In den letzten achtziger Jahren des vergangenen Jahrtausends erließ der Landpfleger von Germanien ein Gesetz, demzufolge in Videotheken (eh schon wissen: Magnetbänder, VHS etc. pp.) jugendgefährdende Videos in einem eigenen Raum mit eigenem Eingang angeboten werden mußten, zu dem Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben durften. Sollte aus räumlichen oder sonstigen Gründe eine Trennung nicht möglich oder erwünscht sein, so sollte dann die gesamte Videothek für Jugendliche Sperrgebiet sein.

Eines Tages aber geschah es, daß meine Frau sich ein Video ausleihen wollte. Die Videothek hatte nicht die räumlichen Möglichkeiten, zwischen "normalen Videos" und "Erwachsenen-Videos" zu trennen, also war - gemäß gesetzlicher Vorgabe - die ganze Videothek nur für Personen über 18 Jahre zugänglich.

Nun hatte meine Frau aber unseren damals wenige Monate alten Ältesten im Brustbeutel vor sich hängen. Konsequenterweise wurde ihr der Zutritt verweigert, denn nachgewiesenermaßen war der Kleine noch nicht volljährig. Nein, das ist kein Scheiß, den ich mir ausgedacht habe.

Ich bin mir ziemlich sicher, mein Sohn hätte keinerlei seelischen Schaden erlitten, wäre er damals an Porno- und Splattervideos vorbeigetragen worden.

2
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
6 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

rahab

rahab bewertete diesen Eintrag 29.06.2018 02:42:27

sisterect

sisterect bewertete diesen Eintrag 29.06.2018 02:01:43

1 Kommentare

Mehr von Theodor Rieh