Auf der Suche nach dem BÖSEN bei der AfD

Während die etablierten Parteien seit Jahren mit der Nazikeule auf die AfD eindreschen, wurde ich allmählich neugierig, worauf sich denn all die Vorwürfe wegen Rassismus, Hetzerei, Fremdenfeindlichkeit, Gesellschaftsspaltung, Geschichtsleugnung, usw. gründen könnten. Nun endlich besorgte ich mir die Downloads des AfD-Grundsatzprogramms vom Mai 2016 und des Wahlprogramms 2017 (beide Links laden die .pdfs sofort auf Euren PC herunter).

Da die muslimische Massenmigration für mich das wichtigste politische Thema ist, und auch die allgemeine AfD-Prügel sich hier zu konzentrieren scheint, habe ich in den ausländer-relevanten Inhalten beider Programme gezielt nach Nazi-Gedankengut gesucht. Um mein Ergebnis vorwegzunehmen: ich fand keinerlei Parallelen zum 3.Reich, das ich aber als Kind der 60iger nur aus Geschichtsunterricht, ZDF-Info usw. kenne.

Aber vielleicht leide ich ja unter einer bisher unerkannten Braun-Sehschwäche? Daher wüsste ich gerne von Euch, wo Ihr in den AfD-Programmen rassistische, hetzerische, menschenverachtende oder sonstige Nazi-Inhalte seht. Um Euch das Suchen zu erleichtern, habe ich hier die potentiell nazi-verdächtigen Ziffern aus dem Bundes- UND Wahlprogramm gesammelt und thematisch verwandte Inhalte beider Programme direkt hintereinandergestellt.

Um die Themen nicht durch die Absatz-Automatik der hiesigen Textdarstellung optisch zu zerreißen, musste ich sie jeweils als Klotz zusammenfügen. Ich hoffe, Ihr kommt trotzdem klar beim Lesen.

Hier nun meine Vor-Auswahl aus den besagten AfD-Programmen:

GRUNDSATZprogramm 3.9 Deutsche Grenzen schützen Die Alternative für Deutschland betrachtet den bloßen Schutz der europäischen Außengrenzen als unzureichend und fordert den Aufbau eines flächendeckenden deutschen Grenzschutzes unter dem Dach der Bundespolizei. An Deutschlands Außengrenzen sollen wieder betriebsbereite Grenzübergangsstellen bereitstehen, die je nach Gefährdungslage jederzeit in Betrieb genommen werden können. Zum Schutz der grünen Grenze sollen nach österreichischem Vorbild Bundeswehrangehörige herangezogen werden können, sowie gegebenenfalls Schutzzäune oder ähnliche Barrieren errichtet werden.

GRUNDSATZprogramm 9.6 Einwandererkriminalität - nichts verschleiern, nichts verschweigen Millionen Menschen aus anderen Kulturkreisen ohne die für eine Integration erforderlichen Qualifikationen werden mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt. In ihrer Heimat haben sie alle Brücken abgebrochen. Enttäuschte Hoffnungen auf Wohlstand bergen die Gefahr, dass viele in die Kriminalität abgleiten.Nicht nur im Schlepptau der ungeregelten Massenzuwanderung steigt die Kriminalität an. Gleiches gilt hinsichtlich fehlender Grenzkontrollen zu einigen östlichen EU-Mitgliedsstaaten. Doch Statistiken über den Asyl- oder Migrationshintergrund der Tatverdächtigen bzw. Täter werden aus politischen Gründen kaum geführt, geheim gehalten oder geschönt. Teilweise verschweigen oder verharmlosen öffentliche Stellen und Medien die durch die Asylzuwanderung verursachten Probleme. Eine Reform der Kriminalstatistik ist daher Ziel der AfD. Einwanderungsbedingte Kriminalität ist wegen ihrer Einbettung in Familien-, Clan- und kulturelle Strukturen und aufgrund der Sprachbarriere sehr schwer zu bekämpfen. Der derzeitige Rechtszustand, nach dem aufenthaltsbeendende Maßnahmen für diese Straftäter kaum möglich sind, muss geändert werden. Wir wollen die rechtlichen Möglichkeiten schaffen, um ausländischen Straftätern leichter und schneller das Aufenthaltsrecht entziehen zu können. Dies ist ein wirkungsvolles Mittel zur Bekämpfung der einwanderungsbedingten Kriminalität. Die AfD fordert, dem Schutz der Bürger vor einwanderungsbedingter Kriminalität oberste Priorität einzuräumen. Das verlangt einen Systemwechsel von der Fesselung der Sicherheitsbehörden durch nationale und EU-Vorschriften hin zur Neukonzeption von Ausländerbehörden, Polizei und Strafverfolgung als effiziente Gefahrenabwehrbehörden. Sie müssen zum bestmöglichen Schutz der Bürger vor einwanderungsbedingter Kriminalität ebenso wie zur Unterbindung von Asyl- und Rechtsmissbrauch gesetzlich aufgefordert und in der Lage sein. Das schließt eine Abkehr von EU-Richtlinien im Einwanderungs- und Asylbereich mit ein, die zur Entmachtung der nationalen Ausländerbehörden bei gleichzeitig massiver Vermehrung von Ansprüchen geführt haben.

WAHLprogramm 4.1 Wirksame Bekämpfung der Ausländerkriminalität Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade bei der Gewalt- und Drogenkriminalität führt derzeit viel zu selten zu ausländerrechtlichen Maßnahmen. Insbesondere können sich ausländische Kriminelle sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und sind auf diese Weise von Abschiebung verschont. Wir fordern daher: Erleichterung der Ausweisung, insbesondere die Wiedereinführung der zwingenden Ausweisung auch schon bei geringfügiger Kriminalität; Verhängung der Ausweisung bereits durch die Strafgerichte; Ermöglichung der Unterbringung nicht abschiebbarer Krimineller im Ausland aufgrund bilateraler Vereinbarungen mit geeigneten Staaten; Die Einbürgerung Krimineller ist zuverlässig zu verhindern durch: Verhinderung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch bloße Geburt in Deutschland, weil hierdurch u.a. Angehörige krimineller Clans automatisch zu deutschen Staatsbürgern werden können; Abschaffung des einklagbaren Anspruchs auf Einbürgerung; Verschärfung der Ausschlussgründe für Einbürgerung bei Kriminalität. In folgenden Fällen soll eine Rücknahme der Einbürgerung erfolgen: bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung; bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS); bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans und zwar auch dann, wenn die Rücknahme der Einbürgerung zur Staatenlosigkeit. führt Hierzu ist Art. 16 Abs. 1 GG entsprechend zu ändern.

WAHLprogramm 4.2 Vollstreckung im Ausland Zur Entlastung der innerdeutschen Justizvollzugsanstalten, aber auch zur Erhöhung der Abschreckungswirkung des Strafvollzuges, sind für ausländische Straftäter durch Vereinbarungen mit ausländischen, möglichst heimatnahen Staaten dort Vollzugsanstalten einzurichten, die den Anforderungen der EMRK entsprechen, unter deutscher Leitung und der Anwendung deutschen Rechts stehen und zu denen jederzeitiger Zugang zu dienstlichen Zwecken ebenso möglich ist wie der Besuch von Angehörigen und Rechtsanwälten.

GRUNDSATZprogramm 9.1.1 Asylzuwanderung - für einen Paradigmenwechsel Eine Völkerwanderung historischen Ausmaßes fordert Europa heraus. Im Hinblick auf Bevölkerungsexplosion, kriegerische und religiöse Konflikte und Klimaextreme in vielen Ländern, insbesondere des afrikanischen Kontinents und des Nahen und Mittleren Ostens, stehen wir erst am Anfang weltweiter, bislang unvorstellbarer Wanderungsbewegungen in Richtung der wohlhabenden europäischen Staaten. Die aktuelle deutsche und europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik kann deshalb so nicht weitergeführt werden. Die unzutreffende Bezeichnung „Flüchtling“ für fast alle Menschen, die irregulär nach Deutschland einreisen, um hier dauerhaft zu bleiben, ist Ausdruck dieser verfehlten Politik. Es ist demgegenüber notwendig, zwischen politisch Verfolgten und (Kriegs-) Flüchtlingen, die unmittelbar vor ihrer Einreise echten, kriegsbedingten Gefahren ausgesetzt waren, einerseits und irregulären Migranten andererseits zu unterscheiden. Echte Flüchtlinge will auch die AfD schützen, solange die Fluchtursache im Heimatland andauert. Irreguläre Migranten aber, die, anders als Flüchtlinge, nicht verfolgt werden, können keinen Flüchtlingsschutz beanspruchen. Entfällt der Fluchtgrund durch Beendigung von Krieg, politischer oder religiöser Verfolgung im Herkunftsland der Flüchtlinge, endet deren Aufenthaltserlaubnis. Die betroffenen Flüchtlinge müssen Deutschland wieder verlassen. Dazu soll Deutschland im Verbund mit den europäischen Partnerländern Rückkehrhilfen gewähren. Es dient dem inneren und äußeren Frieden, wenn die in ihre Herkunftsländer zurückkehrenden Flüchtlinge ihren Beitrag zum politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau ihres Heimatlandes leisten. Ihre Rückkehr sollte durch ein internationales Wiederaufbauprogramm unterstützt werden. Die überkommene Politik der großzügigen Asylgewährung im Wissen um massenhaften Missbrauch führt nicht nur zu einer rasanten, unaufhaltsamen Besiedelung Europas, insbesondere Deutschlands, durch Menschen aus anderen Kulturen und Weltteilen. Sie ist auch für den Tod vieler Menschen auf dem Mittelmeer verantwortlich. Die AfD will diese zynisch hingenommene Folge eines irregeleiteten Humanitarismus vermeiden und die daraus entstehende Gefahr sozialer und religiöser Unruhen sowie eines schleichenden Erlöschens der europäischen Kulturen abwenden. Die gesamteuropäische Asylpolitik ist wegen des Bruchs des Dublin-Abkommens durch südliche EU-Länder, zuletzt aber auch durch das Verschulden der deutschen Bundesregierung gescheitert. Die AfD setzt sich daher für eine vollständige Schließung der EU-Außengrenzen ein und fordert den aus politischen und anderen Gründen flüchtenden Menschen folgende Option anzubieten: In der Herkunftsregion von Flüchtlingsbewegungen, wie z.B. Nordafrika, werden Schutz- und Asylzentren in sicheren Staaten eingerichtet. Vorrangiges Ziel ist, solche Aufnahmeeinrichtungen unter UN- oder EU-Mandat zu betreiben. Anträge auf Schutz sollen danach nur noch dort gestellt und entschieden werden. Antragsteller in Deutschland und Europa sind ausnahmslos zur Rückkehr in diese Zentren zu verpflichten. Sollten sich solche Aufnahmeeinrichtungen nicht innerhalb überschaubarer Zeit international organisieren lassen, dann wird Deutschland eigenständig in sicheren Staaten geschützte Aufnahmeeinrichtungen nach ortsüblichem Standard und ortsüblicher Grundversorgung einrichten. Dazu müssen Staaten gefunden werden, die vertraglich den Betrieb einer Aufnahmeeinrichtung auf dem Botschaftsgelände oder einer sonstigen Liegenschaft ermöglichen, wie es dem „australischen Modell“ entspricht. In diesen regionalen Aufnahmeeinrichtungen werden Außenstellen des BAMF sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeit angesiedelt, die für die Durchführung des Asyl- und Rechtsmittelverfahrens für Asylsuchende aus der Region die Alleinzuständigkeit erhalten. Schutzsuchende aus diesen Regionen, die in Deutschland eintreffen und hier ihre Anträge stellen, werden ausnahmslos zur Durchführung des Asylverfahrens zur zuständigen Aufnahmeeinrichtung in der Herkunftsregion begleitet. Nach Anerkennung eines Schutzgrundes wird ihnen die sichere Reise nach Deutschland ermöglicht. An allen deutschen Grenzübergängen, an denen eine ungeregelte Einwanderung stattfindet, sind strenge Personenkontrollen einzuführen, um illegale Grenzübertritte zu verhindern. Solange es weltweite Wanderungsbewegungen in Richtung Deutschland gibt und solange die Dysfunktionalität der europäischen Grenzsicherung andauert, befürworten wir Sicherungsmaßnahmen an den deutschen Grenzen zur Verhinderung jeder unkontrollierten Einwanderung. Dies schließt die Bewachung der „grünen Grenze“ ein. Die AfD will das individuelle Asylgrundrecht durch die grundgesetzliche Gewährleistung eines Asylgesetzes (institutionelle Garantie) ersetzen. Die Genfer Konvention von 1951 und andere, veraltete supra- und internationale Abkommen sind an die globalisierte Gegenwart mit ihren weltweiten Massenmigrationen anzupassen. Das Asylrecht darf nicht länger als ein Vehikel der Masseneinwanderung missbraucht werden. Die Entscheider des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mussten seit Ende 2014 die Pauschalanerkennung ganzer Volksgruppen vornehmen, anstatt Einzelentscheidungen zu treffen. Nachprüfungen von Identität, Herkunft, Staatsangehörigkeit usw. fanden nicht statt, was zum Missbrauch geradezu einlädt. Die Entscheider müssen wieder unabhängig von Weisungen werden, wie dies bis 2002 der Fall war. Nur so lässt sich ihre politische Instrumentalisierung zur Steuerung der Anerkennungsquote verhindern. Auch die Lebensbedingungen in heimatnahen Flüchtlingslagern in Folge von Kriegen müssen auf einem Niveau gehalten werden, das eine Weiterwanderung überflüssig macht. Mit einem Bruchteil der Finanzmittel, die wir für die Bewältigung der irregulären Migration im Inland aufwenden müssen, können wir ungleich mehr Menschen vor Ort helfen, und den Auswanderungsdruck dort vermindern.

GRUNDSATZprogramm 9.1.2 Rückführung - Schluss mit Fehlanreizen und falscher Nachsicht Der wichtigste (Fehl-)Anreiz, über das Asylrecht in das deutsche Sozialsystem einzuwandern, ist bereits seit Jahrzehnten die fehlende Durchsetzung der Ausreisepflicht gegenüber Ausländern, die unter keinem Gesichtspunkt bleibeberechtigt sind. Rückführungen in die Herkunftsländer werden auf mannigfache Weise sabotiert. Daran beteiligt sind die Ausreisepflichtigen, inländische Helfer und teilweise auch die Herkunftsländer. Kampagnen der Einwanderungslobby und Medien zielen auf immer neue Bleiberechte. Landesregierungen halten sich häufig nicht an das Bundes-Abschieberecht, verschleppen seine Durchsetzung und setzen es vielfach praktisch außer Kraft. Die AfD will diese Missachtung des Rechtsstaats beenden. Sie fordert, das Abschieberecht zu ertüchtigen, zu vereinfachen und es konsequent anzuwenden; wo dies nicht geschieht, hat die Rechts-und Fachaufsicht des Bundes sofort einzugreifen. Die Ausländerbehörden müssen auf die uneingeschränkte Rückendeckung der Politik vertrauen können.Alle rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber sind unverzüglich außer Landes zu bringen, sofern sie nicht entsprechende Ausreiseaufforderungen freiwillig befolgen. Gewährung oder Streichung von Entwicklungshilfe und die Visapolitik müssen zum Hebel für die Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen werden.Vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern dürfen nicht gleichzeitig Anreize zum Bleiben gegeben werden. Unter anderem ist ihre Sozialhilfe dauerhaft auf ein rechtlich zulässiges Minimum in Sachleistungen zurückzuführen. Obstruktionen bei der zur Rückführung erforderlichen Passbeschaffung und Täuschungen der Behörden sind zu ahnden. Altfall- und Bleiberechtsregelungen wollen wir streichen, denn als „Belohnung“ für langjährige Verweigerungshaltung konterkarieren sie diese Absicht. Eine freiwillige Ausreise ist besser als eine Abschiebung. Gerade wer aus rein wirtschaftlichen Motiven Asyl in Deutschland beantragt hat, kann – ggf. durch Gewährung einmaliger Starthilfe - zur freiwilligen Rückkehr bewogen werden. Die AfD bekennt sich dazu, ökonomische Fluchtursachen zu vermeiden, auch wenn dies für die westliche Wirtschaft zunächst Nachteile mit sich bringen könnte. Dazu gehört beispielsweise ein Exportstopp für hochsubventionierte landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Afrika, die dort die lokalen Märkte ruinieren und den Menschen ihre Lebensgrundlage nehmen. Dasselbe gilt für den Export von Waffen, Altkleidern, Giftmüll und andere westliche Abfallprodukte sowie für die EU-Fischerei vor den afrikanischen Küsten.

GRUNDSATZprogramm 9.2 Einwanderung aus EU-Staaten Das europäische Freizügigkeitsrecht hat in seiner Ausprägung der Personenfreizügigkeit zu massiven Wanderungsbewegungen innerhalb der EU aus den ärmeren in die reicheren Staaten, besonders nach Deutschland, allein zum Zweck des Sozialhilfebezugs geführt. Zwar sieht das deutsche Recht - in Einklang mit der Freizügigkeitsrichtlinie – gewisse Einschränkungen der Ansprüche auf Sozialleistungen vor; allerdings sind diese nicht ausreichend, um den Missbrauch des großzügigen deutschen Sozialsystems durchgreifend zu verhindern. Die Praxis bietet viele Möglichkeiten der Umgehung und des Unterlaufens der schwach ausgeprägten rechtlichen Sicherungen. Die AfD fordert deshalb eine umfassende und durchgreifende Neuausrichtung des europäischen Rechts mit dem Ziel der Wiedergewinnung nationaler Handlungsmöglichkeiten zur Beendigung des massenhaften Missbrauchs von Rechten, die mit der europäischen Freizügigkeit einhergehen. Sollte dies keine Wirkung entfalten, dann fordern wir, die EU-Personenfreizügigkeit dahingehend einzuschränken, dass dem aufnehmenden Staat eine kontrollierte Steuerung der EU-Zuwanderung durch Arbeitnehmer und Familienangehörige möglich ist. Mit Priorität fordert die AfD, allen EU-Ländern die Möglichkeit zu eröffnen, den Anspruch auf steuerfinanzierte Sozialleistungen für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen von einer vierjährigen, versicherungspflichtigen Beschäftigung ohne staatliche Zuschüsse abhängig zu machen. Die direkte Einwanderung in die Sozialsysteme muss verhindert werden. Gegenstehendes europäisches Recht muss entsprechend geändert werden.

GRUNDSATZprogramm 9.3 Gesteuerte Einwanderung aus Drittstaaten Wir setzen uns für eine maßvolle legale Einwanderung nach qualitativen Kriterien ein, soweit ein unabweisbarer Bedarf weder durch einheimische Potentiale noch durch Zuwanderung aus der EU gedeckt werden kann. Im Vordergrund stehen die Interessen Deutschlands als Sozialstaat, Wirtschafts- und Kulturnation. Für den Arbeitsmarkt qualifizierte Einwanderer mit hoher Integrationsbereitschaft sind uns willkommen. Die langjährigen Erfahrungen anderer westlicher Einwanderungsländer müssen wir uns zu Nutze machen. Davon strikt zu trennen ist die ungeregelte Asylzuwanderung, die dem Wirtschaftsstandort Deutschland nicht nutzt und der Gesellschaft schadet. Die Versorgung unseres Landes mit qualifizierten Arbeitskräften muss in erster Linie über die vollständige Erschließung der einheimischen Potentiale erfolgen. Hierzu zählen eine umfassende Aus- und Weiterbildung, die Integration von immer noch Millionen zählenden Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt und die Beendigung der Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern und von Alleinerziehenden. Teilweise kann die legale Zuwanderung aus EU-Staaten dazu beitragen. Auch die fortgesetzte Auswanderung inländischer Hochqualifizierter muss reduziert und die bereits Ausgewanderten müssen zur Rückkehr ermutigt werden. Die Anwerbung in Drittländern kommt erst dann zum Zuge, wenn zuvor sämtliche dieser Möglichkeiten zur Arbeitskräftegewinnung und -qualifizierung genutzt wurden. Die gesteuerte Einwanderung aus Drittstaaten ist jedoch kein Weg, um die demografische Krise zu lösen. Die ungesteuerte, überwiegend illegale Zuwanderung von Unqualifizierten auf dem Umweg der Asylantragstellung steigert das Fachkräftepotential nicht. Deutschland steht mit anderen Hochtechnologienationen in einer Konkurrenz um die Gewinnung wirklich qualifizierter Zuwanderer. Das rechtliche Instrumentarium, um in diesem Wettstreit bestehen zu können, bedarf einer durchgreifenden Überarbeitung. Vorbild hierfür könnte ein auf deutsche Verhältnisse angepasstes „kanadisches Modell“ sein. Es muss in erster Linie auf Einwanderungswillige aus dem Ausland Anwendung finden. Nur in Einzelfällen sollte es auch schon in Deutschland befindlichen Ausländern ohne Daueraufenthaltsberechtigung offen stehen, wie zum Beispiel Ausländern aus Drittstaaten, die in Deutschland ein Studium absolviert haben. Für eine Einwanderung in diesem Sinne müssen vor der Einreise die Integrationsfähigkeit, die Qualifikation, Sprachkenntnisse und ein Arbeitsplatzangebot ausschlaggebend sein. Über Qualität und Quantität der Einwanderung selbst zu bestimmen, ist herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität; das muss uneingeschränkt auch für Deutschland gelten.

WAHLprogramm 5.2 Zuwanderung muss nach unseren Regeln stattfinden Die Zuwanderung kann die Probleme der sozialen Sicherungssysteme, die in Deutschland durch den Geburtenrückgang entstanden sind und in Zukunft in verschärfter Form in Erscheinung treten werden, nicht lösen. Vielmehr werden die bestehenden Probleme durch die derzeitige Art und das Ausmaß der Zuwanderung verschärft. Die Grenzen müssen umgehend geschlossen werden, um die ungeregelte Massenimmigration in unser Land und seine Sozialsysteme durch überwiegend beruflich unqualifizierte Asylbewerber sofort zu beenden. Eine erfolgreiche Anpassung all dieser Menschen, darunter ein beträchtlicher Anteil von Analphabeten, ist unmöglich. Wir brauchen über mehrere Jahre diesbezüglich eine Minuszuwanderung. Vorrang vor Zuwanderung haben familien- und bevölkerungspolitische Maßnahmen, insbesondere eine „aktivierende Familienpolitik“, aber auch die Reduzierung der Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Deutschland. Wir wollen selbst entscheiden, wer zu uns kommt, und ausschließlich qualifizierten Zuzug nach Bedarf zulassen. Über Qualität und Quantität einer Einwanderung selbst zu bestimmen, ist herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität; das muss auch für Deutschland gelten. Einen Asylantrag soll nur stellen dürfen, wer seine Identität nachweist. Alle abgelehnten Asylbewerber sind in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Der Bund soll dafür zuständig werden, um eine einheitliche Verwaltungspraxis zu gewährleisten und die Verweigerungshaltung nicht kooperativer Bundesländer zu überwinden. Wir fordern zudem eine jährliche Mindestabschiebequote. Sollten sich die Herkunftsländer weigern, ihre Bürger wieder einreisen zu lassen, muss auf diese Länder Druck ausgeübt werden, zum Beispiel durch die Einstellung der Entwicklungshilfe. Hilfsweise müssen die Migranten in aufnahmebereite Drittstaaten überführt werden.

GRUNDSATZprogramm 9.4 Integration - Mehr als nur Deutsch lernen Die multikulturelle Gesellschaft ist gescheitert. Um mit Einwanderern in der Zukunft friedlich zusammenleben zu können, ist deren Integration unerlässlich. Nur so lässt sich auch das weitere Vordringen von Gegen- und Parallelgesellschaften in unserem Land verhindern. Gelingende Integration fordert von Einwanderern jeden Alters nach einer angemessenen Zeit die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die Achtung und gelebte Bejahung unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie den Verdienst des eigenen Lebensunterhalts. Assimilation als weitestgehende Form der Integration ist zwar anzustreben, aber nicht erzwingbar. Jeder Einwanderer hat eine unabdingbare Bringschuld, sich zu integrieren; er muss sich seiner neuen Heimat anpassen, nicht umgekehrt. Eine fortgesetzte Zuwanderung von Menschen mit denkbar schlechten Integrationsaussichten verschärft die bestehenden Probleme und ist daher unverantwortlich. Gute Integrationsaussichten müssen für eine Einreise mit der Absicht eines dauerhaften Aufenthalts künftig Bedingung sein. Der Daueraufenthalt setzt gelungene Integration voraus. Wer sich der Integration verweigert, muss sanktioniert werden und letztendlich auch sein Aufenthaltsrecht verlieren können. Der hohe Standard unseres Bildungssystems ist der wichtigste Grund für die Stellung Deutschlands als eine der führenden Wirtschaftsnationen. Eine Absenkung der schulischen und beruflichen Anforderungen aus Gründen einer vermeintlich besseren Integration darf es nicht geben.

GRUNDSATZprogramm 9.5 Kosten der Einwanderung - Transparenz herstellen Einwanderung in die sozialen Systeme ist Alltag. Beispiele liefert die Rechts- und Lebenswirklichkeit aller Zu- und Einwanderungsgruppen. Angebliche Sicherungsmechanismen entpuppen sich als wirkungslos, als von der Rechtsprechung außer Kraft gesetzt, durch EU-Recht relativiert oder als äußerst betrugsanfällig. Niedrigqualifizierte wandern überwiegend über missbräuchliche Asylanträge zu und sind auf die steuerfinanzierten sozialen Sicherungssysteme angewiesen. Qualifizierte Einwanderer bevorzugen Staaten mit geringer Steuerlast. Ausnahmslos jeder Asylantragsteller wandert in das soziale System ein, da ihm ab Grenzübertritt Leistungsansprüche zustehen. Nach seiner Anerkennung gilt dasselbe für nachziehende Familienmitglieder. Die AfD fordert, die schrankenlosen Möglichkeiten des Familiennachzugs für anerkannte Asylbewerber zu beenden, weil dies sonst einen direkten und dauerhaften Nachzug in das soziale Netz ermöglicht. Die Kosten der Massenzuwanderung sind intransparent. Schätzungen erreichen Größenordnungen von hunderten Milliarden EURO. Es reicht nicht, nur die Zahl der Sozialleistungsempfänger mit dem Regelsatz zu multiplizieren. Hinzu kommt eine enorme Fülle versteckter Kosten für die Flüchtlingsbetreuung und -versorgung auf allen Verwaltungsebenen. Im Gefolge der Massenzuwanderung ist eine kartellähnliche Migrationsindustrie entstanden, die vielerorts die Preise diktiert. Es gibt keine umfassende Kostenanalyse und -darstellung. Sie ist der politischen Führung in Bund und Ländern auch höchst unerwünscht. Die AfD fordert, die Finanzierung der Zuwanderung grundsätzlich neu zu ordnen. Die Kosten sollen auf allen Ebenen der Verwaltung völlig transparent und vollständig dargestellt werden. Die wirtschaftliche Verwendung von Steuermitteln muss auch im Einwanderungssektor konsequent durchgesetzt werden. Einen „Flüchtlings-Soli“ lehnt die AfD vehement ab. Zu den Kosten der Einwanderung gehören nicht nur die kurzfristigen, sondern auch die langfristigen Kosten. Die Staatsangehörigkeit von SGB-II-Beziehern wird nicht aufgeschlüsselt und ist geheim. Damit ist die Zahl der als asylberechtigt Anerkannten, die dauerhaft im sozialen Netz verbleiben, nicht bekannt. Integrationserfolge oder –misserfolge können auf diese Weise nicht evaluiert werden. Die AfD fordert auch hier vollständige Transparenz.

GRUNDSATZprogramm 9.7 Einbürgerung - Abschluss gelungener Integration Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit ist Abschluss einer erfolgreichen Integration, nicht aber deren Ausgangspunkt. Für die AfD ist die deutsche Staatsangehörigkeit untrennbar mit unserer Kultur und Sprache verbunden. Die Staatsangehörigkeit hat in den vergangenen Jahren einen schleichenden Bedeutungsverlust erfahren. Kinder bekommen unter bestimmten Bedingungen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn kein Elternteil Deutscher ist. Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten der doppelten Staatsangehörigkeit erweitert. Die AfD lehnt den „Doppelpass“, also den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei gleichzeitigem Fortbestand oder Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit, grundsätzlich ab, was wohlbegründete Sonderfälle aber nicht ausschließt. Darüber hinaus müssen die Anforderungen für eine Einbürgerung deutlich erhöht werden. Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nur an mündige Einwanderer verliehen werden. Damit unvereinbar ist der automatische Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Kinder ausländischer Elternpaare, der zu erheblichem Missbrauch geführt hat. Diese Kinder sollen die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann erhalten, wenn mindestens ein Elternteil bereits Deutscher ist. Das Territorialprinzip wollen wir aus diesen Gründen wieder aus dem Gesetz streichen.

WAHLprogramm 6. Der Islam im Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Der Islam gehört nicht zu Deutschland. In der Ausbreitung des Islam und der Präsenz von über 5 Millionen Muslimen, deren Zahl ständig wächst, sieht die AfD eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung. Altkanzler Schmidt hat in seiner politischen Bilanz diesen Umstand richtig erkannt und bereits 2008 formuliert: „Wer die Zahlen der Muslime in Deutschland erhöhen will, nimmt eine zunehmende Gefährdung unseres inneren Friedens in Kauf.“ Ein Islam, der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands nicht vereinbar. Viele Muslime leben rechtstreu (und integriert) und sind geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft. Die AfD will jedoch verhindern, dass sich abgeschottete islamische Parallelgesellschaften weiter ausbreiten, in welchen muslimische ,,Friedensrichter“ Rechtsvorschriften der Scharia anwenden und das staatliche Monopol der Strafverfolgung und Rechtsprechung unterlaufen. Die AfD erkennt uneingeschränkt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit an. Sie fordert jedoch, der Religionsausübung (gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung) Schranken zu setzen durch staatliche Gesetze, die Menschenrechte und unsere Werte. Staatliches Recht steht im säkularen Staat über religiösen Geboten und Traditionen. Islamkritik, auch religiöse Satire (und Karikaturen), sind im Rahmen der allgemeinen Gesetze rechtmäßig. Sie sind Ausfluss des Grundrechts der freien Meinungsäußerung und der Kunstfreiheit. Einer Diffamierung rationaler Religionskritik als „Islamophobie“ oder „Rassismus“ tritt die AfD entgegen. Wir fordern jedermann dazu auf, solche Polemik durch intellektuellen Diskurs zu ersetzen. Verfassungsfeindlichen Vereinen, die nach Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz zu verbieten sind, ist der Bau und Betrieb von Moscheen wegen der konkreten Gefahr zu untersagen, dass Imame dort Lehren verbreiten, die zu einer gegen unsere Rechtsordnung gerichteten politisch-religiösen Radikalisierung von Muslimen beitragen. Wir wollen verhindern, dass sich Muslime bis zum gewaltbereiten Salafismus und Terror radikalisieren. Auch die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber bzw. deren Mittelsmänner soll unterbunden werden. Islamische Staaten wollen durch den Bau und Betrieb von Moscheen den Islam in Deutschland verbreiten und ihre Macht vergrößern. Sie führen und unterstützen einen Kulturkrieg. So ist die Abhängigkeit der rund 900 Ditib-Moscheen und ihrer Imame vom staatlichen „Amt für Religiöse Angelegenheiten“ der Türkei (Diyanet) nicht hinnehmbar. Über die Ditib übt die autoritäre Türkei starken Einfluss auf viele in Deutschland lebende Bürger türkischer Herkunft aus. Sie behindert dadurch deren Anpassung an unsere Gesellschaft und gefährdet die Loyalität zu unserem Staat. Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftszeichen ebenso ab wie den Muezzin-Ruf, nach dem es außer dem islamischen Allah keinen Gott gibt. Es handelt sich hierbei um religiösen Imperialismus. Minarett und Muezzin-Ruf stehen im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen, das die christlichen Kirchen, jüdischen Gemeinden und andere religiöse Gemeinschaften in der Moderne praktizieren. Imame müssen sich vorbehaltlos zu unserem Grundgesetz bekennen. Die Predigten in Moscheen in Deutschland sollen in deutscher Sprache gehalten werden. Imame, die gegen das Grundgesetz agitieren, erhalten ein Predigtverbot und werden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen abgeschoben. Die islamtheologischen Lehrstühle an deutschen Universitäten sind abzuschaffen und die Stellen der bekenntnisneutralen Islamwissenschaft zu übertragen. Die AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen – eine ausreichende Repräsentanz, die Gewähr der Dauer und die Achtung des freiheitlichen Staatskirchenrechts – nicht erfüllen. Die Anerkennung der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Gleichwertigkeit der Religionen, welche das Staatskirchenrecht verlangt, sind dem Islam fremd. Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst. Burka und Niqab errichten durch die Gesichtsverhüllung eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und erschweren damit das Zusammenleben in der Gesellschaft. Ein Verbot ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2014 auch rechtmäßig. Im öffentlichen Dienst soll kein Kopftuch getragen werden, in Bildungseinrichtungen weder von Lehrerinnen noch von Schülerinnen in Anlehnung an das französische Modell. Der im Grundgesetz garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht das Kopftuch als religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von Muslimas unter den Mann. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015, nach dem ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen verfassungswidrig sei, betrachtet die AfD als ein Hindernis für eine erfolgreiche Integrationspolitik. Die AfD verlangt, eine standesamtliche Eheschließung vor jeder religiösen Trauung rechtlich wieder für verbindlich zu erklären. Religiöse Trauungen können diese staatsrechtliche Voraussetzung zur Anerkennung einer Ehe nicht ersetzen. Das Verbot der religiösen Voraustrauung, etwa durch Imame, soll wieder in Kraft gesetzt und die Streichung der §§ 67 und 67a im Personenstandsgesetz von 2009 rückgängig gemacht werden. Nur so können wir der Imam-Ehe entgegenwirken, die unter Umgehung der standesamtlichen Trauung und oftmals unter Zwang die Polygamie, Kinderehe und Verwandtenehe ermöglicht. Im Ausland geschlossene Ehen gemäß dem Familienrecht der Scharia, die gegen unsere Gesetze und unsere Moralvorstellungen verstoßen, sollen in Deutschland rechtlich nicht anerkannt werden.

GRUNDSATZprogramm 6.2 Mehr Kinder statt Masseneinwanderung Den demografischen Fehlentwicklungen in Deutschland muss entgegengewirkt werden. Die volkswirtschaftlich nicht tragfähige und konfliktträchtige Masseneinwanderung ist dafür kein geeignetes Mittel. Vielmehr muss mittels einer aktivierenden Familienpolitik eine höhere Geburtenrate der einheimischen Bevölkerung als mittel- und langfristig einzig tragfähige Lösung erreicht werden. Die Geburtenrate in Deutschland liegt mit einem relativ konstanten Wert von 1,4 seit über vierzig Jahren weit unter dem bestanderhaltenden Niveau. Jede fünfte Frau bleibt heute kinderlos, unter Akademikerinnen war es 2012 sogar jede dritte. Familien mit mehr als zwei Kindern finden sich überwiegend in sozial schwächeren Schichten, während in der Mittelschicht das Geburteneintrittsalter der Frauen immer weiter steigt und die Anzahl kinderreicher Familien sinkt. Auch sind jährlich rund 100.000 Abtreibungen nach der Beratungsregel (soziale Indikation) zu beklagen. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung kontinuierlich an, so dass sich die Bevölkerungsstruktur gravierend ändert. Im Jahr 2060 werden Prognosen des Statistischen Bundesamts zufolge nur noch 65 bis 70 Millionen Menschen in Deutschland leben gegenüber 81 Millionen 2015. Nehmen die Verschiebung der Alterspyramide und die mangelnde Orientierung der Zuwanderung am Bedarf des Arbeitsmarktes weiter zu, wird dies sinkende Renten, eine Überlastung der berufstätigen Jahrgänge durch Steuern und Abgaben und eine verminderte Wirtschaftsleistung zur Folge haben. Die sozialen Sicherungssysteme werden in eine finanzielle Schieflage geraten. Um den Auswirkungen dieses markanten demografischen Trends entgegenzuwirken, setzen die derzeitigen Regierungsparteien auf eine fortgesetzte, von Bedarf und Qualifikation abgekoppelte Masseneinwanderung hauptsächlich aus islamischen Staaten. Dabei hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass insbesondere muslimische Migranten in Deutschland nur ein unterdurchschnittliches Bildungs- und Beschäftigungsniveau erreichen. Dass die Geburtenrate unter Migranten mit mehr als 1,8 Kindern deutlich höher liegt als unter deutschstämmigen Frauen, verstärkt den ethnisch-kulturellen Wandel der Bevölkerungsstruktur. Der Versuch, diese Entwicklungen über noch mehr Einwanderung zu kompensieren, birgt durch mangelnde Integration und Kettenmigration insbesondere in den großen Städten die Gefahr, dass sich weitere Parallelgesellschaften bilden. Durch das sich Ausbreiten der konfliktträchtigen Multi-Minoritätengesellschaften erodieren der soziale Zusammenhalt, das gegenseitige Vertrauen und die öffentliche Sicherheit als unverzichtbare Elemente eines stabilen Gemeinwesens. Der durchschnittliche Bildungsstand wird weiter sinken. Durch eine größere Wertschätzung der Elternarbeit sowie einer Bildungs- und Familienpolitik, die sich an den Bedürfnissen von Familien orientiert und junge Menschen zur Familiengründung ermutigt, soll die Geburtenrate mittel- bis langfristig wieder ein tragfähiges Niveau erreichen. Die Lücke zwischen Kinderwunsch, den nach wie vor 90 Prozent der jungen Deutschen hegen, und der Zahl der geborenen Kinder soweit wie möglich zu schließen, sehen wir als zentrale politische Aufgabe.

GRUNDSATZprogramm 7.2 Deutsche Leitkultur statt Multikulturalismus Die Alternative für Deutschland bekennt sich zur deutschen Leitkultur, die sich im Wesentlichen aus drei Quellen speist: erstens der religiösen Überlieferung des Christentums, zweitens der wissenschaftlich-humanistischen Tradition, deren antike Wurzeln in Renaissance und Aufklärung erneuert wurden, und drittens dem römischen Recht, auf dem unser Rechtsstaat fußt. Gemeinsam liegen diese Traditionen nicht nur unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zugrunde, sondern prägen auch den alltäglichen Umgang der Menschen miteinander, das Verhältnis der Geschlechter und das Verhalten der Eltern gegenüber ihren Kindern. Die Ideologie des Multikulturalismus, die importierte kulturelle Strömungen auf geschichtsblinde Weise der einheimischen Kultur gleichstellt und deren Werte damit zutiefst relativiert, betrachtet die AfD als ernste Bedrohung für den sozialen Frieden und für den Fortbestand der Nation als kulturelle Einheit. Ihr gegenüber müssen der Staat und die Zivilgesellschaft die deutsche kulturelle Identität als Leitkultur selbstbewusst verteidigen.

GRUNDSATZprogramm 8.2.4 Politisch-ideologische Indoktrination darf es an der Schule nicht geben Das Klassenzimmer darf kein Ort der politischen Indoktrination sein. An deutschen Schulen wird oft nicht die Bildung einer eigenen Meinung gefördert, sondern die unkritische Übernahme ideologischer Vorgaben. Ziel der schulischen Bildung muss jedoch der eigenverantwortlich denkende Bürger sein. Eine einseitige Hervorhebung der Homo- und Transsexualität im Unterricht lehnen wir ebenso entschieden ab wie die ideologische Beeinflussung durch das „Gender-Mainstreaming“. Das traditionelle Familienbild darf dadurch nicht zerstört werden. Unsere Kinder dürfen in der Schule nicht zum Spielball der sexuellen Neigungen einer lauten Minderheit werden.

GRUNDSATZprogramm 8.2.7 Koranschulen schließen. Islamkunde in den Ethikunterricht integrieren Soweit ein bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht stattfindet, fordern wir eine Islamkunde in deutscher Sprache für alle muslimischen Schüler. Die Lehrer sollten von verfassungstreuen Islamwissenschaftlern an deutschen Universitäten ausgebildet werden, die nicht von islamischen Verbänden beeinflusst sein dürfen. Solange der Islam keine echte Reformation durchlaufen hat, fordern wir die Schließung von Koranschulen wegen der unkontrollierbaren Gefahr einer radikalen verfassungsfeindlichen Indoktrination.

GRUNDSATZprogramm 8.2.8 Keine Sonderrechte für muslimische Schüler Wir lehnen Sonderrechte für muslimische Schüler ab und fordern die Teilnahme am Sportunterricht und an Klassenfahrten ohne Ausnahme. Muslimische Schüler und ihre Eltern haben auch weibliche Lehrkräfte als Vertreter unserer Werte und unserer staatlichen Ordnung uneingeschränkt zu akzeptieren.

Ende der AfD-Texte.

Danke für Eure Ausdauer beim Lesen :)

Falls jemand in irgendwelchen anderen Texten der AfD Nazi-Inhalte gefunden hat, bitte ich die in den Kommentaren mit Quellenangabe zu zitieren.

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