„Dann lässt sich die Begrenzung der Freiheitsrechte kaum noch begründen“

27.02.2021, Stand: 08:47 Uhr | Lesedauer: 5 Minuten

Von Christina Brause, Benedikt Fuest

„Wenn einerseits die Risikogruppen geimpft sind und andererseits die Impfung die Infektiosität hochgradig senkt, lässt sich die Begrenzung der Freiheitsrechte der Geimpften kaum noch begründen.“ Mit dem Impfausweis könnte man die Gruppen klar abgrenzen, damit sei dem Infektionsschutz Genüge getan. „Impfausweise sind sinnvollerweise nur Teil einer breiteren Anstrengung, die insbesondere zusätzliche Tests mit einbezieht. Einen Anspruch darauf, dass alle gemeinsam möglichst lange in Beschränkungen verharren, gibt es aber nicht.“

Das Infektionsschutz-Gesetz dient dem Schutz der "Risikogruppen".

Wenn "die Risikogruppen geimpft sind", sind sie geschützt, und es "lässt sich die Begrenzung der Freiheitsrechte FÜR ALLE kaum noch begründen", PUNKT.

Impfausweise zementieren lediglich die politischen Bestrebungen, die Impfung als Bedingung des "menschlichen Daseins" einzuführen, oder ermöglicht den "Great Reset", je nachdem, was man für wahrscheinlicher hält.

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