Juristischer Jihad um verschleierten Schulbesuch geht in die nächste Runde

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hat angekündigt, das am Donnerstag vom Nationalrat beschlossene Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen.

Vor 6 Jahren gelang es der IGGÖ schon einmal dem Verfassungsgerichtshof erfolgreich einzureden, dass man die islamistische Verschleierung von Volksschülerinnen aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes erlauben müsse, solange man nicht Juden auch ihr Käppi verbiete.

Der Gleichheitsgrundsatz besagt jedoch nicht, dass man nicht zwischen verschiedenen Religionen oder Ideologien differenzieren dürfe. So gibt es ein Verbotsgesetz gegen den Nationalsozialismus, aber kein Kommunismusverbot. Beides sind zwar verfassungsfeindliche Ideologien, trotzdem ist es nicht gleichheitswidrig, den Kommunismus gegenüber dem Nationalsozialismus zu bevorzugen. Ebenso genießt Scientology, obwohl es auch eine Religion ist, nicht dieselben Privilegien wie Christentum, Judentum und Islam.

Warum ist es legitim, zwischen Judenkäppi bzw. Sikh-Dut und der islamischen Verschleierung zu differenzieren?

Wären Islamisten wie orthdoxe Juden nur eine winzige Minderheit, könnte man wie bei den orthodoxen Juden über Probleme hinwegsehen. Nur in manchen Vierteln Jerusalems erreichen Orthodoxe die kritische Masse, die ein Zusammenleben sehr schwierig macht.

Der Islam ist jedoch nun einmal nicht das Judentum, sondern schon allein von der Menge seiner Anhänger ein völlig anderes Kaliber. Die orthodoxen Juden sind selbst in Israel nur eine Minderheit, die Islamisten hingegen unter Muslimen die stärkste politische Bewegung.

Abgesehen von der Menge betreffen die Uniformierungen von orthodoxen Juden und Sikh-Jungen nur die eigene Gruppe. Die islamistische Verschleierung hat hingegen auch für die Unverschleierten massive Implikationen.

In einem verschleierten Umfeld werden Unverschleierte zu Freiwild. In England wurden Tausende unverschleierte Mädchen von muslimischen Grooming Gangs missbraucht und auch in Wien hat es bereits ähnlich gelagerte Fälle gegeben. Das Kopftuch muss dann oft zur eigenen Sicherheit getragen werden, selbst wenn noch nicht die Scharia für alle gilt.

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trognon de pomme

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Michlmayr

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