Herr G. kommt es zur Einstellung des Verfahrens?

Es könnte, weil es laut Staatsanwalt ein Unfall war.

Das schreibt auch oe24

Erste Ermittlungsergebnisse zum Motorboot Unfall Wörthersee liegen vor

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Klagenfurt Sie legt die ersten Ermittlungsergebnisse vor.

Fest steht bisher schon, dass dieser Herr G am Steuer des Bootes gesessen ist und dass er, mit 1,2 Promille Alkohol im Blut, betrunken war. Ihm droht die Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung. Höchststrafe: drei Jahre Haft. Allerdings muss der Schuldnachweis erbracht werden. Wenn nicht, wäre auch eine Einstellung drin.

Der Schuldnachweis wird schwer zu erbringen sein?

Das Boot ist auch durch Geisterhand rückwerts gelenkt worden.

Herr G sagt ja, Er ist selbst bei dem Unfall aus dem Boot geschleudert worden. Also muss ein anderer Rückwärts gefahren sein?

Wie weit ihm jetzt die Bekanntheit schützt?

Vielleicht wird keine Verhandlung geben

Das Opfer war vielleicht auch betrunken, hat sich freiwillig in die Situation begeben und es ist eben ein tragisches Unglück durch all diese Zusammenhänge geschehen. Punkt.

Quelle: http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/kaernten/Woerthersee-Drama-Wird-Promi-heute-angeklagt/295151177

0
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
0 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Noch keine Kommentare

Mehr von zeit im blick