Aus irgendeinem Grund wurde mir gerade erst so richtig klar, was mich daran so massiv stört; ich konnte nämlich den Daumen nicht drauflegen:

Ein U-Ausschuss ist dafür gedacht, Hintergründe von außer Frage stehenden Fakten aufzuklären.

Ein U-Ausschuss ist schon von der Grundidee her nicht dazu gedacht, Fakten erst zu etablieren!

Allein schon deswegen gehört der aktuelle abgedreht und es befriedigt mich zutiefst, wenn Krisper weinerlich beklagt, dass dann alle Akten vernichtet werden müssen.

Beispiel: Dass die Noricum-Lafetten wo aufgetaucht sind, wo sie nicht hingehörten, war Fakt; die Hintergründe, wie das geschehen konnte, waren unbekannt.

Guter Untersuchungsgegenstand.

Gegenbeispiel: ›Die MUTMAẞLICHE Käuflichkeit…‹ ist bereits vom Titel her kein Fakt.

Also steht der Ausschuss unter einem mehr oder weniger verzweifelten ›Erfolgsdruck‹, wie man an der niederträchtigen Schmierenkomödie ja unzweifelhaft erkennt.

Schlechter Untersuchungsgegenstand.

Aber ich habe auch einen Vorschlag im Gepäck: Zu den Aufgaben des VfGH gehört das Schlichten bei Streitigkeiten von U-Ausschüssen. Erweitern wird das: Er sollte schon im Vorfeld den jeweiligen Untersuchungsgegenstand unter diesem Licht genehmigen müssen.

Das wäre ein gewisses Gegengewicht dazu, dass das zum Minderheitenrecht gemacht wurde und würde Missbrauch, wie wir ihn derzeit erleben, eindämmen.

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