleidigung, vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung wurde der Täter zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Haft wird wegen günstiger Sozialprognose und Vaterschaft zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er 12 Monate Therapie nachweisen und bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

- Link -

Fazit:

Der Mann ist 33 Jahre alt und hat jetzt seine 13te Verurteilung kassiert. Darunter sind mehrere schwerwiegende Straftaten. Ab 14 ist man strafmündig. Da man ab 14 strafmündig ist, beging er also rund alle 1,5 Jahre eine Straftat für die er verurteilt wurde.

Kann man einem solchen Mann wirklich noch eine günstige Sozialprognose ausstellen???

Meiner Meinung nach ist der Mann eine tickende Zeitbombe der jederzeit aus nichtigem Anlass wieder austicken kann. Eine Sozialprognose muss zwangsläufig absolut negativ ausfallen. Der Mann gehört insofern sehr hart bestraft und lange weggesperrt. Weniger als Strafe oder Resozialisierung, sondern um die Gesellschaft vor dem Typ zu schützen.

Ergo:

Mit Tränen und ein bisschen blabla scheint man jeden Richter rum zu bekommen.

Einem Steuerbetrüger, der niemanden außer dem Staat schadet, wird niemals mildernde Umstände gewährt. Die wandern sofort in den Knast. Dagegen dürfen Politiker ohne Folgen den Staat geradezu beliebig schaden, ohne je zur Verantwortung gezogen zu werden.

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