Am Haus wird im allgemeinen folgender Abfall gesammelt: Restmüll, Verpackungsmüll (gelber Sack oder gelbe Tonne), sowie Biomüll. In den meisten Regionen (Städte und Gemeinden) zudem noch Papiertonnen. Gelegentlich gibt es auch Tonnen oder Säcke für Windel (meist blaue Farbe).
An bestimmten Plätzen gibt es zudem Container für Glas und Kleidung. Im Bauhof wird zudem meist Metall, Kartons, Elektroschrott, Grünschnitt und Bauschutt gesammelt. Je nach aktuellen Auflagen werden zudem Neonröhren und Kühlschränke gesammelt. Dazu kommt meist noch ein Sondermülllaster, der an bestimmten Plätzen und Zeitpunkten die Abgabe von Batterien, Akkus, Lösungsmittel und ähnliches ermöglicht.
Aber es geht hier nur um den Müll, der direkt am Haus gesammelt und getrennt wird. Also um den Restmüll (oder Hausmüll), Gelber Tonne, Biotonne und ggf. Papiertonne.
Der Vermieter hat die Pflicht, ausreichend große Mülltonnen aufstellen. Diese dürfen die Fluchtwege nicht versperren und müssen sich in akzeptabler Nähe des Hauses befinden. Zudem müssen die Mülltonnen zum entleeren herausgestellt werden. Probleme sind ein Mietmangel und können zur Mietminderung führen.
Der Mieter hat die Pflicht, die Mülltrennung ordnungsgemäß durchzuführen. Eine unsachgemäße Mülltrennung kann zur Abmahnung, in weiterer Folge zu einer Kündigung führen. Zudem kann das zu einer Nachsortierung verbunden mit entsprechenden Kosten führen. Das wird der Vermieter entweder auf allen Mietern umlegen (Betriebskosten), oder wenn zuordenbar, vom schuldhaften Mieter diese Kosten verlangen. Auch Mietminderungen kann vom betreffenden Mieter als Schadensersatz eingeklagt werden - Link - Die Mülltrennung ist dabei nicht abhängig vom Mietvertrag, sondern diese ist im Gesetz verankert.
Die Kommunen sind verpflichtet, die korrekte Mülltrennung zu überwachen. Das geschieht, indem tatsächlich die Müllmänner sich ein Haus vornehmen und deren Mülltüten aufschneiden und nachschauen. Einiges fällt natürlich auch bei der Leerung auf. Bei schweren Fällen wird die Tonne ohne Leerung stehen gelassen. Die Kommunen können Strafzahlung verlagen (fällt glaube ich in die Ordungswidrigkeiten). Bei Ersttäter 50 €, bis zu 5.000 € je nach Bundesland.
Seit dem 1. Mai gibt es strengere Regeln für den Biomüll. - Link - Sinn und Zweck ist es, den Plastikanteil bei Biomüll weiter zu reduzieren. Auch Altkleider dürfen nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden, sondern dürfen nur noch über Altkleidercontainer entsorgt werden. Da die Altkleidersammler aber kaum noch damit Geld verdienen, wird das in Zukunft problematisch werden.
Abrechnung des Mülls: Das wird im Mietvertrag geregelt. Steht nichts darüber im Mietvertrag, dann wird es nach der BtrKv nach der m² Wohnfläche berechnet. Es sind aber auch Abrechnungsweisen nach Personen, persönlich zugeteilter Mülltonne (manche Gemeinden machen das über das Gewicht) oder über Wohneinheiten. Das gehört zu den Betriebskosten, auch Nebenkosten oder Umlagen genannt.
Anlass für diesen Blog sind eine Reihe von Problemen die ich in der letzten Zeit hatte. Gelbe Säcke wurden von Tieren aufgerissen, wahrscheinlich weil die Tiere darin Fleisch rochen. Und es waren auch tatsächlich Alufolien darin, in denen Fleisch gegart wurden. Es können Krähen, Katzen, Igel oder Marder gewesen sein. Das bedeutet ein Schreiben aufsetzen und an alle Haushalte verteilen. Das sollte man sowieso regelmäßig machen (vielleicht alle 2 Jahre). Dann hatten sich am Rand einer Restmülltonne Maden versammelt. Genauer gesagt, der Rand wimmelte von Maden. Also wieder ein Schreiben aufgesetzt, um darauf aufmerksam zu machen, dass man auf fest verschlossene Müllsäcke achten soll. Und ein ernsteres Problem gab es im Winter. Dort gibt es gelbe Tonnen und der Hausmeister fand dort Hühnerknochen und andere Abfälle, die dort überhaupt nichts zu suchen haben. er hatte die jungen Leute schon darauf angesprochen, aber sie hatten nicht darauf reagiert. Also wieder mal hinsetzen, recherchieren und einen Brief schreiben, diesmal kein Infobrief, sondern mit Rücksicht darauf, dass das womöglich auch vor einem Gericht landen kann. Kurz darauf habe ich das persönliche Gespräch mit den beiden gesucht und es hat gewirkt. In Folge gab es keine weiteren Probleme mehr. Bei der Reccherche habe ich entdeckt (habe ich jetzt auf die Kürze nicht mehr gefunden), dass in einigen Wohnkomplexen auf getrennte Mülltonnen komplett verzichtet wird. Da eine Mülltrennung den dort lebenden Menschen nicht möglich ist. Wir reden hier also von Asozialen und Migranten. Der Müll wird nicht regulär entsorgt, sondern von seperaten Dienstleistern nachträglich getrennt und dann entsorgt. Bezahlt wird das natürlich über die Betriebskosten und Bürgergeld von unseren Steuergeldern.
Hausverwaltung: Derzeit wird für Wohnungen dieser Größe etwa 40 € pro Monat genommen. Das entspricht einer Arbeitszeit im Jahr von 8 Stunden. Davon etwa 1/2 Stunde für die Betriebskostenabrechnung, 4 Stunden für Kontrollen, Reparaturen, Sanierungen, Handwerker (KV, Kontrolle, Abrechnung), 2 Stunden für Fragen, Besprechnungen, 1/2 Stunde für allgemeine Verwaltung (Aushänge, Rauchmelder, Energieausweis, etc.). Der Rest bleibt für die Problemen mit den Mietern. Und gerade das kann auch sehr zeitraubend sein. Gerade bei der einen Mietpartei habe ich in den vergangenen Jahren bestimmt über 1 Woche Arbeitszeit verbraucht. Dazu kommen Mieterwechsel, die grundsätzlich 25 - 30 Arbeitsstunden kosten.