Coronagesetze teilweise verfassungswidrig - massive Blamage für Anschober.

Wie von Rechtskundigen erwartet hat der VfGH klargestellt, dass so manche Vorgabe des Gesundheitsministers in der Lockdownphase verfassungswidrig war. Dazu zählen neben dem Betretungsverbot für öffentliche Plätze auch jene, dass zwar Shops mit Verkaufsflächen von unter 400 Quadratmetern öffnen dürfen, die großen Shopping-Center jedoch nicht.

Der VfGH hat somit den Weg frei gemacht zu einer Prozesslawine, die kommen wird wie das AMEN im Gebet. Auch die aktuelle Verschärfung der Maskenpflicht - in Supermärkten, Bank- und Postfilialen - jedoch nicht in den Corona-Hotspots wie Kirchen und Schlachthöfen - dürfte zur nächsten Niederlage für Anschober werden.

Um weiteren Schaden für Österreich zu vermeiden fordere ich Minister Anschober auf die politische Verantwortung für diese Misere zu übernehmen und zurückzutreten. Ein Minister, der in solchem Ausmaß rechtswidrig in unsere Grundrechte eingreift, ist meines Erachtens nicht mehr tragbar. Was meint ihr dazu?

Euer

Robert Cvrkal

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