Ein aus Afghanistan stammendes Paar soll ihre Tochter seit zehn Jahren gequält haben. Religiöse und ideologische Motive stehen im Fokus der Ermittlungen. Der Vater soll dem Mädchen bzw. der jungen Frau strafweise Ohrringe vom Ohrläppchen gerissen oder die Tochter mit einem Gürtel gezüchtigt haben, wenn sie nicht seinen Vorgaben und Wertvorstellungen entsprach. Sie soll auch für mehrere Tage in die Wohnung gesperrt und ihrer Freiheit beraubt worden sein.

Quelle: oe24

Fast alle afghanischen Familien bekamen in Österreich wegen der angeblichen „westlichen Orientierung“ weiblicher Familienmitglieder Asyl zugesprochen. Selbst wenn die Frauen islamisch verschleiert vor Gericht erschienen, war dies für Österreichs Verwaltungsgerichtshof noch lange kein Grund von einer islamischen Orientierung auszugehen, die im Widerspruch zu einer westlichen Orientierung stünde.

Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl Ra 2016/18/0388

Entscheidungsdatum 22.03.2017

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können Frauen Asyl beanspruchen, die aufgrund eines gelebten „westlich“ orientierten Lebensstils bei Rückkehr in ihren Herkunftsstaat verfolgt würden (vgl. etwa VwGH vom 28. Mai 2014, Ra 2014/20/0017- 0018, mwN).

Wenn das BVwG in seinem angefochtenen Erkenntnis einen „westlichen Lebensstil“ der Revisionswerberin bloß aufgrund ihres Erscheinens zur mündlichen Verhandlung mit einem Kopftuch und traditioneller Bekleidung verneint, verkennt es, dass allein dieser Umstand nicht gegen eine Lebensweise der Revisionswerberin im oben genannten Sinn spricht.

Quelle: RIS

Eine mit anwaltlicher Unterstützung behauptete „westliche Orientierung“ ist laut Höchstgericht unkritisch zu glauben, selbst nachdem die afghanische Familie ihre wahre Orientierung vor dem unterinstanzlichen Gericht offen zur Schau gestellt hatte.

Ebenso hatte sich unser Verfassungsgericht für das Grundrecht auf Verschleierung von Grundschülerinnen ausgesprochen. Die in der islamischen Welt herrschende Unterdrückung von Frauen wird zwar als Asylgrund herangezogen. Gleichzeitig wird jedoch alles getan, damit die dort herrschende Verschleierungskultur auch ungestört nach Europa importiert werden kann.

Der Zusammenhang zwischen Verschleierung und Vergewaltigung, der in der islamischen Welt die Norm ist, wird komplett ignoriert, sobald die Verschleierungskultur nach Europa transferiert wird. Ehrenmorde und Vergewaltigungen werden von unserer verblendeten Justiz für Einzelfälle gehalten, die rein gar nichts mit der islamischen Verschleierungskultur zu tun hätten.

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