Anwalt kann sich nur für anwaltliche Tätigkeit auf anwaltliche Verschwiegenheitspflicht berufen.

Der feine Herr Anwalt aus der Innenstadt verschleiert seine nicht ganz so feinen KGB-Methoden als „journalistischen Weg“:

https://www.oe24.at/oesterreich/politik/Ibiza-Video-Anwalt-stellt-sich-als-Enthuellungsjournalist-dar/381740496

Der Herr Anwalt will als Investigativ-Journalist tätig gewesen sein. Gleichzeitig beruft er sich jedoch auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, um seinen Mandanten zu verschleiern.

Eine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nur für anwaltliche Tätigkeiten und nicht für illegale KGB-Methoden, derer sich der Pseudo-Aufdecker für seinen Auftrag bedient hatte.

Der einzig logische Grund, warum sein Mandant 2017 auf eine Veröffentlichung verzichtet hatte, war nicht die Eigendynamik bei der Strache-Falle, sondern die Dynamik der SPÖ-Silberstein-Affäre.

Im Zuge der Silberstein-Affäre wäre der Verdacht sofort auf die SPÖ gefallen. Im Auftrag der SPÖ konnte das Video daher nicht mehr veröffentlicht werden, egal ob der Auftrag von Silberstein oder sonstwem aus dem SPÖ-Umfeld stammte.

Wäre es, wie vom Anwalt behauptet, ein parteiunabhängiges Projekt gewesen, hätte man keine Sekunde gezögert, das Video sofort gegen die FPÖ zu benützen.

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