Es ist an der Zeit, zu geltendem (Asyl-) Recht zurückzukehren

Es ist noch gar nicht lange her, da ist die Bundesregierung mit dem Versuch, die nordwestafrikanischen Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, gescheitert. Die Grünen waren in der Lage, durch ihre Regierungsbeteiligungen in so vielen Ländern, im Bundesrat eine entsprechende Mehrheit zu blockieren.

burgercomitenl http://www.burgercomitenl.nl/opinie/open-brief-aan-minister-president-mark-rutte/

Wir wollen erst gar nicht darüber debattieren, wie absurd es ist, daß die Landesregierungen in solchen Fragen ein Mitspracherecht haben. Rainer Wendt schreibt dazu in seinem Buch „Deutschland in Gefahr“ – möglicherweise etwas polemisch, aber in der Sache sicher nicht falsch – nach dieser Logik können demnächst auch alle 16 Bundesländer eigene Landesaußenministerien eröffnen.

Fakt ist: Noch immer herrschen die gleichen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat, was auch immer für Gesetzesinitiativen aus der Bundesregierung kommen mögen. Wir stellen uns die Frage, wie realistisch überhaupt noch eine Durchsetzung ist. Wahrscheinlich gar nicht, denn die Grünen werden es erneut schaffen, im Bundesrat zu verhindern, daß die Planungen Gesetz werden. Ganz abgesehen davon, daß es ja wenig nutzt, wenn man Gesetze ändert, die ohnehin nicht eingehalten werden. Viel wichtiger ist es, sicherzustellen, daß der heutige Stand des Rechts umgesetzt wird.

Das heißt nicht, daß Anpassungen der Rechtslage immer mal notwendig werden. Klar, daß jemand seine Ausweisdokumente verloren hat und sich nicht mehr erinnern kann, wo er herkommt, das ist – zumindest in den heutigen Dimensionen – ein neues Phänomen. Aber dann muß man eben recherchieren und prüfen. Das gilt auch für Leute, die sagen, sie seien aus Syrien und dabei westafrikanische Dialekte sprechen oder so einfach ganz und gar nicht syrisch aussehen.

Dabei wissen wir inzwischen, daß selbst erkennbar gefälschte Ausweisdokumente in deutschen Behörden erkannt, aber dennoch nicht moniert worden sind. Im Klartext heißt das: Wer sich syrische Ausweise beschafft, hat gute Chancen, in Deutschland bleiben zu dürfen. Auch dann, wenn es sich um plumpe oder schlechte Fälschungen handelt. Auch daß ISIS sich zum Teil dadurch finanziert, daß man syrische Ausweisdokumente verkauft, wissen wir inzwischen. Nicht nur, daß denen zehntausende Ausweisdokumente unbekannter Personen in die Hände gefallen sind. Nein syrische Ausweisdokumente sind zur heißen Handelsware geworden.

Sollte es eigentlich nicht selbstverständlich sein, daß deutsche Behörden bei Ausländern, die hier einen Aufenthaltstitel begehren, auch mal einen kleinen Blick in ihre Smartphones werfen? Ist es nicht suspekt, dass zwar die Ausweise massenhaft verloren gehen, aber die Smartphones nie im Mittelmeer landen?

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Es ist an der Zeit, zu geltendem Recht zurückzukehren. Das deutsche Asylrecht beinhaltet eine Drittstaatenregelung. Diese ist auch mitnichten „altes Recht“, sondern sie gilt fort. 1993 mit großer Mehrheit beschlossen, 1996 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, steht es heute jedem Politiker frei, Mehrheiten für die Abschaffung zu organisieren. Dies ist aber nie geschehen.

Daß heute noch alle Grenzen offen stehen wie Scheunentore und man daher Asylanträge erst stellt, wenn Deutschland erreicht wurde, setzt die Drittstaatenregelung nicht außer Kraft. Ob tausende von Polizisten an Silvester in Köln oder auf dem Karneval oder ob Wohnsiedlungen sich einzäunen. Diese Dinge gehören nicht ins Inland, sondern an die Grenzen.

Wir sind tolerante und liberale Menschen. Aber zu einer liberalen, toleranten und weltoffenen Gesellschaft gehört die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien. Beim Asylrecht heißt das, daß abgelehnte Asylbewerber das Land verlassen müssen und daß staatliche Stellen intervenieren, wenn Ausweisdokumente erkennbar gefälscht sind. Auch mehrere Identitäten müssen zur Anzeige gebracht werden, erst recht wenn ein vielfaches der den Personen zustehenden Sozialleistungen bezogen werden.

Es ist daher richtig zu fordern, daß von allen Asylbewerbern Fingerabdrücke genommen werden und wir fordern auch eine zentrale Speicherung der DNA um schon an der Grenze sicherzustellen, daß bereits abgelehnte Asylbewerber oder gemeingefährliche Kriminelle nicht ins Land kommen. Auch eine zentrale Kartei ist notwendig, damit die Kreise und kreisfreien Städte ihre Daten untereinander jederzeit digital abgleichen können. „Du hast schon ein Asylverfahren unter anderem Namen in Koblenz? Dann hast Du hier in Wiesbaden nichts verloren!“

Das Schengener Abkommen steht Grenzkontrollen entgegen? Gut, okay, aber Schengen heißt nicht „Macht hoch die Tür, die Tor macht weit“, sondern wir sichern die Außengrenzen und öffnen die Innengrenzen. Viktor Orbáns Zaunbau zu Serbien ist daher die Einhaltung des Schengener Abkommens; er sichert eine Außengrenze. Schengen heißt auch nicht, daß in Bulgarien asylberechtigte Personen einen Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland haben und es rechtfertigt erst recht keinen hiesigen Sozialleistungsbezug. Offene Innengrenzen benötigen gesicherte Außengrenzen. So einfach ist das. Solange es diese nicht oder nicht flächendeckend gibt, muß Deutschland seine eigenen Grenzen im Griff haben – auch wenn der Bundeskanzlerin das aus ideologischen Gründen nicht gefällt.

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