Ein grosser Aufschrei geht durch alle Kreise der Gesellschaft. Darf er das wirklich und wie sieht die Rechtsgrundlage aus? Im Grunde genommen ist es ganz einfach:

"Arzt und Zahnarzt sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Sie können eine Behandlung ablehnen, insbesondere dann, wenn sie der Überzeugung sind, dass das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und dem Patienten nicht besteht. Dem Recht des Patienten auf freie Arzt/Zahnarztwahl steht somit die Freiheit der Heilkundigen gegenüber, nur die Patienten zu behandeln, die sie behandeln wollen. Diese Freiheit darf aber keinesfalls dazu führen, dass der Patient ohne eine dringend notwendige medizinische Versorgung bleibt."

Der Arzt darf laut §48 die Erste Hilfe im Falle drohender Lebensgefahr nicht verweigern.

Dieser Arzt darf Flüchtlinge ablehnen, wenn er sich nicht in der Lage sieht, diese in gleicher Qualität wie andere Patienten zu behandeln. Es sei denn, es bestünde eine lebensbedrohliche Situation.

Dieser Herr bezeichnet sich selbst laut Medien als einer der letzten Nachkommen von Adolf Hitler. Dies würde einiges erklären. Die Teilnahme an "Das Geschäft mit der Liebe" auf ATV, in der im Ausland nach möglichen Partnerinnen gesucht wird, passt wieder gar nicht dazu! Es erscheint eher inkonsequent, nicht stimmig!

Es könnte auch sein, dass dies eine bewusste Aktion im Zuge seines möglichen Antretens zur Wahl zum Bundespräsidenten sein könnte! Ein Kandidat der FPÖ ist noch nicht öffentlich genannt worden. Die rechte Wählerschaft bedient dieser Mann durchaus!

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dohle

dohle bewertete diesen Eintrag 17.01.2016 08:58:29

fischundfleisch

fischundfleisch bewertete diesen Eintrag 16.01.2016 21:18:15

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