Waren die Aufstände in Frankreich Notwehr?

Während die deutsche Medienwelt sich einig ist, wo die Bösen sind (räächts), kann man gerade bei den "Guten" immer groteskere sprachliche Entgleisungen entdecken, von Ungeimpften als "Blinddarm der Gesellschaft", über "braunen Bodensatz" (AfD-Wähler), bis hin zu unverhohlener Gewaltverherrlichung.

Letzteres möchte ich am Beispiel eines taz-Artikels aufzeigen.

Screenshot des taz-Artikels - Meme/Kommentar: Pommes Leibowitz

Sie haben keine Wahl?

Dies ist die Überschrift besagten Artikels. Die überwiegend jugendlichen Migranten, die da brandschatzend und plündernd durch die Straßen marodierten, hatten also aus Notwehr gehandelt?

Versuchen wir etwas tiefer in diese offenbar komplett dem Wahn verfallene Geisteswelt des Autors vorzudringen, hier ein Original-Absatz:

Auch in anderen Ländern mussten in den vergangenen Jahren Polizeiwachen in Flammen aufgehen, damit die Schwächsten eine Überlebenschance bekommen. Diesen Zusammenhang zwischen Mobilisierung und Selbstschutz verstehen nur die wenigsten. [Mohamed Amjahid / taz]

Länder, die Geflüchteten Zuflucht, Sozialhilfe, Krankenversorgung und nicht zuletzt auch Verbrechensschutz durch die Polizei gewähren, sind also der Feind? Sie gefährden die Überlebenschancen der Schwächsten? Und das in einem Ausmaß, dass man Bürgerkrieg beginnen muss, im Land seiner Gastgeber?

Hier der nächste Absatz des Autoren:

Rein analytisch und aus der Perspektive der Demonstrant*innen betrachtet: Paris muss brennen, damit sich zumindest kurzfristig etwas in Sachen Polizeigewalt im Land tun könnte.

Eine Stadt niederzubrennen ist also die angemessene Demonstrationsform, um auf ein gefühltes Problem aufmerksam zu machen?

Der Fall Nahel

Bevor ich die strafrechtliche Relevanz dieser ungeheuerlichen Fantasien erörtere, kurz etwas zum Fall des getöteten Nahel, der in den Medien als "Polizeimord" bezeichnet wird. Gängigen Mustern der Journaille folgend, reichte die Aussage der Freunde/Komplizen des Getöteten für mediale Anklage und Verurteilung des Polizisten aus, mit dem bewusst eingegangenen Risiko der Volksverhetzung (die dann überhaupt erst zu diesen Ausschreitungen führte).

Ich persönlich entdecke eine ganze Reihe von Ungereimtheiten in diesem Fall, denn offenbar hat das Auto, trotz der wiederholten Aufforderung des Polizisten, den Motor auszumachen, einen Satz nach vorne gemacht, was man als Fluchtversuch interpretieren kann, oder gar als Mordversuch an dem über die Motorhaube gelehnten Polizisten. Genauso kann es aber auch einen (un-)vermeidbaren Reflex des Polizisten ausgelöst haben. Das alles müssen die Ermittlungen ergeben, aber sicherlich nicht die Mutmaßungen von Journalisten. Hier ein Artikel in der Weltwoche.

Ist der taz-Artikel eine Straftat?

Aus meiner Sicht ja, wie ich kurz darlegen möchte. Konkret geht es um den Paragraphen 140 des Strafgesetzbuches, die Billigung von Straftaten:

Aufgrund der vielen Verweise auf andere Paragaphen ist der Sachverhalt leider sehr unübersichtlich, deshalb habe ich die relevanten Textstellen hervorgehoben. Als rechtswidrige Taten in diesem Zusammenhang gelten z. B. Brandstiftung und Landfriedensbruch. Wer solche Taten billigt und dies in großer Auflage verbreitet, begeht eine Straftat.

Dass so ein Artikel überhaupt dem Redakteur durch die Finger schlüpfen konnte, lässt auf eine generelle juristische und journalistische Ahnungslosigkeit der Akteure schließen.

Ich persönlich würde es ja als freie wenn auch sehr dumme und unreife Meinungsäußerung durchgehen lassen, aber man muss halt auch berücksichtigen, wie schnell die taz selber mit Vorwürfen gegen vermeintlich Rechte zur Hand ist, weil diese angeblich etwas Falsches oder Böses gesagt haben. Eben deshalb ist es mir wichtig, auf die Radikalisierung, ja die totale Verantwortungslosigkeit - auch und vor allem in diesen linken Kreisen - aufmerksam zu machen.

Quellen:

https://taz.de/!5941793/

https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/frankreich--beifahrer-von-nahel-m--schildern-den-toedlichen-schuss-33618908.html

https://weltwoche.ch/daily/wende-im-fall-nahel-videoaufnahmen-stellen-rassistisches-motiv-in-frage-der-involvierte-polizist-soll-nicht-ich-schiess-dir-in-den-kopf-gerufen-haben/

https://dejure.org/gesetze/StGB/140.html

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