Viele werden jetzt aufschreien und die Frage kategorisch mit NEIN beantworten. Aber stimmt dies auch? Ich behaupte jetzt, dass wahrscheinlich die Hälfte der Leser oder gar mehr den Straftatbestand der Veruntreuung schon gesetzt haben ohne es zu wissen!

Habt ihr schon einen Weihnachtsmarkt besucht und z. B. einen Punsch getrunken. Jedes Jahr gibt es neue Häferln und so mancher sammelt sie und nimmt sie im "Guten Glauben" mit nach Hause, was er für RECHTENS hält, weil er ja Einsatz dafür bezahlt hat.

Screenshot von Facebook

Genau genommen begeht jemand der ein solches Häferl mit nach Hause nimmt den Straftatbestand der Veruntreuung, da der Einsatz für das Häferl der Sicherheit dienen soll, dass der Händler seine Häferl wieder zurückbekommt.

Da der Einsatz des Häferls in der Regel seinen Wert übersteigt erleidet der Händler keinen Schaden weshalb es ihm auch egal ist, ob die Häferln zurückkommen oder nicht.

Durch die Bezahlung des Einsatzes und damit eines Geldwertes der in der Regel über dem Wert des Häferls liegt ist die notwendige Bereicherungsabsicht die der Straftatbestand erfordert auszuschließen, womit das Sammeln der Häferln ungestraft bleibt, was aber nichts daran ändert, dass es rechtlich nicht in Ordnung ist, wenn man ohne den Standler darüber in Kenntnis zu setzen zur Tat - zur Mitnahme - schreitet.

Euer

Robert Cvrkal

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