Endlich schieben wir gewaltbereite Islamisten ab – oder doch nicht?

Asianet-Pakistan The members of Islamist religious party are holding protest demonstration against Ahmedi community on December 14, 2016 in Lahore.

Es ist schwer, das Ausmaß unserer Dummheit in Worte zu fassen, aber lasst es mich bitte mal versuchen. Vorab: Ich zitiere aus keinem rechten Medium, sondern aus der Süddeutschen Zeitung – einem Blatt, das ziemlich unverdächtig ist, wenn es um rechte Hetze geht. Also: Wie ich der Süddeutschen gerade entnehme, steht eine Welle von Abschiebungen gewaltbereiter Islamisten bevor. Warum erst jetzt, werdet Ihr euch fragen? Tja, meine Lieben, weil unsere Politiker leider selbst nicht ausreichend bescheid wissen über jene Gesetze, die sie selbst beschließen. Klingt absurd, entspricht aber leider den Tatsachen. Ich zitiere aus dem Blatt:

"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ermutigt die Behörden, eine bisher ungenutzte Regelung zur Abschiebung gewaltbereiter ausländischer Islamisten anzuwenden.

Die aus dem Jahr 2004 stammende Vorschrift erlaubt Abschiebungen 'zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik'.

Es ging um einen Fall zweier Salafisten aus Göttingen, die am 9. Februar im Rahmen einer Großrazzia verhaftet worden waren."

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Hätte man früher einen Präzedenzfall durchjudifiziert, dann hätte zum Beispiel ein Irrer wie Anis Amri (für einige war er ja "nur" geistig krank, verzeiht den Sarkasmus) keinen islamistischen Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt von Berlin durchführen können. Denn hätte man dieses Gesetz angewandt, wäre er schon längst abgeschoben worden. Aber nicht nur er wäre dann für uns nicht mehr gefährlich gewesen: Viele Axt-, Fahrzeug-, Messerattacken usw. hätten bei Anwendung gültigen Rechts vermieden werden können, das heißt, kein Leid, keine Toten.

Unglaublich, dass unsere PolitikerInnen erst jetzt draufkommen, dass wir uns sehr wohl gegen Mörder wehren können! Wer trägt dafür die (politische) Verantwortung? Wer hat leichtfertig unsere Sicherheit aufs Spiel gesetzt und das Leben von Unschuldigen riskiert? Liebe Leute, das sind Fragen, die wir uns jetzt stellen müssen! Wie gut sind wir noch vertreten?

Wie haben unsere "intelligenten" PolitikerInnen also gemerkt, dass sie sich doch wehren können? Nun, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius hat es durchjudifiziert und das Bundesverwaltungsgericht ist seiner Argumentation auf voller Linie gefolgt. Zum konkreten Fall:

"Es ging um zwei Salafisten aus Göttingen, die am 9. Februar im Rahmen einer Großrazzia verhaftet worden waren. Die Beweislage gegen sie erwies sich als dünn: Die Generalstaatsanwaltschaft Celle lehnte es ab, ein Terror-Ermittlungsverfahren einzuleiten, weil ihre Pläne noch nicht auf ein Ziel hin konkretisiert gewesen seien. Gleichzeitig ordnete Niedersachsens Innenminister Pistorius aber an, sie auf der Grundlage von Paragraf 58a abzuschieben."

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in der Folge festgestellt, dass die gesetzlichen Hürden bei der Gefahrenabwehr äußerst gering seien. Man müsse nicht, wie sonst bei Straftaten, erst abwarten, bis ein Staatsanwalt ein Verfahren eingeleitet hat. Die vom Ausländer ausgehende Gefahr müsse auch nicht "die Schwelle einer konkreten Gefahr im Sinne des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts überschreiten". Sondern es genüge schon jedes "beachtliche Risiko" von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft.

Dieses Urteil ermöglicht jetzt, dass die beiden Salafisten, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, aber nie den deutschen Pass erworben haben, noch vor Ostern nach Nigeria beziehungsweise Algerien abgeschoben werden sollen. Dieses Urteil ist ein Meilenstein und kann die Sicherheit und damit auch die Lebensqualität zurückbringen.

Wenn die Politik und die Behörden jetzt ernst machen dürfte es schon bald keine No-Go-Areas mehr geben; diese ausländischen Parallelgesellschaften sind bekanntlich durch Radikalisierung und Gewaltbereitschaft gekennzeichnet.

ICH BEFÜRCHTE NUR: SIE WERDEN NICHT ERNST MACHEN.

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