Wozu gibt es Hausordnungen, wenn Anarchie des Vermieters geduldet wird?

Alltagsgeschichten leidgeprüfter Mieter einer Tiroler Wohnungsgesellschaft

In unserem noch schönen Land wie Österreich und Tirol kommen unterschiedliche Siedlungs- und Wohnungsformen vor, deren Zusammenleben durch eindeutige Regelungen für alle erträglich gestaltet werden. Dies ist gerade in Wohnhäusern oder Wohnblöcken notwendig, um für alle Mieter gleiche Rechte und Pflichten zu generieren und niemanden ungleich zu behandeln.

Zitat aus der entsprechenden Hausordnung:

"Die (Name des Vermieters, eine Gesellschaft im gemeinsamen Eigentum des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck) sieht ihre Wohnanlagen als Ort der Begegnung. Doch um auch in Ihrer Anlage größte Zufriedenheit für die Bewohner zu erreichen, gilt es einige wichtige Regeln zu beachten. Diese "Grundregeln" dienen einem friedlichen und rücksichtsvollen Zusammenleben aller Parteien und finden sich in der hier vorliegenden Hausordnung.

Die Hausordnung bildet einen integrierenden Bestandteil Ihres Mietvertrages. Aus diesem Grund legen wir Ihnen eine verlässliche Einhaltung der folgenden Regeln nahe, die regelmäßig durch unsere Aufsichtspersonen bzw. die Hausbetreuer kontrolliert werden. ...

Wohnhaus

Um die Lärmbelästigung zu minimieren sind ruhestörende Geräusche grundsätzlich werktags von 12:00 bis 14:00 Uhr und von 20:00 bis 06:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt. Verhalten Sie sich auch außerhalb dieser Ruhezeiten so, wie Sie es sich von Ihren Nachbarn wünschen. Übermaßige Lärmentwicklung ist generell zuvermeiden. ...

Gemeinschaftsräume

... Die Reinigung dieser Räume erfolgt abwechselnd durch die Bewohner nach der, durch die Hausverwaltung angeschlagenen Einteilung. Sorgen Sie für eine verlässliche Reinigung! ...

Außenanlagen

... Benutzen Sie für die Entsorgung Ihrer Abfälle (achten Sie auf richtige Mülltrennung!) ausschließlich die zur Verfügung gestellten Behälter und hinterlassen Sie die Müllplätze sauber. ..."

Sein und Schein

Als zivilisierter Österreicher möchte man meinen, daß damit alles geregelt ist, was zu regeln ist, und daß sich alle an die gemeinsamen Spielregeln halten, und falls nicht, drohen die Konsequenzen bis hin zur Kündigung. Die Einhaltung der Regelungen wird jedoch zur Farce, wenn plötzlich in dieses Wohnhaus eine Familie mit ausländischen Bezug einzieht und deren kulturelles Erscheinen die Lebens- und Wohnqualität komplett auf den Kopf stellt und das besagte Ambiente in angenehmer Lage dieses Ortes zum Irrenhaus werden läßt.

Daß verärgerte Mieter laufend Eingaben beim Vermieter machen, und die dann vom Vermieter nur zur Kenntnis genommen werden, kann nicht Ziel und Zweck eines gedeihliches Zusammenlebens sein. Die Vermietungsgesellschaft schaut jetzt schon mehrere Monate zu und läßt die Situation völlig aus dem Ruder laufen, zumal sie jedoch dazu angehalten ist, für Ruhe und Ordnung zu sorgen und auch dafür zu sorgen hat, daß kein Mieter im Haus gestört wird, wiewohl sie auch alles zu unterbinden hat. Diese Ansichten haben ordentliche Gerichte bereits in Österreich festgehalten, was aber die Vermietungsgesellschaft wohl zu sehr auf die leichte Schulter nimmt, wie ein anderer Fall in einer Hausanlage dieser Gesellschaft bezüglich der Erhaltungsarbeiten zeigt. In diesem Fall hat man einen Insektenbefall mit Spinnen derart verniedlicht, daß sogar Gefahr in Verzug gegeben war und der Kammerjäger ordentlich durchgreifen mußte! Dies mag zwar nur die Spitze des Eisberges sein, ähnliches ist auch in diesem Wohnblock festzustellen, indem die Baubehörde dem Vermieter ein VwGH-Erkenntnis unmißverständlich zu verstehen gab, wie mit den Anlagen zu verfahren ist. Im Bescheid war dazu zu lesen:

"... Die Behörde folgt den schlüssigen und nachvollziehbaren Ausführungen des Sachverständigen. Die gegenständlichen Wohnhäuser wurden sohin nicht in einem der Baubewilligung entsprechenden Zustand erhalten.

Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat, ist ein Instandsetzungsauftrag nicht erst zu erlassen, wenn die Gefahr bereits besteht, sondern nach sachkundigem Wissen bzw. der allgemeinen Erfahrung bei Nichtbehebung des Mangels bzw. bei Verschlechterung des Zustandes des Bauwerks eine Gefährdung eintreten würde (vgl. VwGH 27.02.2002, 2001/05/0349).

Aus den dargelegten Gründen sind daher Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 40 Abs. 2 Tiroler Bauordnung 2011 aufzutragen. ..."

Doch nun zurück zum Problem mit kulturellen Unterschieden in diesem Haus, wenn die Vermietungsgesellschaft tatenlos zu sieht, wie die eigenen Vertragspartner gegenseitig zermürbt werden. Die betroffene Vermietungsgesellschaft wurde zweimal gefragt, wie Sie dieses Problem löst und Ihr wurden folgende Fragen gestellt:

"Welche nachhaltigen Maßnahmen die Geschäftsführung trifft, um den Zustand vor dem Einzug der neuen Mieter wieder herzustellen? Und weiters, welche Maßnahmen wurden Ihrerseits zur Einhaltung der Hausordnung bisher getroffen, um den Vorwurf der Untätigkeit und des permanenten Duldens dieser untragbaren Mißstände zu entkräften? Und ich erweitere meine Frage dahingehend, ob die NHT erst dann Maßnahmen ergreift und den ordnungsgemäßen Zustand herstellt, wenn diese durch Behörden, Anwälte oder Medien erfolgen?"

Diese konnte die Gesellschaft zweimal nicht beantworten und versucht es derzeit noch linderen Mitteln wie Gespräche und einem angedachten Wohnungstausch. Daß die Situation jetzt schon vier Monate die betroffenen Parteien zur Weißglut bringt, scheint wohl dem Vertragspartner nicht weiter zu berühren, solange wohl pünktlich das vereinbarte Entgelt auf dem Firmenkonto eingeht.

Faktum ist jedoch, und das scheint wohl die Krux an der Geschichte zu sein, daß einerseits der Versuch gestartet wird, Mieter aus günstigen Wohnungen zu vertreiben, um bei den Nachmietern dann höhere Mieten (teilweise ein mehrfaches) lukrieren zu können, andererseits ist es aber gerade diese Tatenlosigkeit von Gesellschaften in Öffentlicher Hand, die den Frust in der Bevölkerung forcieren und sich dieser Ärger dann in Wahlergebnisse niederschlagen, von denen dann die betroffenen Politiker ihrer Colours dann völlig verstört sind, wie das möglich ist?

Eines ist klar, und das kristallisiert sich überall heraus. Österreich mag zwar eine Bananenrepublik sein, wie dies der neue Bundeskanzler zugegeben hat, doch brauchen wir in unserem Land noch Bananengesellschaften?

Ich kann mir nicht vorstellen, daß die politischen Eigentümervertreter diesem Treiben langfristig zustimmen und somit einen Run an Wählerstimmen an die FPÖ auslösen wollen, weil ihre dort abgeschobenen ex-Kollegen die Geschicke einer solchen Gesellschaft leiten ...

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fischundfleisch

fischundfleisch bewertete diesen Eintrag 21.08.2016 22:49:49

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