„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Darf man einen Schwur ungestraft brechen? Ja!

Wenn der Schwur gebrochen worden ist, kann der Schwörende anschließend nicht mehr auf das Instrument des Schwurs zurückgreifen. Dieser hohe soziale Preis sollte dazu führt, dass der Schwur seine Funktion erfüllt, obwohl keine rechtlichen Konsequenzen drohen.

Sollte man auf den Schwur verzichten? Kommt auf den Kanzler an! Nach einem gebrochenen Schwur sollte man aus ethischen Gründen auf die Schwur-Wiederholung verzichten. In einer funktionierenden Demokratie erwartet man, dass nach einem gebrochenen Schwur der Amtsinhaber zurücktritt oder wenigstens nicht ein weiteres Mal kandidiert.

In Diktaturen wird viel geschworen und wenig eingehalten.

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