Debunk the Funk - Der Lübecker Impfstoff

Impfgegner können manchmal sehr paradoxe Sachen liefern. Ein Beispiel ist das hier.

https://www.fischundfleisch.com/benni/corona-wahrheit-und-luege-72816#comment-1155205

Zitat: "Was nach einem gefährlichen Versuch eines einzelnen Arztes klingt, ist jedoch die Entwicklung eines Medizinprofessors, der sein letztes Biotech-Unternehmen für mehr als eine Milliarde Euro verkauft hat. Nur wenige Medien berichten von dem Erfolg, den Prof. Stöcker in kürzester Zeit erreicht hat."

Zunächst ist der Text in mehreren Punkten irreführend. Erstens: "Was nach einem gefährlichen Versuch eines einzelnen Arztes klingt, ist jedoch die Entwicklung eines Medizinprofessors, der sein letztes Biotech-Unternehmen für mehr als eine Milliarde Euro verkauft hat." ist ein nur sehr dünner "Appeal to Authority". Auch Medizinprofessoren mit Biotechunternehmen können Mist bauen.

Zitat: "Nur wenige Medien berichten von dem Erfolg, den Prof. Stöcker in kürzester Zeit erreicht hat."

Hier haben wir den dünnen Appeal an eine Art Opferrolle.

Aber kurz zur Vorgeschichte. Winfried Stöcker is ein Unternehmer und Mediziner, der einen COVID19 Impfsoff entwickeln wollte. Dazu nahm er ein Subunit des Spikeproteins und kombinierte es mit Adjuvantien, spritzte es sich selbst und lies sein Blut auf neuralisierende Antikörper untersuchen, die auch festgestellt wurden. So weit, so gut sollte man meinen. Doch dann wurde die Sache häßlich.

Anstatt der vorgeschriebenen toxikologischen, Phase I und Phase II Versuche wurden gleich 100 Miglieder seines Betriebes bzw, seiner Familie in einer Art mini-Phase III Studie als Probanden gebraucht. Abschätzung der Toxikologie: Keine. Abschätzung der Nebenwirkungen durch Phase I & II Studien: Keine. Abschätzung der Toxikologie: Keine. Nachweis der GMP konformen Herstellung des Impfstoffs: Keiner. Durch die fehlenden Daten kann keine Probandenaufklärung erfolgen (die zwingend vorgeschrieben ist), versichert waren die Probanden (auch eine zwingende Voraussetzung) auch nicht. Eine Genehmigung durch eine Ethikkomission wäre ohne solche Daten bzw. Gegebenheiten nie erfolgt. So eine "Studie" kann man nur als grob fahrlässig bezeichnen.

Eine Phase III Studie muß zwingend folgendes enthalten:

- Daten, die klar die Gefährdung der Probanden abschätzen.

- Eine Studienplan der klar die Endpunkte der Studie definiert.

- Eine Probandenversicherung.

- Eine Entscheidung der Ethikkomission.

Meines Wissens hatte Herr Stöcker nichts davon.

Der Nürnberger Code sagt ganz klar, dass so ein Ansatz ein absoutes NoGo ist:

1.) Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

Da mangels Daten die Probanden nicht aufgeklärt werden konnten z.B. hinsichlich: "alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind" dürfte dieser Punkt klar verletzt worden sein.

2.) Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.

Aufgrund mangelnder Studienplanung sind die Ergebnisse fraglich.

3.) Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.

Tierversuche wurden nicht durchgeführt.

4.) Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.

Da hat Herr Stöcker einfach Glück gehabt.

5.) Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.

Da hat Herr Söcker auch einfach nur Glück gehabt.

6.) Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.

7.) Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.

Stichwort: Nichtdurchführung von Vorversuchen.

8.) Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.

Stichort: Nichdurchführung von Vorversuchen

9.) Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.

10.) Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.

Herr Stöcker behauptet, der Impfstoff hätte keine Nebenwirkungen und seine Probanden wären immun. Weder das eine, noch das andere kann behauptet werden,

(a) weil die Studie dazu viel zu klein ist und

(b) der Endpunkt der Studie (Bildung von Antikörpern) dazu ungeeignet ist.

Herr Stöcker müsste das alles eigentlich wissen. Dass die Pharmaindustrie oder der Staat einen Impfstoff mit der Vorgeschichte nicht einmal mit einem Feuerhaken berühren, dürfte wohl absolut klar sein.

Und jetzt kommt der Hammer. Obwohl *keinerlei* Daten da sind wurde durch Impfskeptiker eine Schnellzulassung gefordert, Zitat eines der hiesigen "Was ist das Problem?".

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Dieter Knoflach

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