Das Landgericht Berlin stufte die Bezeichnungen "Schlampe", "Drecksau" und "Stück Scheisse" als hinnehmbare Kritik an der Grünen-Politikerin Renate Künast ein.

Das Urteil erinnert sehr an den "Hure Glawischnig"-Blog, den ich im August 2017 schrieb, auch deswegen, weil beide Politikerinnen von den Grünen kamen:

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/landgericht-berlin-erlaubt-beleidigungen-gegen-renate-kuenast-16392690.html

https://www.fischundfleisch.com/dieter-knoflach/eva-glawischnig-normalhure-oder-polithure-oder-nicht-hure-37663

CC / Kosinsky https://de.wikipedia.org/wiki/Renate_K%C3%BCnast#/media/Datei:2017-09-17_Renate_K%C3%BCnast_by_Olaf_Kosinsky-10.jpg

Landgericht Berlin bestätigte im Künast-Schlampe-Urteil (Bild Oben), was ich vor ca. 2 Jahren im Glawischnig-Hure-Blog (Bild Unten) behauptete:

CC / Ailura https://de.wikipedia.org/wiki/Eva_Glawischnig#/media/Datei:20161204_Bundespr%C3%A4sidentenwahl_4760.jpg

Auch wenn noch nicht klar ist, ob dieses Urteil auch von einer etwiagen Berufungsinstanz bestätigt werden wird, so kann ich doch damit zufrieden sein, dass ein Gericht meine Rechtsauffassung bestätigte.

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