Rechtsstaat oder Behördenwillkür? – Wenn Gerichte ignoriert werden

In Deutschland herrscht nach wie vor der Rechtsstaat, wie an dem Fall der abgeschobenen jesidischen Familie deutlich wird. Obwohl die Familie zunächst in den Irak abgeschoben wurde, obwohl ein Gericht die Abschiebeandrohung als rechtswidrig anerkannt hatte, sorgen mehrere Akteure dafür, dass Recht und Menschlichkeit obsiegen. Der Brandenburger Innenminister René Wilke hat die Behörden angewiesen, die Familie schnellstmöglich zurückzuholen. Dies zeigt: Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, Fehler zu korrigieren und gerichtliche Entscheidungen zu respektieren.

Die Rückführung der Familie nach Brandenburg ist nicht nur ein Akt der Humanität, sondern auch ein klares Signal, dass Deutschland sich seiner Verantwortung bewusst ist, Schutzbedürftige zu unterstützen. Die jesidische Familie lebt in besonderer Gefahr, da die Jesiden in ihrem Herkunftsland dem Völkermord durch den sogenannten Islamischen Staat ausgesetzt waren. Tausende werden verfolgt, ermordet oder verschleppt, was die internationale Gemeinschaft zur aktiven Solidarität verpflichtet.

Dass Politiker von SPD, Grünen und Linken einhellig die Rückholung fordern, verdeutlicht den breiten gesellschaftlichen Konsens, dass Menschenrechte und rechtsstaatliche Prinzipien nicht nur auf dem Papier gelten dürfen, sondern in der Praxis lebendig sein müssen. In diesem Kontext zeigt sich, wie Deutschland trotz bürokratischer und politischer Herausforderungen daran arbeitet, Rechtsstaatlichkeit in jedem Einzelfall durchzusetzen.

Insgesamt unterstreicht dieser Fall, dass der Rechtsstaat in Deutschland funktioniert: Er schützt Minderheiten, gewährleistet faire Verfahren und ist lernfähig, wenn Fehler gemacht wurden. Die geplante Rückkehr der Familie ist ein wichtiger Schritt, um das Recht zu sichern und zugleich ein Zeichen gegen Völkermord und Verfolgung zu setzen. Deutschland zeigt damit: Rechtsstaatlichkeit ist kein abstraktes Prinzip, sondern konkrete Praxis mit menschlichem Antlitz.

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