Auf der Facebookseite des FPÖ-Politikers Johann Gudenus wurde Folgendes geteilt:

Zumindest eine Neuauszählung der Briefwahlstimmen dürfte somit vom Verfassungsgerichthof im Falle einer Einbringung einer Klage zu erwarten sein, weil ja entsprechend den geltenden Rechtsnormen eine behauptete Rechtswidrigkeit ausreicht, welche in der Lage ist das Ergebnis zu drehen.

Niemand wird wirklich realistisch annehmen, dass von den in der letzten halben Stunde ausgewerteten 183.888 Stimmzettel 92,55 % auf Van der Bellen rechtmäßig entfielen.

Österreich dürften somit turbulente Zeiten bevorstehen, die letzten Endes auch in einer vorgezogenen Nationalratswahl enden könnten.

Bei weiteren behaupteten schwerwiegenden Mängel und einer später festgestellten Rechtswidrigkeit könnte es auch dazu kommen, dass die Bundespräsidentenwahl wiederholt werden muss.

Man darf gespannt sein, welche weiteren behaupteten Mängel, die in der Lage sind das Ergebnis zu drehen, von der FPÖ ins Spiel gebracht werden und dann in die Klage beim Verfassungsgerichtshof einfließen werden.

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Watzlawick

Watzlawick bewertete diesen Eintrag 30.05.2016 16:58:03

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