Ein Mann aus Nigeria stellt im April 2015 in Ungarn einen Asylantrag. Er gibt an, dass ihm in seiner Heimat Verfolgung wegen seiner Homosexualität droht. Der Nigerianer kann keine Beweise vorlegen, dass er tatsächlich homosexuell ist.

Um die sexuelle Orientierung des Mannes zu bestimmen, veranlassen die ungarischen Behörden ein psychologisches Gutachten, welches die Homosexualität nicht bestätigt. Der Asylantrag wird abgelehnt. Das mit dem Fall befasste ungarische Gericht will nun vom Europäischen Gerichtshof EuGH wissen, ob Flüchtlinge einem Homosexualität-Test unterzogen werden dürfen.

Der Europäische Gerichtshof rügt vor Kurzem derartige psychologischen Test als Einblick in die intimsten Lebensbereiche des Asylbewerbers. Sie stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben des Asylbewerbers dar und sind mit der EU-Grundrechtecharta nicht vereinbar. Asylbewerber, die wegen Homosexualität verfolgt werden, müssen keinen psychologischen Test über ihre sexuelle Orientierung hinnehmen. Ein auf dieser Basis verfasstes Gutachten stellt eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens dar.

Zwischenzeitlich ist der Asylant unbekannt verzogen. Wahrscheinlich ist er von Ungarn nach Deutschland weitergezogen.

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Das 80:20-Prinzip besagt, dass, um 80% einer Arbeit zu erledigen, 20% der Arbeitszeit ausreichen. Um die restlichen 20% der Aufgaben zu erledigen, also die Arbeit 100%-ig zu schaffen, benötigt man die restlichen 80% der Arbeitszeit. Nach diesem Prinzip arbeiten alle staatlichen Behörden, um bis zu 4/5 des Personals einzusparen. Nur Schönheitschirurgen distanzieren sich offen vom Pareto-Prinzip.

In Deutschland ist jeder 2. asylantragstellende Flüchtende mit seinem ablehnten Asylantrag unzufrieden. Er zieht vor Gericht und gewinnt beinahe jeden 2. Prozess. Da vor allem bei Gericht das 80:20-Prinzip gilt, werden bei der Revision die meisten Urteile der ersten Gerichte einkassiert.

Liest man das Urteil des EuGH mit Begründung, so ist man zunächst erstaunt. Gibt es überhaupt zuverlässige psychologische Tests, die eine Homosexualität beweisen können? Und selbst wenn dem so sein sollte, kann ja der Homosexuelle zwischenzeitlich heterosexuell geworden sein. Und selbst wenn der Asylantragsteller niemals homosexuell gewesen sein sollte, so genügt vielleicht in Nigeria und in einem anderen afrikanischen Dreckloch ein bösartiges Gerücht, damit „richtige“ Männer die Schwuchtel umbringen. In Dörfern in Deutschland funktioniert einiges nach diesem Prinzip!

Das andere Erstaunen basiert darauf, dass aussagekräftige Tests zur Homosexualitätserkennung zur Verfügung stehen. Dann dürfte der Asylantragsteller das Blaue vom Himmel erzählen und der mäßig bezahlte Bürokrat dürfte dessen Lügen nicht widerlegen. Hoffentlich erfährt Merkel das nicht und erzählt es nicht weiter! Ab morgen wandert halb Schwarzafrika aus Afrika aus und stellt in Deutschland Asylanträge, da die jungen kräftigen Männer alle schwul sind. Vorstellbar, dass sich das Sexualleben in Deutschland dadurch verändert, was Frauen entgegen kommt, da sie nun seltener vergewaltigt werden.

Doch wir brauchen nichts zu hoffen oder zu befürchten. Junge Muslime werden sich hüten, ihre im Islam ungehörige sexuelle Neigungen zu offenbaren. Auf männliche Homosexualität steht die Todesstrafe, die in fast allen islamischen Ländern, wozu bald Deutschland zählt, vollstreckt wird, was nicht unbedingt eines Scharia-Gerichtsbeschlusses bedarf. Die Fatwa aus einer Hinterhofmoschee reicht gewöhnlich aus.

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Liest man das Urteil des EuGH mit der Begründung ein zweites Mal, so muss man die Weisheit der Richter bestaunen. Es geht den obersten Richtern der EU nicht darum, die Rechte zugewanderter Homosexuelle zu stärken und die der EU-Staaten zu schwächen. Es geht den obersten Richtern der EU darum, die Arbeit der Behördenmitarbeitern zu verschönern! Die Behördenmitarbeiter brauchen nun nicht vorzuspielen, dass sie hart arbeiten, um Asylgründe herauszufinden. Denn sie benötigen ab sofort keine Asylgründe mehr, um dem Asylantragsteller die unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen! Die obersten EU-Richter haben das Pareto-Prinzip verinnerlicht und verfeinert!

Trotz diverser Untergruppen von Flüchtlingen kann man alle nach Deutschland Flüchtenden in eine von beiden Kategorien einteilen: Solche Flüchtlinge, die hier bleiben werden, und solche, die zurückgeschickt werden. Zurückgeschickt werden alle Asylantragsteller aus Südosteuropa, weil sie gewöhnlich Zigeuner (Roma, Sinti et al.) sind. Der Grund liegt darin, dass die Zigeuner unter den Nationalsozialisten genauso behandelt worden sind und gelitten haben wie die Juden, die von Deutschland irgendeine Form der Wiedergutmachung erhalten haben, was bei den Zigeunern gewöhnlich nicht der Fall ist. Obwohl die Zigeuner in Südosteuropa benachteiligt werden, haben sie keinerlei Hoffnung, wie Juden den Status von deutschen Kontingentflüchtlinge zu erhalten. Deshalb werden sie schnell aus Deutschland mit Versprechungen und Drohungen ausgewiesen, wenn sie einen Asylantrag stellen. Sie dürfen auch dann nicht in Deutschland bleiben, wenn sie zusätzlich Muslime sind. Muslimen, die gewöhnlich eine Aufenthaltsberechtigung in Deutschland erhalten, wird die Aufenthaltsberechtigung schnell entzogen, wenn sich herausstellt, dass sie zusätzlich Zigeuner sind.

Nicht zurückgeschickt werden hingegen (beinahe) alle Asylantragsteller aus dem Orient und aus Afrika. Die allermeisten Flüchtenden dieser Kategorien sind Muslime. Die meisten Zurückgeschickten sind Afghanen. Es werden etwa 0,1% der ausreisepflichtigen Orientalen und Afrikaner ausgewiesen. In dem Zeitraum, in dem die Ausreisepflichtigen ausgewiesen werden, kommen 1.000 mal mehr Flüchtende nach Deutschland, die bleiben werden. Selbst die Anzahl der Flüchtlingskinder, die in dem selben Zeitraum in Deutschland geboren werden, ist bedeutend höher als die Zahl der Ausgewiesenen.

So betrachtet können die wenigen verbleibenden Behördenmitarbeiter, die den Flüchtenden zugewiesen sind, aufatmen und die anderen Behördenmitarbeiter zu sinnvollen Aufgaben abgestellt werden – falls es sie gibt. Das Pareto-Prinzip würde nicht 80 : 20 lauten, sondern 99.9 : 0.1! Dank der weisen und hohen EuGH-Richter aus Luxemburg herrscht bald Rechtsklarheit in Kombination mit Rechtssicherheit!

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Wir kommen nun zum Schluss und überlegen, wer für die Flüchtenden, die bis nach Deutschland durchdringen, verantwortlich ist, und wer für die Flüchtenden verantwortlich ist, die ihr Traumziel Deutschland niemals erreichen und dort niemals ansässig werden.

Innerhalb der Schengengrenzen werden Reisende üblicherweise nicht kontrolliert. Deshalb ist es wichtig, an den EU-Außengrenzen, die teilweise mit den Schengengrenzen zusammenfallen, alle Menschen und Waren zu kontrollieren, die in das Schengengebiet streben, wozu auch Deutschland gehört. Mit Ausnahme eines kleinen Teiles der Schengengrenze, die zu Ungarn gehört, wird die Schengengrenze nicht gesichert. Das bedeutet, dass alle Flüchtende, die die Schengengrenze passiert haben und sich im Schengenland befinden, einen Anspruch auf eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten, wenn sie orientalische oder afrikanisch Muslime und keine Zigeuner sind.

Gleichgültig wie ihr Aufenthaltsstatus lautet, genießen Flüchtende in Deutschland das Recht auf Familiennachzug. Der Familienvater, der es alleine nach Deutschland geschafft hat, holt seine Frau und seine Kinderschar über einen Flug sicher nach Deutschland nach. Da die Hälfte der herbeigeholten Kinder von seiner Zweitfrau stammen, darf die Zweitfrau und Mutter der Kinder nach Deutschland zu ihren Kindern nachziehen. Somit wird die Polygamie in Deutschland legalisiert, gefördert und bezahlt!

Auf der anderen Seite haben EU und Deutschland mit Verbrechern und anderen Schurken (Türkei, Libyen, Marokko, Zentralafrika) Abkommen geschlossen, die diese für Milliarden von €€ verpflichten, dafür zu sorgen, dass nicht allzu viele Flüchtende in die EU gelangen. Ob die Flüchtenden erstochen, vergewaltigt, verkauft, versklavt, ertränkt, ermordet oder zur Prostitution gezwungen werden, ist nebensächlich. Wichtig ist, dass ihr Tod nicht im Fernsehen gezeigt wird.

Wir fassen zusammen:

Der Schutz der Grenzen Europas, damit keine Flüchtenden nach Deutschland gelangen, übernehmen Schurken wie Erdogan und Mörder wie die libyschen Warlords. Sie sind für unser Wohlergehen und unsere Sicherheit zuständig, weil die Groko es nicht schafft, ihrem Eid nachzukommen. Dass Deutschland keine Zukunft hat, die mit seiner Vergangenheit kompatibel ist, versteht sich von selbst.

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