robinandmarian

Vor 86 Jahren

Die Nazis haben die Schutzhaft am 28. Februar 1933 eingeführt.

Zum Schutz von Volk und Staat.

Damit konnten viele unliebsame KritikerInnen ganz einfach weggesperrt werden. Es war eine Reaktion auf den Reichstagsbrand. Es wurden die Grundrechte und das individuelle Recht auf Freiheit ausser Kraft gesetzt.

So wurde z.B. im Jänner 1934 ein Maurermeister mit der Begründung inhaftiert, er habe "zum Schaden des Reichs unkorrekte Rechnungen ausgestellt und damit Sabotage des Arbeitsbeschaffungswerkes verübt." Ferner habe er früher mit der SPD sympathisiert.

Auch „asoziales Verhalten“ oder „Trunksucht“ dienten als Begründung zur Schutzhaft.

Kickl nennt als Begründung für seine „Sicherungshaft“:

Wenn Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung besteht.

Entscheiden über Freiheit oder Haft soll in Zukunft ein FPÖ-Politiker. Gerhard Reischer ist der einzige Bewerber für den Posten des neuen Leiters des Bundesasylamtes für Fremdenwesen (BFA) und damit Letztentscheider. Kein unabhängiger Richter, sondern ein weisungsgebundener Beamter.

Es geht Schritt für Schritt in Richtung totalitäres Regime. Wer das nicht sieht, der will es nicht sehen und ist blind für Fakten.

Dazu passt auch, dass dem Bundesheer im neuen Militärbefugnisgesetz neue, weitgehende Rechte eingeräumt werden.

Künftig sollen Provider routinemäßig auch „unverzüglich und kostenlos“ anhand temporärer IP-Adressen deren Inhaber sowie Urheber von Postings für Bundesheersstellen ausforschen. Dafür sind sämtliche Metadaten eines Anschlusses für die „militärischen Nachrichtendienste“ bereitzustellen. Dafür genügt die Berufung auf die „nationale Sicherheit“. Ebenfalls ohne Richter oder Staatsanwälte.

Auch dürfen „Militärische Organe im Wachdienst“ in Zukunft Personen kontrollieren, die einer öffentlichen Beleidigung des Bundesheeres oder einer selbständigen Abteilung des Bundesheeres verdächtig sind. Eine Feststellung der Identität kann nach Maßgabe der militärischen Erfordernisse das Feststellen des Namens, des Geburtsdatums und des Wohnsitzes einer Person umfassen.

Dazu dürfen "militärische Organe im Wachdienst körperliche Gewalt in Form unmittelbarer körperlicher Einwirkung, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, dienstlich zugelassene Waffen und sonstige Waffen sowie Mittel, deren Wirkung der einer Waffe gleichkommt“, einsetzen.

Es sind geradezu klassische Polizeiaufgaben im Inneren, zu denen nun auch das Heer in Form seiner Nachrichtendienste und Wachorgane routinemäßig ermächtigt werden sollen.

Viele einzelne Puzzlestücke von Massnahmen aus den von FPÖ-Ministern geleiteten „Sicherheitsministerien“, das am Ende ein grosses Bild ergeben soll: den totalitären Staat unter Führung der „sozialen Heimatpartei“.

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